KZBV-Workshop zu neuen Vergütungsstrukturen in Dresden

Gegen die Kannibalisierung von Kollektivverträgen

Ob Selektivverträge unter dem Raster Chance oder Desaster anzusiedeln sind, darüber waren sich die zum KZBV-Workshop eingeladenen Referenten von KBV, DKG, VDEK und Lehre keineswegs einig. Konsens war aber, dass das deutsche Gesundheitssystem mit dem Kollektivvertrag gut fährt und zurzeit niemand darauf verzichten will. Für die Fachleute aus KZBV und KZVen boten die in Extremen angesiedelten Kontrapunkte eine gute Grundlage zur Diskussion eigener Umgangsweisen der Vertragszahnärzteschaft mit dem Thema Selektivvertrag.

In Fortsetzung der Bad-Nauheimer Workshops zu Grundsatzfragen der Gesundheitspolitik brachte die KZBV-Tagung vom 3. bis 5. März 2010 in Dresden den Vertretern von KZVen und KZBV eine durchaus fruchtbare Diskussion. Ziel war die Erarbeitung von Gemeinsamkeiten in der Grundhaltung zum weiten Themenfeld neuer Vergütungsstrukturen.

Hilfreich war das, was die externen Referenten – Dr. Andreas Köhler von der Kassen-ärztlichen Bundesvereinigung, Prof. Jürgen Wasem von der Universität Duisburg-Essen, Dr. Bernd Metzinger von der Deutschen Krankenhausgesellschaft sowie VdeK-Vorsitzender Thomas Ballast – aus ihrer Sicht zum Sachthema Selektiv- und Kollektivvertragswesen an Positionen und Erfahrungen einbringen konnten. Letztlich erfüllte sich die Eingangsforderung des KZBV-Vorsitzenden Dr. Jürgen Fedderwitz, dass „trotz anfänglicher Skepsis“ doch Übereinkünfte herausgestellt werden konnten. Die zm werden über die noch auszuarbeitenden Grundsätze ausführlich berichten.

Ringen um klare Positionen

Die Zeit für diese Schritte war mehr als reif, erläuterte KZBV-Vorstandsmitglied Dr. Wolfgang Eßer das Workshopthema, die experimentelle Phase habe man hinter sich gebracht. Mit Blick auf die Ausführungen des KBV-Vorsitzenden Köhler mahnte Eßer zur konsequenten Suche nach neuen Wegen. Es gelte durchaus, auch künftig die Chancen für eine kreative Vertragsgestaltung zu nutzen, insbesondere aber auch, erkennbare Risiken zu vermeiden. Ziel müsse dabei bleiben, die Vertragsgestaltung im Kollektiv zu halten. Hierzu sei es erforderlich, gemeinsam klare Position zu beziehen. Dass solche Homogenität in der Vertragszahnärzteschaft auch in Dresden gelebt werden konnte, forderte insbesondere Köhler Bewunderung ab. Seine aus dem ärztlichen Bereich gezogenen Erfahrungen bewirkten eher ein Menetekel vom „Tod des Kollektivvertrags“ durch die substituierenden Selektivverträge. Allenfalls drei Jahre sei das KV-System der Ärzte noch in der Lage, die vom Gesundheitsminister geforderte Durchhaltementa-lität zu beherzigen.

Die aus Köhlers Sicht „extrem unfaire Wettbewerbssituation“ habe nicht nur zu der Absurdität geführt, dass der Hausärzteverband in Bayern und Baden-Württemberg den Ärzten weit mehr Verwaltungsgelder abfordere als die KVen, sondern auch dazu, dass durch später erfolgende Budgetbereinigungen und trotz selektiver Vertragsbindung weiterhin frei ihre Ärzte wählende Patienten jegliche Planbarkeit im KV-Bereich zerstört werde.

An allgemeinen Aufgaben wie beispielsweise Notdiensten oder der Sicherstellung seien die Hausarztverbände hingegen nicht beteiligt. Köhlers vorläufiges Fazit: Das KV-System ist gefährdet, Selektivverträge kannibalisierten das Kollektivvertragssystem. Schon jetzt gebe es erste Forderungen nach einer Trennung der Ärzte-KVen in Haus- und Fachärztevereinigungen. Der KV-Vorsitzende warnte die Politiker, dass weder den Patienten noch den Kassen, schon gar nicht dem ärztlichen Kollektiv mit dieser Entwicklung gedient sei.

Eine Auffassung, die der Vorsitzende des VdeK zumindest in Teilen durchaus mittragen könnte. Thomas Ballast hält den Kollektivvertrag „sicherlich nicht für die beste, aber eine gute Lösung“. Insofern baut der VdeK zurzeit nur noch auf ergänzende Vereinbarungen. Und was den zahnärztlichen Bereich betrifft, so sei dem VdeK „so fürchterlich viel dazu nicht eingefallen“. Eine Beteiligung am Geschehen sei – anders als bei den Hausärzten – für KZVen aus Sicht Ballasts eher über den § 73c SGB V gegeben. Die Beschränkung sei allerdings da, so Ballast in seinen Ausführungen: „Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen können Partner bei der Umsetzung von Selektivverträgen sein, allerdings sind ihre Möglichkeiten als unmittelbare Vertragspartner wegen ihres körperschaftlichen Auftrags begrenzt.“ Regelungsbedarf sieht der Verbandsvorsitzende an der noch „weitgehend ungeregelten Schnittstelle zwischen Kollektiv- und Selektivvertrag: „Ordnungspolitisch wird zu entscheiden sein, ob die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen mit ihrem Sicherstellungsauftrag zu Regulierungsbehörden oder zu Vollversorgern weiterentwickelt werden.“

Zahnmedizin stand nicht im Fokus

Erhellend für die Genese des Konzepts „Wettbewerb durch Selektivverträge“ waren auch die Ausführungen von Prof. Dr. Jürgen Wasem: Die zahnmedizinische Versorgung habe bei der Entwicklung überhaupt nicht „im Fokus“ gestanden. Darüber hinaus sei die Politik gegenwärtig nicht bereit, „Kollektivverträge konsistent als Auslaufmodell auszugestalten“. Die Umsetzung des Parallelmodells von Kollektiv- und Selektivvertrag durch den Gesetzgeber verlaufe, so Wasem, gegenwärtig halbherzig. Rigo-rose Worte verlor Wasem in Sachen Preis-unterschied zwischen inländischer und ausländischer Prothetik: Die GKV habe „keinen Mittelstands-Förder-Auftrag“. Das sei für ihn kein Argument gegen Selektivverträge. Aber auch Wasem konstatierte einen wich-tigen Vorteil des Kollektivvertragssystems: Bezüglich der Transaktionskosten sei es „unbestritten das beste“ System.

Ein Plädoyer für Qualitätsmanagement, aber gegen Pay for Performance (P4P) lieferte der DKG-Repräsentant Dr. Bernd Metzinger: „Qualität wird über Qualitätstransparenz und Qualitätswettbewerb, aber nicht über Preiswettbewerb errreicht.“ Entsprechend müsse das Geld den ständig steigenden Qualitätsanforderungen folgen. P4P als verkapptes Rabattvertragsmodell sei, so der DKG-Geschäftsführer, „nicht akzeptabel“.

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