Leitartikel

Gesundheitspolitische Compliance

Sehr geehrte Frau Kollegin,sehr geehrter Herr Kollege,

gerade in Vorwahlzeiten lassen sich Politiker äußerst ungern an ihre nicht bewältigten Aufgaben erinnern. Bundesärztekammerpräsident Jörg-Dietrich Hoppe hat anlässlich des deutschen Ärztetages aber genau das getan – und sich damit den Zorn und offizielle Dementis für Dinge eingehandelt, die er nie behauptet hat. Sein Appell an die Politik, angesichts der Knappheit der gewährten Mittel in der GKV gefälligst auch die Verantwortung für eine daraus resultierende Eingrenzung oder Priorisierung medizinischer Leistungen zu übernehmen, mutierte schnell zur Kolportage, die Ärzte wollten das Leistungsspektrum eingrenzen. Nie so gesagt, nie so gewollt. Trotzdem blieb das Resultat eine in weiten Teilen empörte Öffentlichkeit. Und der Patient selbst – eigentlich gehört ja er in den Mittelpunkt des ganzen Geschehens – steht wieder einmal verdrängt im Abseits. Die Bilanz dieser leidigen Diskussion ist verfrühtes Sommertheater: Die Politik sitzt weiter im Trockenen, dem Arzt drohen Blitz und Donner – und der Patient steht im Regen.

Eines sollte man sich dabei sicherlich noch einmal vergegenwärtigen: Nur Ökonomen reden über Patienten – wir Zahnärzte reden mit ihnen. Nicht nur in unserem Praxisalltag, auch in der Frage einer Neuorientierung des Gesundheitswesens brauchen wir die Compliance der Beteiligten.

In der gesundheitspolitischen Auseinandersetzung muss es darum gehen, den Patienten darüber aufzuklären, was im Argen liegt und wie unsere Vorstellungen aussehen, aus dieser Misere herauszukommen. Wir müssen den Patienten auf unserem Weg mitnehmen.

Ein umfassendes, in seinen Thesen bisher unangefochtenes Konzept für ein in diesem Sinne „verlässliches, solidarisches und gerechtes Gesundheitswesen“ hat eine Arbeitsgruppe um den Kieler Gesundheitsökonomen Fritz Beske aufgestellt. Dieses Konzept, das den gesellschaftlich Verantwortlichen Optionen zum Handeln aufzeigt, verdeutlicht die Bedrohlichkeit unserer Lage. Bevölkerungsentwicklung und medizinischer Fortschritt machen ein Ausharren in der starren Systematik unmöglich. Davor darf keiner von uns die Augen verschließen. Das zwingt zur Verantwortung, auch in der Politik.

Zu Recht fordert das Fritz-Beske-Institut für Gesundheits-System-Forschung die Festlegung der Politik auf klar definierte Gesundheitsziele, nach deren Grundsätzen das System auszurichten ist: Versorgungssicherheit für den Patienten auch im Alter, Planungssicherheit für den Leistungserbringer und medizinischer Fortschritt für alle – Maximen, gegen die keiner etwas haben kann. Der Politik selbst fordert es noch nicht einmal viel Kreativität ab, unter diesen Prämissen neue Schritte zu gehen. Die dazu nötigen Vorleistungen haben wir Fachleute den gesellschaftlich Verantwortlichen bereits zu großen Teilen abgenommen. Dabei herausgekommen sind gangbare, von der Politik zum Teil schon erfolgreich adaptierte Maßnahmen.

Festbeträge oder Festzuschüsse, wie sie Prof. Beske in seinem Konzept als Maßnahme vorschlägt, sind anerkannte, bewährte Instrumente, die auch in anderen Bereichen der medizinischen Versorgung Platz finden könnten, die zudem die Belastung der GKV verringern helfen. Ohne medizinische Leistungseinschränkungen, aber mit der Möglichkeit, zusätzliche Leistung durch Zuzahlung nach klar definierter Maßgabe einzubringen.

Was bisher davon im Bereich der zahnmedizinischen Versorgung umgesetzt wurde, bestätigt nur, dass es sich lohnt, uns anzuhören und unsere Vorschläge ohne klischeebesetzte Vorbehalte zu prüfen. Hier geht es nicht um Experimente, sondern um gut durchdachte, klar umrissene Projekte in einem für alle Beteiligten transparenten Umfeld. Ob pro oder kontra Zuzahlung oder Kostenerstattung, für oder wider Festbeträge und Zuschüsse, mit oder ohne Budgetierung: In der zahnmedizinischen Versorgung steckt genau das Potential für neue Konzepte. Die Politik täte gut daran, sie zu nutzen. Und unsere Patienten haben eigentlich ein Recht darauf.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Dr. Peter EngelPräsident der Bundeszahnärztekammer

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