Neue Approbationsordnung

Eingefroren

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Die Approbationsordnung für Zahnärzte (AOZ) ist inzwischen über 50 Jahre alt und dringend reformbedürftig. Innovative zahnärztliche Ausbildung ist damit bald kaum noch zu gewährleisten. Ein Novellierungsentwurf der Zahnärzteschaft liegt auf dem Tisch. Doch der Prozess ist eingefroren. Zwar kommen aus dem Bundesgesundheitsministerium positive Signale, aber die Länder mauern. In ihren Augen kann die Novelle nur umgesetzt werden, wenn sie kosten- und kapazitätsneutral abläuft. Dass dies so nicht möglich ist, bekräftigen viele Experten – zumal durch den Bologna-Prozess und durch den doppelten Abiturjahrgang weitere Herausforderungen auf die zahnmedizinische Ausbildung zukommen werden.

Die 50er-Jahre – Zeit des Wirtschaftswunders, der Nierentische, Jukeboxen, Petticoats und Hula-Hoop-Reifen. Auch die Approbationsordnung für Zahnärzte (AOZ), die am 26. Januar 1955 in Kraft trat, ist ein Kind der 50er-Jahre. Das Wirtschaftswunder ist inzwischen Geschichte, Nierentische und Petticoats gehören heute zum Retro-Schick, nur die AOZ von damals lebt noch fort: Seit mehr als einem halben Jahrhundert regelt sie (mit nur wenigen Aktualisierungen) die zahnärztliche Ausbildung, die Prüfungsbestimmungen und die weiteren Voraus-setzungen für die Erteilung der Approbation als Zahnarzt.

Angesichts der enormen Weiterentwicklung im Fach klafft mittlerweile eine Riesenlücke zwischen den Anforderungen an die Zahnmedizin von damals und der Wirklichkeit von heute. Die AOZ weist erhebliche fachliche und didaktische Mängel auf und wird den Herausforderungen an eine moderne Zahnheilkunde nicht mehr gerecht. Die Zahnärzteschaft versucht – allen Unzulänglichkeiten zum Trotz –, auf Basis der veralteten Bestimmungen ihrem beruflichen Nachwuchs eine zeitgemäße Ausbildung zukommen zu lassen. Doch das wird immer schwieriger. Reform tut mehr als not.

Neue Impulse für die AOZ ergaben sich mit der Verabschiedung des Koalitionsvertrags beim Regierungswechsel hin zu Schwarz-Gelb. Dort wurde die Novellierung der AOZ als Ziel fixiert – eine Ankündigung, die die Zahnärzteschaft sehr begrüßte. So bekräftigte BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel anlässlich des Deutschen Zahnärztetages im November 2009 in München: „Die Novellierung der veralteten Approbationsordnung für Zahnärzte ist dringend erforderlich. Inzwischen hat sich die Zahnmedizin in nahezu allen Bereichen weiter entwickelt. Neue wichtige Fächer, wie etwa die Implantologie, sind entstanden und die gemeinsam mit der Wissenschaft erstellte Neubeschreibung einer präventionsorientierten Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde hat zu einem Paradigmenwechsel geführt, der in der Studienordnung seine Berücksichtigung finden muss. Die Novellierung der Approbationsordnung ist auch aktiver Patientenschutz.“

Auf der BZÄK-Bundesversammlung wie auch auf der KZBV-Vertreterversammlung beschäftigten sich die Delegierten mit dem Thema, mahnten die Novellierung der AOZ an, formulierten Anträge und forderten von der Politik entsprechende Schritte ein. Auch DGZMK-Präsident Prof. Dr. Thomas Hoffmann brachte auf dem Deutschen Zahnärztetag aus Sicht der Wissenschaft ein entsprechendes Votum in die Öffentlichkeit. Er forderte eine umgehende Umsetzung des vorliegenden zahnärztlichen Entwurfs, bevor dieser noch mehr veraltet.

Entwurf liegt vor

Denn die Zahnärzteschaft hat ihre Vorar-beiten auf diesem Gebiet längst erbracht: Ein zwischen den Standesvertretungen, der DGZMK, der VHZMK und der Studentenschaft abgestimmter Novellierungsentwurf liegt seit 2005 vor (siehe Kasten). Er wurde vom Medizinischen Fakultätentag verabschiedet und liegt seitdem im Bundesgesundheitsministerium in der Schublade.

Zusätzliche Schützenhilfe bekam die Zahnärzteschaft seinerzeit vom Wissenschaftsrat. Dieser hatte 2005 in seinen „Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Zahnmedizin an den Universitäten in Deutschland“ dringenden Reformbedarf bei der AOZ angemahnt und entsprechende Empfehlungen abgegeben. Vor allem unterstrich er die Notwendigkeit einer besseren personellen und finanziellen Ausstattung in der Forschung und Lehre sowie einer engeren Verknüpfung mit der Medizin.

Der neue Approbationsordnungsentwurf für Zahnärzte sieht eine zehnprozentige Erhöhung der Vorgaben für den Lehraufwand einer Uni pro Student – den sogenannten Curriculum-Normwert – vor. Das macht aus Sicht der Zahnärzteschaft auch Sinn: Angehende Zahnmediziner arbeiten bereits während des Studiums am Patienten. Dabei beaufsichtigt ein Assistenzzahnarzt derzeit bis zu zwölf Studenten bei der Arbeit am Stuhl, wobei ein ausreichender Patientenschutz so nicht gewährleistet werden kann. Im Sinne einer Qualitätsverbesserung der Lehre fordert die Zahnärzteschaft ein intensiveres Betreuungsverhältnis.

Dies machte zum Beispiel Prof. Dr. Peter Rammelsberg, Präsident der VHZMK, auf der BZÄK-Bundesversammlung in München deutlich. Gefordert sei eine Anpassung an die Betreuungsrelation in der Medizin, wo ein Verhältnis von 1:4 festgelegt sei. Um dies zu erreichen, seien entweder zehn Prozent mehr Personalmittel oder eine um zehn Prozent geringere Kapazität der Ausbildungszahlen vonnöten.

Länder blockieren

Der Schwarze Peter liegt bei den Bundesländern, die in der politischen Arbeit bei der Umsetzung jetzt am Zuge sind. Die Krux sind – wie so oft – leere Länderkassen, ein Trend, der sich durch die Finanzkrise noch verstärkte. Die Kultusministerkonferenz der Länder hatte auf ihrer Konferenz am 15. und 16. Oktober 2009 in Waren/Müritz beschlossen, dass sie einer AOZ-Novelle nur zustimmen werde, wenn Kapazitäts- und Kostenneutralität gewährleistet seien.

Damit liege die weitere Novellierung nun bis auf Weiteres auf Eis, bilanziert BZÄK-Präsident Engel im Gespräch mit den zm. Die BZÄK habe inzwischen mit weiteren Ländervertretungen Gespräche geführt, doch die Ergebnisse hätten sich bisher als fruchtlos erwiesen. Angesichts des doppelten Abiturjahrgangs, der in zwei Jahren in die Unis strömen werde, herrsche aber dringender Handlungsbedarf.

Die Verkürzung der Schulzeit auf zwölf Jahre schafft zusätzliche Probleme. 2012 wird ein Doppeljahrgang von Abiturienten die Schule verlassen, was zu einem Anstieg in der Nachfrage nach Studienplätzen führen wird, auch in der Zahnmedizin. Frühestens ab 2015 ist hier mit einem Abbau zu rechnen. Hier sind Bund und Länder gefordert, Lösungen zu finden und finanzielle Kon-zepte anzubieten.

Einen Ansatz bietet der „Hochschulpakt 2020“, dessen zweite Phase für die Jahre 2011 bis 2015 im vergangenen Juni von Bund und Ländern unterzeichnet wurde. Er enthält das Programm zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger und die Finanzierung von Programmpauschalen für von der DFG geförderte Forschungsvorhaben. Bund und Länder wollen mit dem Hochschulpakt ein bedarfsgerechtes Angebot für die dann zu erwartenden 275 000 zusätzlichen Studienanfänger schaffen, heißt es dazu in einer Pressemeldung des Bundes-ministeriums für Bildung und Forschung.

Positive Signale

Positive Signale in Richtung Novellierung kommen aus der Bundespolitik. Im Oktober erhielten Spitzenvertreter der Bundeszahnärztekammer, der KZBV und des Medizinischen Fakultätentages eine Einladung zu einem Arbeitsgespräch ins Bundesgesundheitsministerium, um über den Stand der Umsetzung der AOZ-Novelle zu beraten. Hier und in weiteren Gesprächen wurde deutlich, dass auch das Ministerium dringenden Bedarf für eine Erneuerung der Approbationsordnung sieht. Die Novelle sei allerdings aus BMG-Sicht nicht kostenneutral realisierbar.

Auch wenn die Länder derzeit mauern, gibt es dennoch politische Stimmen, die die Novelle stützen wollen: „Ich bin froh, dass es gelungen ist, die Koalition im Bund auf eine Novellierung der zahnärztlichen Approbationsordnung zu verpflichten“, erklärte zum Beispiel Dr. Wolfgang Heubisch, bayerischer Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst, bei der Festveranstaltung zum Deutschen Zahnärztetag in München. „Aber auch die Bundesländer, nicht nur Bayern und Baden-Württemberg, müssen sich ihrer Verantwortung für die Finanzierung stellen. Dafür werbe ich in der Kultusministerkonferenz.“

Bachelor und Master

Die Diskussion um die neue AOZ ist eingebettet in die aktuellen Diskussionen um den Bologna-Prozess und die Bachelor- und Masterstudiengänge an den Hochschulen. Gerade durch die Studentenproteste im Herbst und im Winter ist das Thema wieder in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gelangt. Zu den Hauptanliegen der Studenten ge-hören eine „Entfrachtung“ der Bachelor-Studiengänge, eine Abkehr vom Bachelor als Regelabschluss und ein Ende von Dauerprüfungen und Verschulung. Als vorläufiges Ergebnis der langen Protestaktionen hatte die Kultusministerkonferenz im Oktober 2009 den Weg freigemacht für Korrekturen und Reformen, die vor allem die Flexibilisierung, die Mobilität und die Studierbarkeit von Studiengängen angehen.

Gegenüber der Zahnärzteschaft hatte die Kultusministerkonferenz deutlich gemacht, dass die neue AOZ „bolognatauglich“ sein müsse. Wie das genau aussehen soll, ist aber noch unklar. Die BZÄK hat stets erklärt, dass das einheitliche und hochwertige Zahnmedizinstudium mit dem Abschluss Staatsexamen erhalten bleiben müsse, da der Bachelor in der Zahnmedizin keinen berufsqualifizierenden Abschluss darstelle. Sollten im Rahmen der Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses Bachelor-/Master-Studiengänge Eingang in eine neue Approbationsordnung finden, so sei eine qualitätsgesicherte Ausbildung im Hinblick auf eine Befähigung des Zahnarztes zur Berufsausübung nach der Approbation zunehmend in Frage gestellt, heißt es in einer BZÄK-Pressemeldung.

Kein „Zahnarzt light“

Ein „Zahnarzt light“ komme für die Zahnärzteschaft auf keinen Fall in Frage, betonte Dr. Peter Engel im zm-Gespräch. Er warnte dringend vor einer Verwässerung des Berufsbildes. Zunehmend seien Tendenzen zu beobachten, die den Bereich der Heil- und Hilfsberufe im Gesundheitswesen akademisch aufwerten wollen, sowohl national wie auch international (siehe das EU-Grünbuch für die Gesundheitsberufe.) Die BZÄK betrachte diese Entwicklungen mit Sorge, erläutert Engel. Denn das berge die Entwicklung hin zu einer zweiten Gebührenordnung – zu einem solchen „Supergau“ dürfe es aber nicht kommen. Er verwies auf die im BZÄK-Delegationsrahmen festgelegte, strikte Grenzziehung, nach der das zahnärztliche Therapiespektrum ausschließlich von der zahnärztlichen Profession ausgeübt werden dürfe.

Beispiele belegen aber, dass die Akademi-sierung der Gesundheitsberufe nicht mehr vom Tisch zu wischen ist. Zum Wintersemester 2010/11 soll in Bochum der sogenannte Gesundheitscampus NRW entstehen, mit der bundesweit ersten Fachhochschule für Gesundheitsberufe mit rund 1 000 Studienplätzen. Als erstes Bundesland will Baden-Württemberg ab 2010/11 an der Dualen Hochschule in Karlsruhe Arztassistenten ausbilden, die die Ärzte an Krankenhäusern entlasten und in ihrer Qualifizierung eine Position zwischen ihnen und der Krankenpflege einnehmen. Das Studium soll pflegerische und medizinische Elemente enthalten und nach sechs Semestern mit einem Bachelor abschließen.

Ein Blick ins Ausland

Der duale Studiengang im Fach Zahnmedizin ist bereits in einigen europäischen Ländern umgesetzt. Der Council of European Dentists (CED) hatte vor einigen Jahren ermittelt, dass Bachelor-/Master-Studiengänge der Zahnmedizin in folgenden Ländern existieren: Niederlande, Belgien, Schweiz, Portugal, Dänemark, Frankreich (in der Diskussion). Einen genauen Überblick zu gewinnen, gestaltet sich schwierig, eine aktuelle weitere Befragung der Mitgliedsstaaten ist beim CED geplant.

In Deutschland ist das duale System für den Bereich Medizin an acht Universitäten in der Diskussion. Dazu gehören die Berliner Charité, die Universitäten Aachen und Dresden oder die Medizinische Hochschule Hannover. Denn anders als in der Zahnmedizin ist es in der Medizin möglich, durch die Novellierung der Approbationsordnung für Ärzte solche Projekte in Form von Modellvorhaben umzusetzen.

Zur Zeit liegt die geplante Gründung der „European Medical School Oldenburg-Groningen“ unter Beschuss, der geplante Modellversuch eines europäischen Bachelor- und Master-Studiengangs für Medizin. Hier soll nach drei Jahren der Bachelor erworben werden, um etwa bei Krankenkassen oder Verbänden zu arbeiten. Nach weiteren drei Jahren soll ein Doppelabschluss erfolgen: der deutsche „Master of Science“ und der niederländische „Master in Geneeskunde“.

Fachgremien warnen

Vor solchen Entwicklungen warnen Fachgremien. So hat der 112. Deutsche Ärztetag 2009 in Mainz den Bachelor in der Medizin entschieden abgelehnt. „Das einheitliche und hochwertige Medizinstudium mit dem Abschluss „Staatsexamen“ muss erhalten bleiben, da der Bachelor in der Medizin keinen berufsqualifizierenden Abschluss darstellt“, so der Beschluss der Ärzte.

Die Arbeitsgemeinschaft Hochschulmedizin kritisierte den „Bachelor of Medicine“ als akademischen Abschluss ohne Berufsbild. Der Bachelor könne nicht als Arzt praktizieren, da ihm nicht nur die Fähigkeiten, sondern auch die Rechtsgrundlagen mangels sechsjähriger ärztlicher Grundausbildung fehlten. Was die Vergleichbarkeit von Studienabschlüssen auf europäischer Ebene betreffe, so sei diese durch die EU-Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet.

Die BZÄK-Vertreterversammlung in München forderte, an einem einstufigen universitären Studiengang mit Abschluss Staatsexamen festzuhalten. Eine konsekutive Ausbildung Bachelor/Master ebne den Weg zu Medizinschulen, die der bisherigen Qualität der deutschen Hochschulausbildung nicht entsprächen. Eine Aufweichung des einheitlichen ärztlichen und zahnärztlichen Berufsbildes durch para- oder subakademische medizinische Hilfsberufe wäre ein entscheidender Rückschritt für die Qualität der medizinischen Versorgung. Auch die KZBV-Vertreterversammlung in München warnte davor, einen Mangel an medizinischen Fachkräften durch Übertragung originär ärztlicher Tätigkeiten auf nichtärztliche Gesundheitsberufe zu kompensieren und über verkürzte Studiengänge (Bachelor) oder Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen eigenständige Berufsbilder zu schaffen, die zu ärztlichen Behandlungsmaßnahmen berechtigen.

Stärkung des Generalisten

Patentrezepte gegen all diese Entwicklungen gibt es nicht. Jedoch, so betont BZÄK-Präsident Engel, müsse verhindert werden, dass sich der Berufsstand aufsplittere. Um Wildwuchs zu vermeiden, bedürfe es eines Gegenpols. Deshalb gehöre die Stärkung des Generalisten zu den wichtigen standespolitischen Herausforderungen der Zukunft. Die BZÄK arbeite bereits intensiv an entsprechenden Konzepten.

Der Druck auf die aktuelle Bildungsdiskussion in Deutschland setzt sich fort. So fanden am 16. Dezember 2009 die Ministerpräsidentenkonferenz und ein Gespräch mit den Regierungschefs der Länder statt. Auf diesem sogenannten „Bildungsgipfel“ standen Finanzierungsfragen im Mittelpunkt der Agenda. Im Vorfeld hatte die Zahnärzteschaft die Gelegenheit genutzt, um in einem Schreiben an Bundeskanzlerin Angela Merkel auf ihre Belange zur AOZ aufmerksam zu machen. „In diesem Zusammenhang mahnen wir auch alle Bundesländer, ihre Verzögerungstaktik gegen die überfällige Anpassung der Betreuungsrelationen an die Ausbildungsbedingungen in der Medizin aufzugeben“, betonten DGZMK-Präsident Hoffmann, VHZMK-Präsident Rammelsberg, BZÄK-Präsident Engel und der KZBV-Vorsitzende Dr. Jürgen Fedderwitz in dem Brief. Weiter heißt es: „Diese Anpassung ist die Voraussetzung für eine fundierte klinische Ausbildung unter den seit 1955 deutlich gestiegenen Anforderungen einer modernen Zahnmedizin. Die damit verbundenen moderaten Kostensteigerungen sind bei bedarfsgerechter Anpassung der Ausbildungskapazität zudem nur temporärer Natur.“

Doch es geht nur in winzigen Schritten vorwärts. Zwar versprach die Kanzlerin auf dem Bildungsgipfel den Ländern mehr Geld, aber die Ausgestaltung der Finanzierung der zusätzlichen Ausgaben blieb offen. Die Finanzminister des Bundes und der Länder sollen bis zum 10. Juni einen Vorschlag unterbreiten.

Damit ist auch das Schicksal der AOZ weiter ungewiss. Es wird Zeit, dass das Eis taut.

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