Abmahnungen nach Botox-Urteil

Anwaltlichen Rat einholen

sg

Hohe Wellen schlägt ein Urteil, das das Verwaltungsgericht Münster kürzlich getroffen hat. Demnach dürfen Zahnärzte ihren Patienten kein Botox unter die Haut spritzen. Als Folge des Urteils überzieht die Freiburger Anwaltskanzlei Mayer & Marschall im Auftrag der Schweizer Medical Smoothcare AG Zahnarztpraxen quer durch die Republik mit Abmahnschreiben.

Die Abmahnungen werden vorwiegend an Praxen verschickt, die in ihrem Leistungsspektrum Botoxbehandlungen, Faltenunterspritzungen oder sonstige Behandlungen mit Hyaluronsäure erwähnen. Die Medical Smoothcare AG wendet sich nun an Zahnarztpraxen hierzulande und mahnt diese ab.

Der Abmahnung liegt zugleich eine Unterlassungserklärung bei, die unterzeichnet werden soll. Des Weiteren werden die Praxen laut „ärztenachrichtendienst“ (änd) aufgefordert, einen fünfstelligen Euro-Betrag zu zahlen. Diverse Juristen weisen darauf hin, dass betroffene Praxen die Erklärungen nicht unterzeichnen und keinesfalls die geforderte Summe bezahlen sollen. Stattdessen ist anzuraten, sich dringend anwaltlichen Rat über das weitere Vorgehen einzuholen

Gleichzeitig warnen die Rechtsanwälte Luis Fernando Ureta und Dr. Phillipp Beisteiner in einem Beitrag des änd aber davor, das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, zu ignorieren. „Andernfalls setzt man sich der Gefahr aus, sowohl von der zuständigen Zahnärztekammer oder der Medical Smoothcare AG abgemahnt zu werden“, heißt es.

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