Steuern im Jahr 2011

Änderungen beachten

sg
Die Bundesregierung will bis zum Jahr 2014 circa 80 Milliarden Euro einsparen und hat deshalb das Haushaltsbegleitgesetz verabschiedet. Demnach soll allein der Bund im Jahr 2011 rund 3 Milliarden Euro und bis 2014 knapp 20 Milliarden Euro weniger ausgeben. Auch für die Bürger ändert sich 2011 so manches, hier ein kurzer Überblick.

Häusliches Arbeitszimmer

Für Zahnärzte ist eine wichtige Neuregelung die steuerliche Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer. Seit dem Jahr 2007 konnten die Ausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer nur noch dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildete. Das Bundesverfassungsgericht entschied aber im Juli 2010, dass ein häusliches Arbeitszimmer auch dann steuerlich abziehbar sein muss, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Diesen Beschluss setzt der Gesetzgeber nun um.

Ab dem Jahr 2011 kann ein Steuerpflichtiger anfallende Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich geltend machen. Voraussetzung hierfür ist, dass entweder das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung darstellt, dann können die Kosten in unbegrenzter Höhe abgezogen werden, oder dem Steuerpflichtigen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, dann gilt die „alte“, bis zum Jahr 2007 gültige Regelung von maximal 1 250 Euro. Bei noch offenen Steuerfällen, das sind solche, bei denen noch kein Steuer- oder Feststellungsbescheid ergangen ist, ein Einspruchsverfahren noch läuft, oder die einen Vorläufigkeitsvermerk bezüglich des Arbeitszimmers beinhalten, gilt diese Regelung rückwirkend ab dem Jahr 2007.

Steuerpflicht der Zinsen auf Erstattungen

Ebenfalls eine Anpassung der Gesetzgebung an die aktuelle Rechtsprechung gibt es bei den Erstattungszinsen. Im Juni 2010 entschied der Bundesfinanzhof, dass vom Finanzamt geleistete Zinsen auf Einkommensteuererstattungen nicht zu versteuern sind. Die Richter vertraten die Auffassung, dass dann, wenn vom Steuerpflichtigen gezahlte Zinsen für Steuernachzahlungen nicht als Sonderausgaben abgezogen werden können, der Staat umgekehrt auch für die Verzinsung einer Steuererstattung keine Steuern erheben darf.

Der Gesetzgeber plant, die geänderte Rechtsprechung (Steuerfreiheit von Erstattungszinsen) durch eine Gesetzesänderung außer Kraft zu setzen, die bisherige Rechtslage (Steuerpflicht der Erstattungszinsen) beizubehalten und im Gesetz zu verankern. Weiterhin können aber Nachzahlungszinsen, also Zinsen, die ein Steuerpflichtiger an das Finanzamt zahlt, nicht steuerlich geltend gemacht werden. Der Gesetzgeber will damit konsequent das Prinzip umsetzen, dass private Schuldzinsen nicht abzugsfähig, Guthabenzinsen aber steuerpflichtig sind. Zudem befürchtete der Gesetzgeber, dass es durch die vom Bundesfinanzhof geforderte Änderung zu Steuermindereinnahmen in dreistelliger Millionenhöhe hätte kommen können.

Abschreibung für Wirtschaftsgüter nach Einlage in das Betriebsvermögen

Auch bei den Abschreibungen gibt es ab Januar 2011 eine Änderung. Wird ein Wirtschaftsgut zunächst privat genutzt und dann in das Betriebsvermögen überführt (also in die Praxis eingebracht), wurde als Bemessungsgrundlage für die weitere Abschreibung der Wert zugrunde gelegt, der sich ergab, wenn man von den ursprünglichen Anschaffungskosten die bisher erfolgte Abschreibung abzog. Die weitere Abschreibung (jetzt als Betriebsausgabe in der Praxis) erfolgte somit von diesem „Restwert“.

Ab Januar 2011 soll die weitere Abschreibung von dem Wert vorgenommen werden, der sich nach der Differenz zwischen dem Einlagewert (dieser entspricht dem tatsächlichen Zeitwert zum Zeitpunkt der Einbringung) und den vor der Einlage bereits in Anspruch genommenen Abschreibungen bemisst.

Ist der Einlagewert, also der Zeitwert, geringer als der Restwert vor der Einlage (also die ursprünglichen Anschaffungskosten abzüglich der bereits in Anspruch genommenen Abschreibung), darf nur noch der niedrigere Einlagewert als AfA-Bemessungsgrundlage (Absetzung für Abnutzung) berücksichtigt werden.

Private Spekulationsgeschäfte

Das Haushaltsbegleitgesetz regelt auch, dass der Verkauf von Gegenständen des täglichen Gebrauchs innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr nicht zu versteuern ist. Dies gilt sowohl für Veräußerungsverluste als auch für Veräußerungsgewinne. Denn diese Gegenstände werden – so die Gesetzesbegründung – nicht mit dem Ziel der zeitnahen gewinnbringenden Veräußerung angeschafft. Etwas anderes – also Steuerpflicht – gilt nur in Ausnahmefällen wie bei der Veräußerung von Antiquitäten, Kunstgegenständen und Oldtimern. Die Änderung ist erstmals für solche Veräußerungen von Gegenständen anzuwenden, für die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde.

Elterngeld

Das Elterngeld wird ab Januar 2011 abgesenkt beziehungsweise ganz gestrichen. Hat der Bezieher von Elterngeld ein anzurechnendes Nettoeinkommen von über 1 240 Euro im Monat, reduziert sich das Elterngeld von 67 Prozent auf 65 Prozent. Gestrichen wird das Elterngeld bei Hartz-IV-Empfängern, aber auch bei Personen mit einem Einkommen von mehr als 250 000 Euro im Jahr (500 000 Euro bei Verheirateten).

Handwerkerleistungen

Auch im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen gibt es Konkretisierungen beziehungsweise Streichungen. Beauftragen Steuerzahler in ihrem Privathaushalt selbstständige Handwerker, zieht das Finanzamt auf Antrag immerhin 20 Prozent der abgerechneten Arbeitsleistung, höchstens jedoch 1 200 Euro im Jahr, von der Steuerschuld ab.

Neue Regel: Ab dem Jahr 2011 sollen bestimmte öffentlich geförderte Maßnahmen aus der Steuerermäßigung ausgeschlossen werden. Damit soll eine doppelte steuerliche Förderung vermieden werden. Beispielsweise soll für Maßnahmen, die nach dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW-Förderbank durch zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse gefördert werden, die Steueranrechnung von 2011 an entfallen.

Empfehlung: Auftragsabschluss und Begleichung der Rechnung noch im Jahr 2010.

Flugverkehrsteuer

Es wird eine Flugverkehrsteuer eingeführt, die pro Fluggast und nach Entfernung zwischen Abflug- und Zielflughafen berechnet wird. Vorgesehen sind folgende Steuersätze: Für Kurzstrecken bis 2 500 km 8 Euro, für Mittelstrecken zwischen 2501 und 6 000 km 25 Euro und für Langstrecken ab 6 001 km 45 Euro. Jedoch sollen Flüge aus dem Ausland nach Deutschland steuerfrei bleiben. Ebenfalls steuerfrei bleiben unter bestimmten Umständen die Flüge zu den deutschen, niederländischen und dänischen Nordseeinseln.

Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im Erbfall

Auch bei den Lebenspartnerschaften ergab sich eine steuerliche Änderung. Diese sind beim Erbschaftsteuerrecht rückwirkend zum 1. August 2001 mit Ehen gleichzustellen. Auch diese Regelung wurde bereits vom Bundesverfassungsgericht angemahnt und nun umgesetzt.

Versorgungsausgleich in Scheidungsfällen

Um den Sonderausgabenabzug für Ausgleichszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs zu erhalten, ist Voraussetzung, dass derjenige, der die Ausgleichszahlung erhält, unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist. Nunmehr sind nicht nur die Ausgleichszahlungen an den Berechtigten in Form einer schuldrechtlichen Ausgleichsrente, sondern auch ein Ausgleich in Form von Kapitalzahlungen als Sonderausgaben begünstigt. Dabei handelt es sich meist um betriebliche Anrechte oder um Anrechte aus Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen, die eine (Teil-) Kapitalisierung vorsehen.

Im Gegenzug stellen Einkünfte aus Versorgungsleistungen beim Empfänger der Ausgleichszahlung sonstige Einkünfte dar, unabhängig davon, ob sich der Abzug dieser Zahlung als Sonderausgaben beim Zahlungsverpflichteten steuerlich ausgewirkt hat. Das betrifft auch die Einkünfte aus Ausgleichszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs.

Vorsteuererstattung für Eigenheim kippt

Zahnärzte, die ihr Eigenheim zu mindestens zehn Prozent für die Praxis nutzen, konnten das Gebäude ihrem Unternehmensvermögen zuordnen. Folge: Das Finanzamt erstattete die komplette Vorsteuer auf den Kaufpreis oder auf die Herstellungskosten. Im Gegenzug musste der Zahnarzt zehn Jahre lang Umsatzsteuer auf die Privatnutzung ans Finanzamt überweisen. Ein Steuerdreh, der sich bisher lohnte. Schließlich winkt nicht nur eine Steuerersparnis, sondern aufgrund der Erstattung der Vorsteuer fällt der Finanzierungsbedarf deutlich niedriger aus, die Zinslast sinkt.

Neue Regel: Wird ein Eigenheim mit betrieblichen Räumen von 2011 an angeschafft oder wird nach dem 31. Dezember 2010 mit dem Bau begonnen, gibt es die Vorsteuererstattung dem Grunde nach nur noch für den Praxisteil. Im Gegenzug wird natürlich auch keine Umsatzsteuer mehr für die Privatnutzung fällig.

GmbH-Anteile: Kein voller Kostenabzug bei Verkauf

Wer einen Anteil an einer Kapitalgesellschaft von mehr als einem Prozent im Privatvermögen hält, muss seine Verkaufsgewinne mit dem Finanzamt teilen. Seit dem Jahr 2009 gilt jedoch das Teileinkünfteverfahren. Danach hat der Anteilseigner nur 60 Prozent seines Gewinns zu versteuern, darf im Gegenzug aber auch nur 60 Prozent seiner Ausgaben im Zusammenhang mit seiner Beteiligung bei der Steuererklärung geltend machen. Der Bundesfinanzhof erlaubte bisher jedoch den vollen Abzug der Ausgaben, wenn der private Anteilseigner niemals Einnahmen aus der Beteiligung erzielt.

Neue Regel: Das Jahressteuergesetz hebelt die steuerzahlerfreundliche Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs aus. Danach dürfen von 2011 an nur 60 Prozent der Ausgaben abgezogen werden, sofern der private Anteilseigner die „Absicht zur Erzielung von Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen“ hatte.

Lohnsteuerkarte 2010

Die Pappkarte gilt auch für 2011 weiter. Sie ist noch nötig, weil Arbeitgeber erst ab dem Jahr 2012 Steuerklassen und Freibeträge für den Lohnsteuerabzug elektronisch abrufen können. Arbeitnehmer müssen Ende des Jahres selbst prüfen, ob die Einträge auch für 2011 stimmen.

ELStAM löst nach und nach die Lohnsteuerkarte ab

Im Jahr 2009 wurde die letzte reguläre Lohnsteuerkarte gedruckt. Ihr Nachfolger wird als ELStAM bezeichnet und bedeutet nichts anderes als Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. Alle diese für die Lohnsteuer relevanten Merkmale werden in einer zentralen Datenbank des Bundeszentralamts für Steuern (BTSt) gespeichert.

Arbeitgeber können sie durch die einfache Abfrage mittels der Identifikationsnummer der Steuerpflichtigen abrufen. Bei seiner Einstellung muss ein Arbeitnehmer nunmehr also keine Steuerkarte, sondern eine Identifikationsnummer abgeben. Bei dieser Nummer handelt es sich um eine persönliche elfstellige Steuernummer, die alle Steuerpflichtigen bis zum 31. Dezember 2008 bereits erhalten haben. Diese Nummer ist jedoch nicht mit der normalen Steuernummer zu verwechseln. Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale können mit der flächendeckenden Einführung der Methode ELStAM nur noch durch die Finanzämter erfolgen, die Gemeinde ist nicht mehr hierfür zuständig.

Bankenkontrolle

Die Bank soll der Finanzbehörde künftig die Steuer-Identifikationsnummer von Kunden mitteilen, die Wertpapiere verschenken oder als Geschenk erhalten. Ab 2012 soll sie auch über Kunden informieren, die aufgrund einer Nichtveranlagungsbescheinigung Kapitalerträge steuerfrei erhalten. Zudem müssen Anleger spätestens ab 2015 die Steuer-Identifikationsnummer auf Freistellungsaufträgen angeben. Nur dann erhalten sie bis zu 801 Euro (Ehepaare 1 602 Euro) Kapitalerträge im Jahr steuerfrei.

Arbeitnehmersparzulage

Die Zulage bekommt, wer nicht mehr als 20 000 Euro im Jahr versteuern muss, beim Bausparen 17 900 Euro. Rückwirkend ab dem Jahr 2009 sollen Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht mehr mitzählen, wenn diese Grenzen geprüft werden.

Erhöhung der Tabaksteuer

Energieintensive Unternehmen sollen auch weiterhin Steuervergünstigungen aus der ökologischen Steuerreform erhalten, jedoch nicht so hohe wie bisher geplant. Die dadurch zu erwartenden Steuermindereinnahmen sollen durch die geplante Erhöhung der Tabaksteuer teilweise wieder hereingeholt werden.

Dr. Sigrid OlbertzZahnärztin, MBAMittelstr. 11a45549 Sprockhövel-Haßlinghausen

Jürgen StolzDipl.-Finanzwirt, SteuerberaterHomberger Str. 72b47441 Moers

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