Gespräche in Brüssel

Politik auf europäischem Parkett

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Die Spitze der BZÄK nutzte Gespräche mit Abgeordneten des Europäischen Parlaments in Brüssel, um zahnärztliche Positionen zur EU-Gesundheitspolitik in die aktuellen politischen Meinungsprozesse mit einzubringen. Themenschwerpunkte: Der geplante EU-Richtlinienentwurf über Patientenrechte und das Problem der Dienstleistungshaftung.

Standespolitik ganz aktuell in Brüssel: Am 10. April nutzen BZÄK-Präsident Dr. Dr. Jürgen Weitkamp und Vizepräsident Prof. Dr. Wolfgang Sprekels ihren Besuch in der europäischen Hauptstadt zu einem intensiven Meinungsaustausch mit deutschsprachigen Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Terminiert waren Gespräche mit Mag. Othmar Karas, MEP, (Österreich, Europäische Volkspartei EVP), Dr. Andreas Schwab, MEP, (Deutschland, Europäische Volkspartei EVP) sowie mit Jorgo Chatzimarkakis (Deutschland, Europäische Liberale ALDE).

Aktueller Anlass für die drei Gespräche ist der Plan der Europäischen Kommission, den Richtlinienvorschlag über Patientenrechte (bezogen auf die grenzüberschreitende Patientenversorgung) am 25. Juni zu verabschieden. Vorentwürfe sind dem Brüsseler Büro der BZÄK schon länger bekannt. Im Herbst soll das Gesetzgebungsverfahren durch das Europäische Parlament und den Rat an den Start gehen.

Langer Prozess

Hinter dem Prozess steckt das schon seit langem in der Diskussion befindliche Vorhaben der EU-Kommission, eine separate Gesundheitsdienstleistungsrichtlinie auf den Weg zu bringen (siehe dazu zm 23/2007, Seite 108 bis 109). Das Ganze wurde Anfang des Jahres vorerst auf Eis gelegt, nachdem Vorentwürfe des Richtlinienvorschlags von vielen Mitgliedstaaten als zu marktliberal eingeschätzt wurden. Nun soll das Gesetz als Teil eines Sozialpakets (Richtlinie über Nichtdiskriminierung behinderter Menschen) vorgelegt werden. Deswegen wird das Regelwerk inzwischen offiziell als Richtlinie über Patientenrechte bezeichnet.

Kostenerstattung europaweit

Ausführlich informierten die BZÄK-Spitzenvertreter die Abgeordneten über die Positionen der deutschen Zahnärzteschaft, die auch denen des Dachverbandes der Europäischen Zahnärzte, des Council of European Dentists (CED), entsprechen. Präsident Weitkamp und Vizepräsident Sprekels (der zugleich auch Vizepräsident des CED ist) begrüßten die Pläne der Kommission und unterstrichen die grundsätzliche Bedeutung einer solchen Richtlinie aus zahnärztlicher Sicht. Vor allem die Patientenbelange bei grenzüberschreitenden Gesundheitsdienstleistungen würden dadurch gestärkt. Positiv sei dabei die Absicht der Kommission, per Gesetz ein europaweites Festzuschuss-System mit Kostenerstattung in der ambulanten Versorgung einzuführen, damit EUrechtliche Patientenbelange nicht länger über die EuGH-Rechtsprechung geregelt werden müssten.

„Zwar betrachten wir den Vorschlag der Kommission derzeit für den Berufsstand nicht als hoch brisant“, erläutert Dr. Weitkamp, „dennoch sehen wir einige Vorgaben für die Zahnärzteschaft als problematisch an. Wir müssen wachsam sein und beobachten, was auf uns zukommt. Das gilt beispielsweise für Aspekte wie Qualitätsstandards oder die verstärkt eingeplanten Dokumentations- und Informationspflichten, die zu mehr Bürokratismus führen könnten. Sinnvoll ist zwar, dass gewisse Regelungen europaweit aus Brüssel gesteuert werden. Aber nicht alles muss zentral vorgegeben sein.“

„Grundsätzlich befürworten wir die Patientenmobilität zur Inanspruchnahme der bestmöglichen Behandlung“, betont Spekels. „Jedoch halten wir, wo immer das möglich ist, eine Gesundheitsversorgung in der Nähe des Wohnorts für wichtig.“ Mit Blick auf die Kostenerstattung sprach er sich für das Herkunftslandprinzip aus (Das heißt: Die Rechnungslegung erfolgt nach dem System des Landes, in dem die Leistung erbracht wurde. Die Erstattung erfolgt nach den Regeln des Herkunftslandes des Patienten). Als kritisch betrachtet er das Ausmaß der Entscheidungsbefugnisse, die dem neu einzurichtenden Komitologieausschuss eingeräumt werden sollen. (Der Ausschuss soll unter Federführung der Kommission die Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung der gesundheitspolitischen Zielsetzungen der EU steuern und dazu mit entsprechen Befugnissen ausgestattet werden.) Hier sei es sinnvoll, die Auslegung beziehungsweise Anwendung der Richtlinie zu beschränken, empfiehlt Sprekels.

Eine EU-weite Harmonisierung der Gesundheitssysteme ist aus Sicht der Zahnärzteschaft nicht notwendig. Vielmehr spricht sich der Berufsstand dafür aus, eine Annäherung durch Zusammenarbeit herbeizuführen. Dazu gehört ein intensiver Erfahrungsaustausch, Best-Practice-Modelle, Vernetzungen und die Telematik.

Haftung für Dienstleistung

Zweiter Themenschwerpunkt der Gespräche war der Aspekt der Dienstleistungshaftung. Das Thema hat einen langen Vorlauf: Anfang der 90er-Jahre hatte die EUKommission einen Richtlinienvorschlag zur Harmonisierung der Dienstleistungshaftung bei gleichzeitiger Beweislastumkehr vorgelegt, der den gesamten Dienstleistungssektor, darunter auch den Gesundheitsbereich, erfassen sollte. Nach Widerstand aus dem Parlament sowie aus den Mitgliedstaaten musste sie ihren Vorschlag zurückziehen. Im Frühjahr 2007 kam die Idee der Beweislastumkehr bei den grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringern wieder auf den Tisch und wurde von einem finnischen sozialdemokratischen Abgeordneten aufgegriffen.

Das Parlament hatte im September 2007 in seinem Initiativbericht zur Dienstleistungshaftung mit nur knapper Mehrheit gegen diese Anregung gestimmt. Dieser Erfolg ist nicht zuletzt auch dank der gemeinsam abgestimmten Intervention der Freien Berufe und Heilberufe auf EU-Ebene mit Unterstützung des BZÄK-Büros in Brüssel zustande gekommen.

Entwarnung gibt es aber noch nicht, erklärte Sprekels. Das Thema sei nach wie vor aktuell und die Diskussionen könnten jederzeit entweder durch das Europäische Parlament, einen Gesetzesvorschlag der Kommission oder als Ergebnis einer Initiative aus einem der Mitgliedstaaten wieder neu aufleben, so etwa im Rahmen der Diskussionen um das Patientenrechtsschutzgesetz in Deutschland.

Deshalb sensibilisierten Dr. Weitkamp und Prof. Sprekels die EP-Abgeordneten für mögliche Folgen einer Beweislastumkehr für Heilberufler wie Patienten. Dieser Weg würde in die Entwicklung einer Defensivmedizin führen, ähnlich etwa wie in den USA.

Ein offenes Ohr

Die Abgeordneten hätten für die Positionen der Zahnärzteschaft ein offenes Ohr gezeigt, fassten die BZÄK-Spitzenvertreter ihren Eindruck zusammen. Dabei habe es sich als positiv herausgestellt, dass die Heilberufler und Freien Berufe auf europäischer Ebene mit einer Stimme sprechen. Vernetztes Vorgehen, das Denken in größeren Zusammenhängen, die Bildung von Allianzen und die Suche nach Kompromisslösungen führten zu einer hohen Glaubwürdigkeit in der Politik.

Der CED und mit ihm die BZÄK werden sich weiterhin aktiv in das Brüsseler Gesetzgebungsverfahren mit zahnärztlichem Sachverstand beratend einbringen. Die BZÄK ist mit ihrem EU-Ausschuss, durch die Mitwirkung in CED-Arbeitsgruppen und vor allem durch ihr Brüsseler Büro fest und in vielen Punkten sehr erfolgreich in die EU-Lobbyarbeit eingebunden.

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