80 Jahre jung

Bayerische Landeszahnärztekammer feierte „Dienstjubiläum“

1928 konstituierten sich Vollversammlung und Vorstand der Bayerischen Landeszahnärztekammer. Mit einer Festsitzung wurde jetzt in München an die Entstehung der Zahnärztlichen Selbstverwaltung in Bayern erinnert.

In seinem Rückblick wies der Vorsitzende der BLZK-Vollversammlung, Dr. Horst-Dieter Wendel, darauf hin, dass sich bereits 1918 ein Standesausschuss bayerischer Zahnärzte gebildet hatte, in dem alle zahnärztlichen Organisationen vertreten waren. Daraus entstand 1924 die „Freie Bayerische Zahnärztekammer“. Das Gesetz über die Berufsvertretung der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker vom 1. Juli 1927 schuf schließlich die Rechtsgrundlage für den Aufbau einer staatlichen Berufsvertretung aller approbierten Heilberufe, was von den Zahnärzten als Aufwertung ihres Berufsstandes positiv aufgenommen wurde.

Wendel sparte auch die Gleichschaltung der Körperschaften während der NS-Diktatur nicht aus: Der frei gewählte Vorsitzende der Kammer, Dr. Fritz Linnert, Nürnberg, wurde im April 1933 abgelöst, um unmittelbar nach dem Krieg von demselben Ministerium wieder als kommissarischer Vorsitzender bestellt zu werden.

Warnung vor ausgelagerter Staatsverwaltung

Mit der Zukunft setzte sich der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Dr. Jürgen Weitkamp, auseinander. Nach wie vor gewährleiste die berufsständische Selbstverwaltung ein hohes Maß an Partizipation in der Bürgergesellschaft. Umso wichtiger sei die „eigenverantwortliche Gestaltung der eigenen Angelegenheiten, aber auch die aktive und selbständige Wahrnehmung der übertragenen öffentlichen Aufgaben“ durch die Kammern.

Weitkamp monierte, dass der Gesetzgeber den Aktionsradius der Selbstverwaltung zunehmend eingrenze und eigene staatliche Kontrollbereiche begründe. Einmal mehr kritisierte er auch die „Versozialrechtlichung“ des Berufsrechtes: „Setzt sich eine solche Entwicklung fort, bleibt von der einstmals aktiven Selbstverwaltung nur mehr eine Art ausgelagerte Staats-Verwaltung.“

In dem Trend zur „Vergewerblichung“ sieht Weitkamp ein weiteres Gefahrenmoment für die freie Berufsausübung und damit auch für die Selbstverwaltung. Er appellierte an die Kammern, auf ihrer gesellschaftspolitische Funktion zu beharren und diese auch gegenüber den Berufsangehörigen zu vertreten. Als „in Selbstverwaltung betriebene Agenturen der Freiberuflichkeit“ (Tettinger) erweisen sich Kammern sehr wohl als zukunftsfähig und können sogar zum Modell für eine Ordnung des Berufsrechts in Europa werden.

Geschlossenheit und starke Selbstverwaltung gefordert

Dass Selbstverwaltung nicht nur von ihren Aufgaben, sondern auch von den dort handelnden Persönlichkeiten geprägt wird, machte die abschließende Diskussionsrunde mit den ehemaligen Kammerpräsidenten, Dr. Wolfgang Mzyk, Dr. Erich Pillwein, Dr. Dr. Joseph Kastenbauer und dem amtierenden Präsidenten Michael Schwarz deutlich. Allen gemeinsam war der Ruf nach Geschlossenheit und einer starken Selbstverwaltung, die nicht durch interne Auseinandersetzungen gelähmt werden dürfe. Dr. Erich Pillwein warnte nachdrücklich vor einer „Entsolidarisierung des Berufsstandes“.

Dr. Wolfgang Mzyk erinnerte daran, dass die Verantwortlichen in den Organen der Selbstverwaltung auf Unterstützung durch den Berufsstand angewiesen seien. Streit lähme die Selbstverwaltung und stelle ihren Erfolg in Frage, so Dr. Dr. Joseph Kastenbauer. Der amtierende Kammerpräsident Michael Schwarz plädierte dafür, dass sich die Berufsvertretung gerade vor dem Hintergrund der europäischen Entwicklung wandeln müsse, um ihre Aufgaben effizient wahrnehmen zu können.

RA Peter KnüpperHauptgeschäftsführer derBayerischen Landeszahnärztekammer

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