Elektronische Gesundheitskarte

Neue Karten, neue Terminals

Das Megaprojekt elektronische Gesundheitskarte (eGK) geht in die nächste
Runde: Ab Oktober sind die neuen Karten bundesweit als Versicherungsnachweis
zugelassen. Das heißt, bis dann müssen alle Praxen die eGK handeln können.

November 2009: Der neue Bundesgesundheitsminister  Philipp Rösler (FDP) ordnet eine  Bestandsaufnahme in Sachen eGK an  und legt damit diese Dauerbaustelle bis auf  Weiteres still. Etliche Pannen und Pleiten  hatten die Umsetzung des Projektes bis dahin  gekennzeichnet.

Die abgespeckte Version

Ergebnis der Inventur: Die Karte soll schrittweise kommen, also in abgespeckter Form mit eingeschränkten Anwendungen. Ab dem 1. Oktober soll sie neben der bisherigen Krankenversichertenkarte gültig sein – und zwar bundesweit. Die Krankenkassen wies das BMG in dem Zusammenhang an, dieses Jahr mindestens an zehn Prozent ihrer Mitglieder die eGK auszugeben. Was die Leistungsträger in die Pflicht versetzte, die Zahnärzte in ihren Praxen dementsprechend auszustatten.

Neue Karten, neue Lesegeräte. Bisher sind bekanntlich nur in Nordrhein schon alle Zahnärzte „eGK-fähig“. Alle anderen müssen sich bis Ende September ein Kartenlesegerät der neueren Generation kaufen und das Praxisverwaltungssystem anpassen. Ansonsten können sie die eGK nicht auslesen. Wobei die Praxis vorerst nur die Versichertenstammdaten einlesen und ins Praxisverwaltungsprogramm übernehmen muss – analog zur heutigen Krankenversichertenkarte. Erst auf lange Sicht sind weitere Funktionen geplant, wie der Online-Abgleich der Versichertenstammdaten, die Speicherung eines Notfalldatensatzes auf der Karte und die sichere Online-Kommunikation der Mediziner untereinander, zum Beispiel in Form des elektronischen Arztbriefes. Alle anderen ursprünglich angedachten Anwendungen ruhen vorerst.

Spätestens zum 1. April soll die Ausstattung mit neuen Lesegeräten bundesweit starten. Vom Zwiebelschalenmodell, das eine ringartige Kartenausgabe vorsah, hatte man sich nämlich zwischenzeitlich verabschiedet. Stattdessen erfolgt die Ausstattung jetzt parallel. In jedem Fall sollte der Zahnarzt nur ein Gerät kaufen, das die gematik zugelassen hat, ansonsten bleibt er nämlich auf den Kosten sitzen. Nur diese Geräte werden erstattet. Unbedingt sollte er vorher mit dem PVS-Hersteller klären, welche Terminals mit der praxiseigenen PVS-Software zusammenarbeiten. Für die Ausstattung der Praxen haben die KZBV und der GKV-Spitzenverband Pauschalen vereinbart, die einheitlich für das gesamte Bundesgebiet – mit Ausnahme von Nordrhein – gelten:

• Für die Anschaffung eines stationären E-Health-BCS-Kartenterminals 355 Euro

• Zur Finanzierung der installationsbedingten Mehraufwendungen 215 Euro

• Für den Kauf eines migrationsfähigen mobilen Kartenterminals 280 Euro

Die Kostenerstattung erfolgt durch die zuständige KZV, sie ist auch der Ansprechpartner. Der Refinanzierungszeitraum beginnt spätestens am 1. April, der Ausstattungszeitraum endet am 30. September 2011.

Auch wer schon vorher Geräte gekauft hat, erhält übrigens die ihm zustehenden Gelder. Ausschlaggebend ist, dass die Praxis das Gerät vor Ablauf des Refinanzierungszeitraumes, also vor dem 30. September 2011, bestellt hat. Geräte, die danach geordert werden, werden nicht mehr refinanziert.

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