Gutachten der Monopolkommission

Schrankenabbau für mehr Wettbewerb

Die Monopolkommission hat vor Kurzem dem Bundesminister für Wirtschaft und Technologie ihr neues Hauptgutachten vorgestellt. Unter dem Titel „Mehr Wettbewerb, wenig Ausnahmen“ geben die Wissenschaftler unter anderem auch Empfehlungen für den gesundheitspolitischen Bereich ab. Ihre Vorschläge zur Ausgestaltung der GKV und zum Wettbewerb zwischen Apotheken dürften bei manchen Beteiligten auf geteiltes Echo stoßen.

Das neue Gutachten der Monopolkommission, das am 14. 7. der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, geht ausführlich auf Vorschläge zur Ausgestaltung der Rahmenbedingungen in der GKV ein. In den vergangenen Jahren seien den Gutachtern zufolge bereits Grundlagen für ein aktives Wettbewerbsgeschehen geschaffen worden. Jedoch seien schwerwiegende Hindernisse aufrechterhalten geblieben, die die aktive Wettbewerbsentwicklung im GKV-System und deren effizienzsteigernde Wirkung erheblich einschränkten.

Für die ambulante ärztliche Versorgung empfehlen die Experten deshalb, die Leistungsabrechnungen von den Kassenärztlichen Vereinigungen auf die Krankenkassen zu verlagern. Kassen sollten zudem das Recht erhalten, die Patienten über die abgerechneten Leistungen zu informieren. Sie bekämen dadurch wichtige Instrumente an die Hand, um die sachliche Korrektheit der Abrechnungen selbst sicherzustellen.

Mehr Selektivverträge

Den Schlüssel zu mehr Wettbewerb in der ärztlichen Versorgung sieht die Monopolkommission in selektivvertraglichen Leistungen. Selektivverträge ließen den Kassen weitreichende Freiheiten, um sowohl die Leistungserbringung als auch die Vergütung der Leistung effizient zu organisieren. Kassen, die hierbei die besten Ideen entwickelten, könnten sich so am Markt durchsetzen. Selektivverträge setzen nach Meinung der Wissenschaftler zudem Anreize aufseiten der Leistungserbringer, da diese dann im Wettbewerb um lukrative Verträge stünden.

Als vielversprechend sehen die Gutachter die integrierte Versorgung an. Durch die pauschalen Vergütungen erhielten die Leistungserbringer starke Anreize, eine optimal abgestimmte Versorgung des Patienten sicherzustellen.

Bei der Entwicklung selektivvertraglicher Leistungsbereiche sieht die Monopolkommission vor allem zwei schwere Hürden. Das erste Problem betreffe die Vertragsstruktur. In vielen Versorgungsformen, beispielsweise bei der hausarztzentrierten Versorgung, sei eine Zusammenarbeit der Vertragspartner auf beiden Seiten ausdrücklich vorgesehen. Während eine begrenzte Kooperation – zum Beispiel im Bereich der integrierten Versorgung – durchaus nutzenstiftend sein könne, könne eine unkontrollierte Zusammenarbeit hingegen zu einer „Vermachtung“ beider Marktseiten führen. Dann könne der Wettbewerb sowohl von den Kassen als auch von den Leistungserbringern unterlaufen werden. Kooperationen in selektivvertraglichen Leistungsbereichen sollten deshalb nicht pauschal zugelassen werden, sondern nur, soweit sie den Wettbewerbszielen in der Versorgung nicht entgegenstünden. Die Monopolkommission fordert deshalb, die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit einer Kooperation der Vertragspartner zu streichen. Wie in anderen Branchen auch sollte Kooperation nur im Rahmen der geltenden kartellrechtlichen Regelungen zulässig sein.

Ein zweites, ganz grundsätzliches Problem für den Wettbewerb durch Selektivverträge sehen die Experten im Budgetausgleich. Die Monopolkommission schlägt vor, die Bedingungen zur Budgetbereinigung zu standardisieren, um den Krankenkassen kalkulierbare Voraussetzungen für den Abschluss von Selektivverträgen in der ärztlichen Versorgung zu bieten.

Auf der Beitragsseite schlagen die Experten vor, die Zusatzbeiträge so zu gestalten, dass GKV-Mitglieder bei der Wahl ihrer Krankenkasse und des Versorgungstarifs nur noch einen einzigen Preis im Form des Zusatzbeitrages vergleichen müssen. Der Sozialausgleich solle aus Steuermitteln erfolgen.

Neuer Rahmen

Um den Wettbewerb vor Beschränkungen zu schützen, fordern die Gutachter eine neue wettbewerbliche Ordnung in der GKV. In anderen Märkten werde der Schutz durch das Wettbewerbsrecht gewährleistet, im GKV-Bereich hingegen sei dieser nicht ausreichend gegeben. Dafür seien drei Faktoren verantwortlich: Es bestehe zum ersten rechtliche Unklarheit darüber, inwieweit Kassen überhaupt unternehmerisch am Markt auftreten. Unternehmereigenschaften seien aber die Voraussetzung dafür, dass Wettbewerbsrecht angewendet werden kann. Ein zweites Problem betreffe die Ausnahmeregelung des § 69 SGB V, wonach Teile der Rechtsbeziehung zwischen Kassen und Leistungserbringern von der Anwendung des deutschen Wettbewerbsrechts ausgenommen werden. Zum dritten enthalte das SGB V verschiedene Kooperationspflichten, die Wettbewerbs-Aktivitäten der Krankenkassen entgegenstehen.

Deshalb schlägt die Monopolkommission vor, die Vorgaben an ein Leitbild anzupassen, wonach ein wettbewerbliches Verhältnis der Kassen solange die Regel ist, wie der besondere Versorgungsauftrag der Kassen keine spezifischen Ausnahmen gebiete.

Die Monopolkommission hält es weiterhin für wünschenswert, das Gesundheitssystem um das Element einer zwingenden allgemeinen Beteiligung von Patienten an den von ihnen verursachten Kosten zu ergänzen. Eine Eigenbeteiligung in Form eines relativen Anteils an der Arztrechnung ist nach Meinung der Wissenschaftler das geeignete Instrument. Für die Rechnungsstellung sollten die Kassen verantwortlich sein. Auch soziale Ausgleichssysteme sollten notwendig werden.

Wettbewerb bei Apotheken

Die Monopolkommission befasst sich auch mit dem Wettbewerb bei Apotheken. Um Anreize zum Besuch einer günstigen Apotheke zu geben, sollte der Patient nicht an den Gesamtkosten des Arzneimittels, sondern lediglich an den Kosten der Apothekenleistung beteiligt werden, so die Gutachter. Das Fremd- und Mehrbesitzverbot bei Apotheken sollte aufgehoben und das Betreiben von Apotheken durch Kapitalgesellschaften ermöglicht werden. Gleichzeitig sollte vorübergehend die Fusionskontrolle bei Apotheken verschärft werden, um die Bildung regionaler Monopolstellungen zu verhindern. pr

Mehr unter:www.monopolkommission.de

Melden Sie sich hier zum zm-Newsletter des Magazins an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Heft-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm Online-Newsletter und zm starter-Newsletter.