Rürup-Verträge

Zertifizierung erfordert Anpassungen

sg

Viele Besitzer von Rürup-Verträgen bekommen derzeit Post von ihrem Anbieter. Denn nicht alle Policen erfüllen die Voraussetzungen, um weiterhin die staatliche Förderung zu bekommen. Deshalb passen die Versicherer ihre Bedingungen an. Thorsten Rudnik, Vorstandsmitglied des Bundes der Versicherten (BdV): „Zwar sollten die Kunden die Änderungen unterschreiben, damit ihnen der Steuervorteil erhalten bleibt. Sie sollten aber vorher genau prüfen, ob sich dadurch Nachteile für sie ergeben.“

Mit der Rürup-Rente können vor allem Selbstständige und Freiberufler steuerbegünstigt Beiträge für das Alter sparen. Seit 2010 müssen die entsprechenden Versicherungen („Rürup-Verträge“) zertifiziert werden, damit die Beiträge bei der Einkommenssteuer als Sonderausgaben abgezogen werden können. Da nicht alle Versicherungsbedingungen die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, schickten die Anbieter Korrekturen zu, so der BdV. Diese sollten unterschrieben zurückgesandt werden. Wer die Anpassungen ablehne, verliere seine Steuervorteile. Rudnik: „Rürup-Sparer sollten prüfen, ob die Anbieter ihnen weitere Änderungen, die nicht zertifizierungsrelevant und nachteilig für sie sind, anbieten. Falls die Versicherer solche Modifizierungen nicht eindeutig gekennzeichnet haben, sollten die Verbraucher von den Gesellschaften eine schriftliche Erklärung über die nicht zwingend erforderlichen Änderungen verlangen.“

Veränderungen würden meist notwendig, wenn der Vertrag mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert sei. Da sich die Leistungen dieser Zusatzversicherung an der gesetzlichen Rentenversicherung orientieren sollen, müssten darüber hinausgehende Zahlungen gestrichen werden, wie etwa bei der „Soforthilfe“: War bisher ein Kapitalbetrag vereinbart, der sofort bei Eintritt der Berufsunfähigkeit fällig wird, entfalle dieser jetzt. Der BdV kritisiert, dass zwar der Leistungsumfang gekürzt würde, nicht aber die Beiträge der Versicherten.

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