Versorgungsgesetz

Sprung auf den richtigen Zug

Visualisiert man den Prozess vom Beginn der Erarbeitung des Versorgungsgesetzes bis zur Verabschiedung als Zugfahrt, so steht die Lok schon dampfend und zischend auf dem Gleis. Die Zahnärzteschaft hat den Weg zum Bahnhof gefunden. Auch die Sitzplätze im Gesetzeszug sind nicht zuletzt aufgrund zahlreicher Gespräche der Vorstände mit Vertretern aus dem BMG seit Längerem reserviert.

Einzig an der Qualität der Sitze wird noch bis zur letzten Sekunde vor der Abfahrt gefeilt. Denn es fahren nicht viele Züge auf dem Schienennetz der Gebührenneuordnung für den zahnärztlichen Berufsstand.

Zuletzt hatten die Vorstände von Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) am 29. Juni beim Anhörungsverfahren zum Referentenentwurf für das Versorgungsgesetz in Berlin Gelegenheit zum Feinschliff (nach Redaktionsschluss).

Hauptforderung der BZÄK war es, einerseits das Konzept zur vertragszahnärztlichen Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen in den Gesetzentwurf einzubinden und andererseits innerhalb des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) die gleiche Stellung zu erhalten wie die Bundesärztekammer (BÄK).

Hauptanliegen der KZBV war es, inhaltliche Korrekturen im Wortlaut vorzunehmen, um die Neuregelungen zur Vergütung der vertragszahnärztlichen Leistungen auf ein sicheres Fundament zu stellen. Konkret handelte es sich um Formulierungen bei der Anpassung der Punktwerte zwischen Primär- und Ersatzkassen sowie im Bereich der Beseitigung der Bestimmung zur strikten Budgetierung der Gesamtvergütungen, wenngleich sich die Forderungen hinsichtlich einer Entbudgetierung über ganz weite Strecken im Referentenentwurf niedergeschlagen haben. Schließlich wurden Verhandlungsspielräume zwischen Kassen und KZVen in den neuen Ländern eingefordert.

Der Vorsitzende des Hartmannbundes, Prof. Kuno Winn, hatte die Krankenkassen zuvor in einer Erklärung aufgefordert, bei der Debatte um die richtigen Weichenstellungen in der Gesundheitspolitik wieder den Patienten und dessen Versorgung in den Mittelpunkt zu rücken. „Wer von Geschenken für Ärzte spricht, wenn notwendig erbrachte Leistungen honoriert werden sollen, der offenbart sein nachhaltig gestörtes Verständnis von Leistungsgerechtigkeit“, so Winn.

Die Weichen stehen fest

Im Grundsatz sollen mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung“ tatsächlich die Weichen für neue Versorgungsstrukturen gestellt werden, um bundesweit eine „hochwertige, bedarfsgerechte und wohnortnahe medizinische Versorgung gewährleisten zu können“, so der Wortlaut im Referentenentwurf vom 6. Juni, nachdem das BMG Ende Mai einen ersten 152-seitigen Arbeitsentwurf vorgelegt hatte. Wo die Stellschrauben gezogen werden, ist so gut wie sicher: So soll sich die Bedarfsplanung von Arztsitzen etwa an regionalen Besonderheiten orientieren, um Über- und Unterversorgung vorzubeugen oder strukturiert Einhalt zu gebieten. Dafür sollen auch Anreize im Vergütungssystem geschaffen und mobile Versorgungskonzepte gefördert werden. Auffällig ist: Während im Arbeitsentwurf noch von „drohendem Ärztemangel“ zu lesen war, fällt der Ton im Referentenentwurf gemäßigter aus.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) erhalten mehr Flexibilität bei der Honorarverteilung und die Vertragspartner vor Ort mehr Gestaltungsspielraum bei den Verhandlungen zu den Vergütungen. Unterm Strich verspricht das Gesetz weniger staatliche Regulierungswut und mehr Souveränität für die Selbstverwaltung und die regionalen Akteure.

Auch der G-BA bekommt laut Entwurf neue Strukturen. Seine unparteiischen Vorsitzenden sollen ab Mitte 2012 vom Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages bestätigt, beziehungsweise mittels Zweidrittelmehrheit abgelehnt werden können. Neu sind laut „Ärzte Zeitung“ die Anforderungen an die sechs Jahre im Amt bleibenden unparteiischen Vorsitzenden. Aktive Funktionäre aus den Reihen von Kassen, Ärzten und Krankenhäusern sind demnach genauso wenig zugelassen wie niedergelassene Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten. Vorschlagen könnten die Organisationen demnach lediglich Personen, die in den drei Jahren vor Amtsantritt nicht in einer der Trägerorganisationen des höchsten Gremiums der Selbstverwaltung oder als Niedergelassener tätig waren.

Auch die Vertreter der Ärzteschaft feilen bis zuletzt an der Qualität ihrer Sitze auf dem Zug zum Gesetz. Der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Köhler, spricht weiterhin von einem Medizinermangel: „Das Versorgungsgesetz selbst löst überhaupt kein Problem, denn unser drängendstes Problem ist der Ärztemangel.“ sf

Über den Verlauf der Anhörungen zum Versorgungsgesetz berichten wir in der nächsten Ausgabe.

Melden Sie sich hier zum zm-Newsletter des Magazins an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Heft-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm Online-Newsletter und zm starter-Newsletter.