Prozess um die DPF

Abgerechnet wird zum Schluss

Jeder Zahnarzt kennt die Digitale Planungshilfe (DPF), keiner will das Instrument zur Berechnung der Festzuschüsse missen. Neun Softwarefirmen, allesamt Mitglieder im Verband Deutscher Dentalsoftwarehersteller (VDDS) wollten nun der KZBV verbieten, die DPF weiter gratis an die Praxen zu verteilen – und zogen vor Gericht. Das machte kurzen Prozess: Die Klage wurde abgeschmettert, sowohl von der Sozial-als auch von der Zivilgerichtsbarkeit.

Im Mai 2006 ging eine Klage beim Sozialgericht Berlin ein: Neun Dentalsoftwarefirmen, allesamt im VDDS, beschuldigten darin die KZBV, dass sie mit der kostenlosen Vergabe der DPF seit März 2006 und der dazugehörigen Online-Updates gegen das Kartellrecht verstoße und unlauter handele.

Krudes Rechtsverständnis

Begründung: Die KZBV greife „unmittelbar in die wirtschaftlichen Belange der Klägerinnen ein und behindert diese im Wettbewerb“. Es sei zu erwarten, dass „nur noch kompatible Abrechnungsprogramme zu der kosten losen CD-Rom“ verlangt werden und deshalb „die Nachfrage nach Softwareprogrammen der Klägerinnen einbrechen“ werde. Im Klartext: Sie befürchteten, auf ihrer Software sitzen zu bleiben.

Hintergrund: Mitte 2005 hatte die KZBV die Entwicklung einer interaktiven Software öffentlich ausgeschrieben, um dem Zahnarzt ein Tool an die Hand zu geben, mit dem er schnell und einfach die damals neuen Festzuschüsse ermitteln kann. Davon machten die betreffenden Firmen aber keinen Gebrauch. Stattdessen vereinbarten sie, nicht an dem Pitch teilzunehmen und die KZBV zu verklagen. Die DPF an alle Vertragszahnärzte zu verteilen und ihnen regelmäßig Updates zum Download anzubieten? Noch dazu kostenlos? Ein Unding, befanden die besagten Firmen.

Bewusste Blockade

Nach einem Ritt durch Instanzen und Berufungen – vom Sozialgericht Berlin über das Sozialgericht Köln via Landesgericht Köln – landete der Fall schließlich beim Ober -landesgericht Düsseldorf.

Dort erlebten die Klägerinnen ihr ganz persönliches Waterloo. Die einzige, die Grund zur Klage gehabt hätte, sei ja die KZBV, bilanzierte der Vorsitzende Richter in der mündlichen Verhandlung. Das Ende April verkündete Urteil bestätigte die KZBV schließlich auf ganzer Linie: Für welche Abrechnungssoftware sich der Zahnarzt entscheidet, werde nicht allein davon beeinflusst, ob sie umsonst ist oder nicht, sondern davon, ob und was sie kann. Die DPF mache die Dritt-Software schon allein deshalb nicht überflüssig, entschied das Gericht, weil die KZBV von vorneherein eine Schnittstelle gebaut hat, an die jeder Anbieter seine Produkte andocken kann.

Ein etwaiger Schaden aufseiten der Klägerinnen war für die Richter denn auch nicht erkennbar. Nicht nur, dass die KZBV mit der Gratis-DPF in keiner Weise gegen kartellrechtliche Marktregeln verstoßen und damit auch die Dentalfirmen überhaupt nicht im Wettbewerb behindert hat: Der Kartellsenat hielt es sogar nicht für ausgeschlossen, dass sich die Unternehmen mit dem Boykott der Ausschreibung möglicherweise kartellrechtswidrig abgesprochen haben.

Klarer Sieg für die KZBV

Doch auch diese klaren Aussagen waren für die Klägerinnen nicht ausreichend. Da das OLG Düsseldorf die Revision nicht zuließ, legten sie Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof ein. Dieser wies die Nichtzulassungsbeschwerde kurzerhand ab, da der Rechtsstreit keine grundsätzliche Bedeutung habe. Damit sind die Klägerinnen nun endgültig in allen Instanzen unterlegen. Die Gegenseite ist am Ende in allen Punkten gescheitert, sie trägt die Kosten des Verfahrens.

Fazit: ein furioser Sieg der KZBV, ein vernichtender Schuss vor den Bug für die Gegenseite.

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