Tot im Rampenlicht

Stefan Grande

Es passiert fast jeden Abend: In deutschen Wohnstuben beugt sich auf irgend-einem Fernsehkanal jemand mit wichtig-ernster Mimik über einen spektakulären Leichenfund. Pünktlich zum Krimischluss ist der Fall gelöst und der Täter überführt, der Pathologe lieferte mal wieder den entscheidenden Hinweis. Mit dem Bild, das die Massenmedien vermitteln, haben Rechtsmedizin und Pathologie allerdings oft nur wenig zu tun. Die Wirklichkeit ist anders – so manches Mal jedoch genauso grausam.

In TV-Krimis wie „Quincy“, „Tatort“ oder „CSI“ ( Crime Scene Investigation = Tathergangsermittlung) ist es gut zu sehen: Schon lange nicht mehr werden allein die Spitzfindigkeit und Kombinationsgabe eines Kommissars benötigt, um Todesursachen zu klären und Verbrecher zu überführen. Neben dem Kriminologen ist der Rechtsmediziner oft zum eigentlichen Hauptdarsteller geworden. Dieser runzelt oft die Stirn und wird zumeist vom Kommissar zur raschen Auskunft über Todesursache und Todeszeitpunkt gedrängt. Doch wenn es auch oft so dargestellt wird: Pathologen und Rechtsmediziner sind keine Polizeibeamte oder Kommissare, sie sind auch nicht an der Verhaftung von Tatverdächtigen beteiligt. Nur im Fernsehen als Unterhaltungsbranche vermischen sich häufig Pathologie und Rechtsmedizin, mal mehr („CSI“), mal weniger („Tatort“), in ein seltsames Durcheinander von Kriminalisten und Leichenschnipplern, letztere oft mit merkwürdigem, schrulligem Charakter oder diversen Spleens. Dabei fungiert diese Kunstfigur schon als Quasi-Requisit und hat es auf diese Art und Weise zu einem festen topos im literarischen wie filmischen Krimigenre gebracht.

Etwa 900 000 Menschen sterben in Deutschland pro Jahr. Bei 40 bis 60 Prozent aller untersuchten Verstorbenen wird bei der Obduktion eine andere Todesursache festgestellt, als auf dem Leichenschauschein angegeben. In Deutschland werden nur fünf Prozent aller Verstorbenen seziert. Es wird davon ausgegangen, dass aufgrund der geringen Obduktionszahlen jährlich 1 200 bis 2 400 Tötungsdelikte unentdeckt bleiben. Neben der persönlich geprägten Motivation, dass die Angehörigen nach einem natürlichen oder nicht natürlichen Todesfall wissen wollen, woran oder weshalb ein Verstorbener verschied, spielen beim nicht natürlichen Tod juristisch relevante Aspekte eine Rolle. Die Frage, ob der Verschiedene etwa durch Gewalteinfluss, Selbstmord, einen Verkehrsunfall oder durch sonstige unglückliche oder kriminelle Vorkommnisse wie Brandunfall und Ersticken zu Tode kam, ist kriminaltechnisch zu klären und hat juristische Konsequenzen. Prinzipiell gilt: Wenn die Todesursache unklar ist, muss über die Staatsanwaltschaft ermittelt werden. Diese setzt dann Rechtsmediziner für die Ermittlung ein. Und, ja, bei der Ermittlung der Todesursache eines Verstorbenen geht es auch um ganz profane versicherungsrelevante Aspekte, darauf verweist der Rechtsmediziner Lars Oesterhelweg vom Institut für Rechtsmedizin an der Berliner Charité. Versicherungen wollten wissen, ob der Verstorbene eines natürlichen oder eines unnatürlichen Todes wegen verstarb. Zudem: Die Klärung von Todesursachen und die Identifizierung von Leichen über medizinisch-kriminaltechnische Untersuchungsverfahren haben oberste Priorität in einem Rechtsstaat: Ist eine Obduktion bei einer ungeklärten Todesursache erst einmal durch Staatsanwälte oder Richter angeordnet, ist sie auch durchzuführen.

In der Forensik, einem Teilbereich der Rechtsmedizin, werden bei einem nicht natürlichen Tod systematisch kriminelle Handlungen analysiert. Der Unterschied zwischen einem Pathologen und einem Rechtsmediziner ist schnell erklärt: Pathologen öffnen Leichen, deuten aber nicht. Auch Rechtsmediziner sezieren Tote, dies aber zur Erklärung des Versterbens und auf Anordnung der Staatsanwaltschaft. Dazu ermitteln sie Todesursache und Todeszeitpunkt, darüber hinaus sind sie an der Identifizierung von Leichen beteiligt. Wenn in deutschen Fernsehstuben also via TV-Krimi eine Leiche geöffnet wird, ist damit aufgrund des Deutungsverhaltens der Krimifigur meist ein Rechtsmediziner am Werk, nicht ein Pathologe. Das Internetlexikon Wikipedia weist darauf hin, dass sich der geläufige Irrtum aus einer Fehlübersetzung erklären könnte: „Im amerikanischen Sprachgebrauch entspricht der Rechtsmediziner dem forensic pathologist.“

Zahnärzten dürfte diese mediale Verwischung der TV-Welt ohnehin schnell ins Auge springen, schließlich werden sie schon während des Studiums mit der Pathologie vertraut gemacht. Daher dürfte den Praktikern auch die forensische Odontologie bekannt sein, bei der – als Teilbereich der Rechtsmedizin – die Identität eines Toten anhand der Zähne festgestellt wird. Dies aus gutem Grund: Zähne und der individuelle Zahnzustand nach Behandlungen lassen sehr genaue Rückschlüsse auf die Identität einer Person zu, daher spricht man auch vom dentalen Fingerabdruck. Am bekanntesten ist hierbei sicherlich die Identifizierung von Adolf Hitler im Mai 1945 anhand seines Gebisses (siehe zm 96, Nr. 10/2006), die wohl nicht anders als ein bizarrer Treppenwitz der Geschichte zu bezeichnen und in die Annalen der Todesidentifizierung eingegangen ist: Ausgerechnet der deutschjüdische Zahnarzt Fedor Bruck, der sich aus Angst vor den Nationalsozialisten und in beständiger Gefahr, in ein KZ abtransportiert zu werden, jahrelang in Kellern und Schrebergärten in Berlin verstecken musste, wurde Zeuge bei der Identifizierung von Hitlers sterblichen Überresten. Bruck war mit dabei, als Vertreter der Sowjetarmee Hitlers Leichnam anhand des Gebisses identifizierten.

Rund ein halbes Jahrhundert später reiste der Kriminalbiologe und Forensiker Dr. Mark Benecke 2002 nach Moskau, um die Identität Hitlers mittels seiner Zähne erneut zu bestätigen. Die Süddeutsche Zeitung berichtete: „Bei den Zähnen, die in einer Zigarrenschachtel liegen, zeigt sich der Kriminalbiologe nach der Untersuchung sicher, dass sie echt sind.“

Die zahnärztliche Mithilfe bei der Identifizierung von Toten ist in den Berufsalltag der Zahnmediziner hierzulande längst integriert. Als zusätzliche Untersuchungsmethode tritt die Kriminalpolizei immer wieder an Zahnärzte heran, um die Identifizierung einer Leiche mittels des Zahnzustandes voranzubringen. Guido Busch vom Polizeipräsidium Berlin, und oftmals mit derartigen Recherchen betraut: „Wir nutzen auch diese Möglichkeit, wenn es darum geht, eine unbekannte Leiche zu identifizieren. Allerdings gibt es die Tendenz, dass diese Methode nicht mehr so häufig angewendet werden muss. Mit der Identifizierung von Toten über deren DNA, also die speziellen Persönlichkeitsmerkmale in Gewebe, Haare, Speichel und Blut, werden mittlerweile überwiegend Tote identifiziert.“

Trotzdem: Auch Veröffentlichungen in den zm und anderen zahnmedizinischen Fachorganen sind am kriminaltechnologischen Erfolg beteiligt. So publizierten die zm 1997 eine Studie von Willi-Eckard Wetzel und Ursel Ferchland, die auf der Grundlage von kriminalpolizeilichen Fahndungsveröffentlichungen, die im Zeitraum von 1978 bis 1990 in den zm erschienen sind, untersucht, in welchem Umfang die zahnärztliche Mithilfe zur Identifizierung beigetragen hatte. Ergebnis: Der Einbezug des Fachwissens von Zahnärzten wurde ausdrücklich gewürdigt. Veröffentlichungen von Zahnschemata in berufsständischen Fachpublikationen wurden explizit als „hilfreich“ bei der Identifizierung angesehen.

Um der Öffentlichkeit dabei zu helfen, die Realität vom medialen Bild etwas mehr unterscheiden zu können, war in Berlin unlängst die Ausstellung „Vom Tatort ins Labor – Rechtsmediziner decken auf“ zu sehen. Die Schau wurde vom Berliner Medizinhistorischen Museum der Charité in Zusammenarbeit mit dem Institut für Rechtsmedizin der Charité und dem Landesinstitut für gerichtliche und soziale Medizin Berlin gestaltet und hatte enorm starken Zulauf. „Wir waren selbst völlig überrascht, das war die bestbesuchte Ausstellung die wir je hatten“, bilanziert Prof. Thomas Schnalke, Leiter des Berliner Medizinhistorischen Museums der Charité. Rund 100.000 Menschen interessierten sich für die Ausstellung, die, um mit den Klischees aufzuräumen, die Berufs- und Lebenswirklichkeit von Rechtsmedizinern zeigte. Denn es sind gerade der Medienrummel und die fiktiven Verzerrungen der Filmwelt, die die Wirklichkeit eines häufig herben Berufsalltags, dessen Dasein – wie woanders auch – hauptsächlich vom Tagesgeschäft und von Routinetätigkeiten gekennzeichnet ist, in ein falsches Licht rücken. Rechtsmediziner klingeln nicht, wie im Fernsehen oft suggeriert, an der Haustür der Angehörigen von Verstorbenen, um sie zu befragen und dann abstruse Theorien über Tathergang und Motiv zu entwickeln.

Prof. Dr. med. Michael Tsokos, Direktor der rechtsmedizinischen Institute in Berlin, Mit-Initiator der Ausstellung und Bestseller-Autor („Dem Tod auf der Spur: Zwölf spektakuläre Fälle aus der Rechtsmedizin“) hat deswegen bereits schon Vorlesungen gehalten darüber, was wirklich im Sektionssaal geschieht. Titel der Uni-Lesungen: „Faszination Rechtsmedizin – Medien versus Wirklichkeit“. Denn: Während die Medienwelt weiter ihr Zerrbild zeigt, proklamieren die Rechtsmediziner eine staatstragende Funktion: „Nur eine qualifizierte wissenschaftliche Rechtsmedizin ist der Garant für eine funktionierende Rechtssicherheit in einem Rechtsstaat“, heißt es im Ausstellungstext.

Unterdessen wundert sich Museumsleiter Thomas Schnalke heute noch darüber, wie viele die Schau sehen wollten. War es Voyeurismus, der die Besucher ins Museum trieb? Schnalke winkt ab. „Das wäre zu oberflächlich. Vielmehr waren eine große Neugier und ein starker Erkenntnisdrang über die Themen, Körper, Vergänglichkeit und Tod bei den Besuchern zu beobachten.“ Hier sieht er auch einen wesentlichen Unterschied zur Film-Welt: „Einen Film schau ich mir aus einer gewissen emotionalen und räumlichen Distanz an. In einer Ausstellung gibt es kein Entrinnen.“ Zwar legten die Ausstellungsmacher großen Wert darauf, den Besuchern keine Show-Veranstaltung zur bloßen Neugierbefriedigung zu liefern, sondern Erkenntniswert zu schaffen, indem sie den blanken, oftmals sehr grausamen Berufsalltag zeigten. Doch trotz aller Bemühungen, so Schnalke, ließ mancher Besucher den Anblick ausgestellter Körperteile, Leichenbilder und Seziervorgänge so nah an sich heran kommen, dass er fast ohnmächtig wurde.

Es ist schwer, sich eine realistische Vorstellung davon zu machen, wie der Arbeitsalltag eines Rechtsmediziners aussieht und was es im Obduktionssaal oder in den forensischen Laboratorien für Arbeiten zu verrichten gibt. Vieles, was Rechtsmediziner in ihrem Alltag zu sehen bekommen, liegt jenseits der Vorstellungskraft der meisten Menschen – und die Welt der Toten bleibt außer Polizisten, Staatsanwälten und den (Rechts-)Medizinern der Allgemeinheit verschlossen.

Für gewöhnlich arbeiten Rechtsmediziner direkt am Tatort eines Verbrechens oder dort, wo der Leichnam gefunden wurde. Der Sektionssaal zählt ebenso zum Arbeitsort, wie das Labor, in dem zusätzliche Untersuchungen durchgeführt werden. Zudem werden sie oft in Gerichten als Sachverständige benötigt. Das Grauen ist ihr Alltag, denn die Umstände, die dazu führten, dass ein Mensch sterben musste, sind bisweilen nichts für schwache Gemüter. „Unsere Ekelgrenzen sind ziemlich weit gesteckt“, verriet die Rechtsmedizinerin Saskia Guddat, die die Berliner Ausstellung mitgestaltet hat. Trotzdem fällt es auch ihr nicht immer einfach: „Was Menschen andern Menschen zufügen, ist manchmal so unvorstellbar, dass es einen schon schlucken lässt.“

Indes: In den genannten amerikanischen Krimiserien geht es vorrangig um Spannung und Crime in einer „unrealistischen Hochglanzwelt“, wie Michael Tsokos sagt. Dort sorgt die als spektakulär verkaufte „KTU“, die kriminaltechnische Untersuchung, für den wahren Nervenkitzel. Die Rechtsmedizin und ihre Vertreter sind damit Mittel zum Zweck und stehen im Dienst einer medialen Unterhaltungsbranche und -kultur. Will sich der ‚Kick‘, der ‚Thrill‘, beim Zuschauer schon nicht über das Drehbuch einstellen, dann, so argwöhnen Kritiker, muss es die effekthascherische und voyeuristische Untersuchung, die dem Rechtsmediziner obliegt, leisten. Somit erscheint dieser Berufszweig nicht gerade als getreue mediale Spiegelung der Lebenswirklichkeit, sondern als filmischer Zerrspiegel im gleißenden Scheinwerferlicht. Doch: Grell ist es selten, das Licht, in dem das Thema ausgeleuchtet wird, es dominieren ‚kalte’ Farben wie ein dunkles Blau oder ein metallenes Grün, manchmal umweht von eisigem Dampf – gleichsam als Atem des Todes.

Dabei sind die Produzenten der deutschen „Tatort“-Krimis schon um eine möglichst realitätsbezogene Darstellung ihrer Rechtsmediziner und Pathologen bemüht. „Wir arbeiten durchaus mit der Polizei und Fachleuten aus der Rechtsmedizin zusammen“, sagt Dr. Josephine Schröder-Zebralla, die als Redakteurin für den Berliner Tatort zuständig ist. Auch bei der Produktionsfirma Colonia Media in Köln legt man auf Nachfrage Wert auf eine weniger verzerrende Darstellung dieses Filmsujets und hat mit dem Schauspieler Joe Bausch, der den Rechtsmediziner im Kölner Tatort des WDR spielt, sogar einen gelernten Mediziner in der Filmcrew. Sieht man sich Sonntagabends im Fernseh-„Tatort“ das Ergebnis an, wird klar, dass es im Wesentlichen um Spannung und Unterhaltung geht, ohne die Fiktionsmuster amerikanischer Krimipendants zu kopieren und bei der Figur des Rechtsmediziners allzu weit weg von der Realität zu kommen.

In amerikanischen TV-Serien wie CSI, Crossing Jordan oder Dexter ist davon jedoch wenig zu sehen: Schelle Schnitte, Überblendungen, Schockeffekte und andere filmtechnische Raffinessen, die an die Ästhetik von Videoclips der Popkultur erinnern, lassen den Rechtsmediziner eher wie einen Sherlock Holmes im Gruselkabinett erscheinen. Die Serien haben hohe Einschaltquoten, und manch einer mag sich fragen, was Menschen überhaupt dazu treibt, sich so etwas anzuschauen. Krimis hätten an sich schon einen großen Reiz, sagt etwa Prof. Dr. med. Stephan Doering, Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie für Psychiatrie und Psychotherapie in Köln. Dahinter stehe eine gewisse „Angst-Lust“: „Das Thema Tod jagt einem Schauer über den Rücken, zumal ein gewaltsamer Tod. Mord geht unter die Haut, macht Angst. Aus sicherer Entfernung sehen wir uns als Zuschauer entspannt im Fernsehoder Kinosessel die grausamsten Vorkommnisse und Verbrechen an. Gerade weil so viel Leid und Schrecken damit verbunden ist. Und denken unbewusst daran, dass man ja selbst auch Verbrechensopfer werden kann.“

Derweil stehen Rechtsmedizin und deren fiktive mediale Darstellung in den Filmkrimis durchaus in einer spannungsreichen Wechselwirkung. Auf der einen Seite findet man den Zerrspiegel der TV-Serien, auf der anderen Seite bringt die Mediendarstellung das Thema ’Sterben’ so stärker ins öffentliche Bewusstsein. „Das steigende Interesse der Menschen heute am Thema Tod ist im Zusammenhang mit der zunehmenden Abgrenzung des Todes im normalen Leben zu sehen“, sagt der Berliner Psychologe Fredi Lang. Während Altern, Sterben und Tod im familiären und sozialen Kontext über Generationen hinweg sehr direkt erlebt werden konnten, wie etwa dadurch, dass die Toten früher öffentlich auf der Straße aufgebahrt wurden, sei Derartiges heute weit gehend aus dem eigenen Erleben verschwunden. Da der Tod als Phänomen im Alltag kaum mehr vorkomme, sei sein Mit- und Nacherleben im Zusammenhang der Mediennutzung als „eine Form der Erfahrungs- und Orientierungssuche“ zu sehen. Ganz zwangsläufig wird dadurch ein Kontrapunkt gesetzt zum aktuellen Zeitgeist einer Anti-Aging-Gesellschaft, in der Jugend an sich schon ein Wert ist, und in der auch das Altern nur allzu oft über die Scheinwelt des Werbefernsehens als ein lustvoller Prozess aus Reisen, Happiness und Genuss dargestellt wird.

Mittels TV-Krimi gerät der Tod selbst (wieder) ins Alltägliche, wenn auch über den Umweg der Neugierde des Zuschauers an unnatürlichen Todesarten. Lang: „Das Interesse am Thema Tod spiegelt den gesellschaftlichen Umgang damit, in dem die abgespaltenen Erlebnis-Welten teilweise wieder in die eigene Lebensaktivität zurückgeholt werden.“ Doch Lang hegt eine gewisse Skepsis hinsichtlich der Tiefe der persönlichen Auseinandersetzung mit dem Thema Tod, es fehle die eigene Betroffenheit im Erleben: „Die stärkere Zurschaustellung des Todes in einer gekünstelten Medienwelt erscheint angesichts einer Gesellschaft, in der Tod und Trauer im stillen Kämmerlein gezeigt werden, doch recht oberflächlich und abstrakt.“ ■

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