Neue Tarifverträge für ZFA

Mehr Geld zur Altersvorsorge

Seit dem 01. Juli 2011 gelten die neuen Tarifverträge zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung für Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte. Damit erhöht sich der Arbeitgeberbeitrag um zehn Euro.

Mit der Erhöhung haben tarifgebundene Auszubildende und Beschäftigte mit mindestens 20 Wochenstunden einen Anspruch auf 30 Euro, bei weniger als 20 Wochenarbeitsstunden auf 20 Euro. Der Arbeitgeberbeitrag steigt dabei für Auszubildende nach der Probezeit und für Beschäftigte mit mindestens 18 Wochenstunden auf 30 Euro und für Beschäftigte mit weniger als 18 Wochenstunden auf 20 Euro. Auf die Anhebung für die ZFA hatten sich der Verband medizinischer Fachberufe e.V. und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Zahnmedizinischen Fachangestellten / Zahnarzthelferinnen (AAZ) Mitte Februar 2011 geeinigt. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis Ende 2014.

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