Abgeltungssteuer

25 Prozent auf fast alles

Seit Monaten fixieren sich Banken, Steuerund Vermögensberater sowie Fondsgesellschaften und ihre Kunden auf den 1. Januar 2009. An diesem Tag tritt die Abgeltungssteuer in Kraft und von (fast) allen Gelderträgen kassiert der Fiskus 25 Prozent. Dabei bringt die neue Methode durchaus Vorteile mit sich – vor allem für die Gutverdiener.

Die Deutschen interessieren sich für vieles, aber nicht wirklich für ihre Finanzen. Auch die Abgeltungssteuer lässt sie kalt. Wie anders erklärt sich die Tatsache, dass laut einer Studie der Fondsgesellschaft Cominvest von 2007 fast zwei Drittel der Befragten noch nichts von der Abgeltungssteuer gehört haben. Und nur sieben Prozent fühlen sich gut informiert, obwohl seit mehr als einem Jahr die Informationen zum Thema Abgeltungssteuer die Geldseiten der Gazetten füllen. Die Leser scheint es nicht zu berühren. Dabei trifft der wohl einschneidenste Umbau des Steuersystems jeden, der ein paar Euro auf der hohen Kante liegen hat.

Generell gilt: Ab 1. Januar 2009 fallen auf alle Kapitalerträge aus Anlagen, die ab diesem Stichtag gekauft werden, 25 Prozent Abgeltungssteuer an. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und eventuell die Kirchensteuer – insgesamt knapp 28 Prozent. Verantwortlich für die Überweisung an das zuständige Finanzamt ist nicht mehr wie bisher der Steuerzahler selbst. Diese Aufgabe übernimmt jetzt das depotführende Geldinstitut. Für den Anleger bleibt nur noch die Aufgabe, rechtzeitig bei seiner Bank einen Freistellungsauftrag einzureichen, damit der Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro für Singles (1 602 Euro für Verheiratete) beachtet wird. Denn erst, wenn der Freibetrag ausgeschöpft ist, überweisen die Banken ein Viertel der Kapitalerträge an den Fiskus. Der Depotbesitzer hat darauf keinen Einfluss mehr.

Für viele Anleger hängt die Abgeltungssteuer wie eine ständige Drohung über ihrem Depot. Dabei werden diejenigen, die einmal genauer hinschauen, durchaus Vorteile für sich und ihr Vermögen entdecken. So erhöhen die Einkünfte aus dem Vermögen nicht länger das Einkommen; das zu versteuernde Einkommen sinkt und mit ihm der persönliche Steuersatz.

Ins Fäustchen lachen dürfen sich auch die eher konservativ denkenden Geldstrategen. Denn anders als bisher unterliegen Zinseinkünfte nicht mehr der Einkommenssteuer. Vielmehr begnügt sich der Fiskus jetzt mit den pauschalen 25 Prozent.

Damit sich die individuelle Steuersituation insgesamt aber nicht verschlechtert, sollte sich jeder Anleger fragen, wie sich der Systemwechsel auf sein Depot auswirkt und wie er dessen Inhalt optimal der neuen Situation anpasst. Dazu muss er wissen, wie sich die Abgeltungssteuer auf die wichtigsten Anlageformen auswirkt. Nachteile bringt die Abgabe vor allem Aktien, Aktienfonds sowie Zertifikaten.

Aktien

Bis Ende 2008 gelten die alten Regeln: Danach versteuern Aktionäre nur die Hälfte ihrer Dividendeneinnahmen, Kursgewinne sind nach einem Jahr Spekulationsfrist steuerfrei. Das gilt für alle bis zum Jahresende gekauften Papiere. Ab 1. Januar 2009 fällt die Spekulationsfrist weg und alle Erträge unterliegen der Abgeltungssteuer. Das gilt auch für ausländische Aktien. Bereits im Ausland gezahlte Quellensteuern werden allerdings angerechnet.

Aktienfonds

Wie für die direkt gekauften Aktien gilt auch hier: Alles was vor dem Stichtag gekauft wurde, wird nach altem Recht behandelt. Nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist bleiben die Kursgewinne steuerfrei, für die Dividenden gilt die Abgeltungssteuer. Nach dem Stichtag gekaufte Fondsanteile unterliegen komplett der neuen Abgabe.

Zertifikate

Die Abgeltungssteuer kompliziert den Umgang mit Zertifikaten. Käufer müssen drei wichtige Termine für Kauf und Verkauf beachten.

1.Vor dem 14. März 2007 gekauft: Alle Kursgewinne aus Zertifikaten, die vor diesem Stichtag erworben wurden, bleiben nach der einjährigen Spekulationsfrist, also ab jetzt, steuerfrei.

2.Gekauft nach dem 14. März 2007, aber vor dem 30. Juni 2009 verkauft: Der Kursgewinn bleibt steuerfrei, sofern der Anleger die Papiere über den Zeitraum der einjährigen Spekulationsfrist gehalten hat, also rechtzeitig vor Ende Juni 2008 im Portfolio hat.

3. Nach dem 14. März 2007 gekauft und nach dem 30. Juni 2009 verkauft: Bei diesen Zertifikaten unterliegt der Kursgewinn der Abgeltungssteuer.

Vorteile in Sicht

Bei den folgenden Anlagemöglichkeiten wirkt sich die Abgeltungssteuer nicht unbedingt negativ aus:

Anleihen

Zinsjäger, deren persönlicher Einkommenssteuersatz die 25-Prozent-Marke überschreitet, dürfen sich über die geringeren Abgaben der Abgeltungssteuer freuen.

Denn ab dem 1. Januar 2009 unterliegen die Zinsen nicht mehr wie bisher dem individuellen Steuersatz.

Rentenfonds

Wurden sie vor dem Jahresende erworben, fallen auf die Zinsen 25 Prozent Steuern an, die Kursgewinne bleiben beim Verkauf der Anteile aber steuerfrei – vorausgesetzt die Spekulationsfrist ist abgelaufen. Für später gekaufte Anteile an Rentenfonds fällt auch auf den Gewinn die Abgeltungssteuer an. Doch generell gibt es bei dieser Anlage kaum Kursgewinne.

Thesaurierende Fonds

Dabei werden die anfallenden Dividenden und Zinsen automatisch wieder angelegt. Zwar unterliegen auch hierbei grundsätzlich Zinsen und Dividenden ab 2009 der Abgeltungssteuer, doch sie werden nicht ausgezahlt, sondern erhöhen vielmehr den Wert der Anteile. Enthalten die Ausschüttungen Kursgewinne aus Papieren, die die Manager nach dem Jahreswechsel gekauft haben, fallen darauf ebenfalls 25 Prozent Abgeltungssteuer an. Doch werden sie nur selten ausgeschüttet. Bei Verkauf der Anteile fallen weder auf Fondsebene noch beim Eigner Abgeltungssteuer an. Tipp: Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, legt sich die thesaurierende Fonds noch vor dem 1. Januar 2009 ins Depot.

Dachfonds

Da zurzeit (Stand: 12. April 2008) noch die Regel gilt, dass alle Käufe und Verkäufe innerhalb eines Fonds von der Abgeltungssteuer verschont bleiben, eignen sich insbesondere Dachfonds besonders gut als langfristige Anlage. Sie investieren in andere Fonds und können so Risiken verteilen und die Höhen und Tiefen an den Kapitalmärkten gut ausgleichen. Das gleiche gilt für Mischfonds, die sowohl in Aktien als auch in Renten investieren und auf diese Weise die Risiken minimieren. Das häufige Wechseln der Anlagen innerhalb des Fonds bleibt für den Anleger steuerneutral. Allerdings fressen die hohen Kosten fürs das Management einen Teil der Rendite wieder auf.

Zertifikatefonds

Für Zertifikatefonds gelten die gleichen Regeln wie für alle Fonds. Auch hier bleiben für vor dem Stichtag gekaufte Anteile spätere Kursgewinne steuerfrei. Sie stellen die Haupterträge dar, Dividenden und Zinsen fallen bei Zertifikaten nur wenige an, die allerdings mit 25 Prozent versteuert werden.

Immobilienfonds

Dabei gibt es zweierlei zu beachten: Die im Fonds enthaltenen Immobilien erzielen Mieterträge. Die Ausschüttungen des Fonds zählen zu den Kapitalerträgen, die ab 1. Januar 2009 mit der Abgeltungssteuer belastet werden. Der Vorteil bei dieser Fondsart liegt darin, dass Gewinne aus Objektverkäufen, bei denen die zehnjährige Spekulationsfrist abgelaufen ist, steuerfrei bleiben. Das heißt, schüttet der Fonds diese Gewinne aus, bleiben sie für den Anteilseigner steuerfrei. Bleiben sie im Fondsvermögen, erhöhen sie den Wert der Anteile. Bei deren Verkauf fällt dann auf den Gewinn die Abgeltungssteuer an.

Immobilien

Eigenheimbesitzer trifft die neue Steuer nicht. Verkaufen sie ihr Heim, dürfen sie den Gewinn ohne Spekulationsfrist steuerfrei kassieren. Die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung unterliegen weiterhin der Einkommenssteuer. Gewinne aus Verkäufen bleiben nach Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist steuerfrei.

Die Facetten der Lebensversicherung

Klassische Lebensversicherung

Für Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, bleiben die Erträge nach der Auszahlung steuerfrei. Voraussetzung: die Laufzeit beträgt mindestens zwölf Jahre und es wurden mindestens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt. Die Regel für die nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossenen Policen lautet: Nach einer Mindestlaufzeit von zwölf Jahren und einem Mindestalter des Versicherten von 60 Jahren bleiben 50 Prozent der Erträge steuerfrei. Die andere Hälfte unterliegt dem persönlichen Steuersatz.

Fondspolice

Dabei handelt es sich eigentlich um einen Fondsparplan im Versicherungsmantel. Das wärmende Kleidungsstück, das normalerweise einen Teil der Rendite schluckt, sorgt dafür, dass die Wertsteigerungen der Fondspolice nicht von der Abgeltungssteuer betroffen sind. Wie bei der klassischen Lebensversicherung bleibt am Ende der Laufzeit die Hälfte der Erträge steuerfrei und die andere Hälfte unterliegt dem persönlichen Steuersatz.

Rentenversicherung

Ist die Lebensversicherung fällig und wählt der Versicherte statt einer Einmalzahlung die lebenslange Rente, bringt ihm diese Entscheidung steuerliche Vorteile. Denn im Rentenalter zahlt er nur auf den Ertragsanteil Steuern in Höhe seines persönlichen Satzes. Je älter der Versicherte zu Rentenbeginn ist, desto niedriger fällt der Ertragsanteil aus.

Riester- und Rürup-Verträge

Beide Formen der Altersvorsorge sind nicht von der Abgeltungssteuer betroffen.

Für und wider

So wie die Abgeltungssteuer bis jetzt beschlossen ist, führt sie also nicht in allen Fällen zu Nachteilen. Konservativ denkende Anleger, die mehr als 25 Prozent Einkommenssteuer zahlen, freuen sich über die niedrigen Abgaben auf Zinserträge. Sie investieren weiterhin in Anleihen oder Rentenfonds. Für sie besonders interessant dürfte es sein, jetzt noch in Bundesschatzbriefe vom Typ B oder sogar in Zerobonds anzulegen. Diese Anlagen werden zu einem niedrigen Kurs verkauft. Die Zinsen sammeln sich im Kurs an. Ausgezahlt wird erst am Ende der Laufzeit. Auf diese Weise können spitz rechnende Sparer die Zinszahlungen in die Zeit nach dem Stichtag oder sogar bis ins Rentenalter verlegen.

Für die geplagten Aktionäre hält der Honorarberater Wolfgang Schuhmacher, Vorstand der Gebser & Partner Vermögensberatung AG in Frankfurt, ebenfalls tröstende Worte bereit: „Die Abgeltungssteuer bringt für gut gemischte Fonds keine besonderen Nachteile. Die höheren Abgaben bei den Aktien werden durch die Vorteile bei den Renten wieder ausgeglichen.“

Nur auf eine Anlageart zu setzen, halten beinahe alle Experten für ungesund. Deshalb ist es nicht unbedingt ratsam, ganz auf Aktien zu verzichten. Schuhmacher, der eine Vorliebe für die dynamischen Papiere hegt, lässt keinen Zweifel aufkommen: „Auf lange Sicht rentieren sich die Anteilsscheine besser als Anleihen.“ Anlässlich der empörten Beschwerden der Aktionäre über die Abgeltungssteuer erinnert er sich an den Aufschrei, als seinerzeit die Spekulationsfrist auf ein Jahr verlängert wurde. Dabei hat die Erfahrung gezeigt, dass es sich häufig nicht gelohnt hat, mit dem Verkauf einer Aktie zu warten bis die Spekulationsfrist abgelaufen war. „Denn“, so der Experte, „bis dahin war der Gewinn der ersten vier Wochen schon wieder verpufft.“ Sinnvoller wäre es gewesen, zu verkaufen und die Steuern zu zahlen. Deshalb rät er, auch jetzt einige deutsche Standards ins Depot aufzunehmen und mit ein paar sehr guten ausländischen Werten zu ergänzen. Die richtige Mischung macht’s.

Ihren Platz als erste Wahl für die Altersvorsorge oder als Rücklage für die Ausbildung der Kinder haben die Fondssparpläne leider verloren. Sie trifft die neue Steuer besonders hart. Zwar bleiben die Kursgewinne aus den Anteilen, die vor dem 1. Januar 2009 gekauft worden sind, nach Ablauf der Spekulationsfrist steuerfrei. Bei den später gekauften Stücken aber fällt dann die Abgeltungssteuer an. Der BVI (Bundesverband Investment und Asset Management) hat vorgerechnet, dass bei einem Sparplan, in den monatlich 100 Euro eingezahlt werden, nach 30 Jahren rund 30 000 Euro fehlen.

Vor der Abgeltungssteuer geschützt sind – wie oben beschrieben – Fondspolicen. Dabei zahlt der Sparer ebenfalls regelmäßig in einen Fonds ein. Den Ertrag (Auszahlungssumme minus Beiträge) muss er nach zwölf Jahren nur zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz versteuern. Zwar fallen Kosten für den Vertrieb und für den Todesfallschutz an, dennoch dürfte das Ergebnis günstiger ausfallen. Allerdings sind sie weit weniger flexibel als Fondssparpläne, aus denen der Anleger jederzeit wieder aussteigen kann.

Für die Altersvorsorge geeignet bleibt auf jeden Fall die Rentenversicherung. Sie ist nicht betroffen und Pensionäre zahlen auf ihre Renten nur geringe Steuern. Wer sein Depot jetzt für die Zukunft fit machen will, sollte auf die berühmte gesunde Mischung achten.

Neben reinen Zinsanlagen und Aktien eignen sich eben auch Zielsparfonds. Sie setzen zu Beginn der festgelegten Laufzeit auf risikoreichere Anlagen wie Aktien. Gegen Ende schichten die Manager allmählich in konservative Zinsanlagen um. Damit sichern sie die erreichte Rendite für das Alter. Steuern fallen auf die Kursgewinne nur an, wenn die Anteile nach dem 1. Januar 2009 gekauft worden sind. Das gleiche gilt für die Dachfonds. Zu den relativ sicheren und steuergünstigen Anlagen gehören immer noch die offenen Immobilienfonds. Investieren sie im Ausland, fallen auf die dort erzielten Erträge keine Steuern in Deutschland an, sofern vor Ort schon Abgaben geleistet worden sind.

Doch eines sollte eigentlich zu Beginn jeder Depotüberprüfung stehen: Sich nur aus rein steuerlichen Gründen für eine bestimmte Anlage zu entscheiden, ist sicher falsch. Die Anlage muss immer zum Anleger, zu seiner Risikoneigung und zur seiner Situation passen.

Marlene Endruweitm.endruweit@netcologne.de

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