Pressekonferenz über Patientenrechte in Berlin

Auf gutem Weg

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Den 5. Europäischen Patientenrechtstag am 18.4.2011 nahmen Bundeszahnärztekammer und die Bürgerinitiative Gesundheit DGVP e.V. zum Anlass, um auf einer Pressekonferenz in Berlin gemeinsam auf aktuelle Belange von Patienten aus nationaler wie aus internationaler Sicht hinzuweisen. Die Botschaft: Es muss mehr Kohärenz zwischen den Ebenen geschaffen werden, die Politik sollte Europa positiv nutzen.

Vor der Hintergrund der im März vorgestellten Eckpunkte zu einem Patientenrechtegesetz in Deutschland und der im Februar verabschiedeten EU-Patientenrechterichtlinie (Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung) stieß das Thema auf reges Interesse.

Wichtige Eckpfeiler

BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel machte deutlich, dass sich aus den europäischen Direktiven wichtige Eckpfeiler ergäben, die auch bei der Schaffung des neuen Patientenrechtegesetzes in Deutschland von Bedeutung seien. Er nannte vor allem das Recht der Patienten auf eine Kopie ihrer Krankenakte, die Verpflichtung zu einer umfassenden Berufshaftpflichtversicherung der Ärzte sowie das Prinzip der Kostenerstattung. Die europäischen Mitgliedsstaaten müssten die EU-Richtlinie bis Oktober 2013 mit Leben füllen und umsetzen. Unter Wahrung der Kompetenzen der Mitglieder und auf Grundlage der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs werde ein allgemeiner Rahmen für die grenzüberschreitende Versorgung samt Kostenerstattung in der EU geschaffen.

Vor dem Hintergrund der in der Richtlinie geforderten sogenannten „nationalen Kontaktstellen“ komme den Landeszahnärztekammern in Deutschland eine besondere Bedeutung zu. Sie könnten sich aufgrund ihres fachlichen Know-hows gut in diesen Prozess einbringen, erklärte Engel.

Mit dem kürzlich vom Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Wolfgang Zöller, vorgelegten Eckpunktepapier für das Patientenrechtegesetz sei die Regierung auf einem guten Weg, betonte Engel weiter: „Aus unserer Sicht bestehen die Eckpunkte den medizinischen und zahnmedizinischen Realitätstest und stellen das Arzt-Patienten- Verhältnis auf ein stabiles Fundament.“ Mehr Rechtssicherheit, Transparenz und Mitsprache seien erforderlich, sowohl für Patienten wie auch für Ärzte.

Deswegen habe sich die Zahnärzteschaft stets mit Nachdruck für mehr Patientenrechte eingesetzt. Die begrüße, dass ins Bürgerliche Gesetzbuch Regelungen zum Behandlungsvertrag aufgenommen werden sollen. Positiv sei auch, dass Forderungen Dritter nach einer grundsätzlichen Beweislastumkehr im Arzthaftungsrecht keinen Eingang in das Eckpunktepapier fanden und dass damit der Weg in die Defensivmedizin verhindert wurde.

Defizite bei der Umsetzung

Was die praktische Umsetzung von Patientenrechten im europäischen Alltag angeht, sieht DGVP-Präsident Wolfram-Arnim Candidus noch deutliche Defizite. Er stellte das Ergebnis einer europaweiten Studie vor, bei der Patienten- und Bürgerinitiativen in 21 EU-Mitgliedsstaaten zur tatsächlichen Umsetzung der in der Europäischen Charta verankerten Patientenrechte in großen Krankenhäusern befragt wurden. Vor allem in Deutschlands Krankenhäusern zeige sich Handlungsbedarf. Das betreffe die zeitlich angemessene Behandlung wie auch das Recht auf freie Arzt- und Therapiewahl. Als mangelhaft sei in der Studie auch der Zugang zu Informationen sowie zur Transparenz von Leistungen in den entsprechenden Einrichtungen bewertet worden. Candidus ging näher auf die Europäische Charta mit 14 Patientenrechten ein, die mit Vertretern von elf Nationen, darunter auch der DGVP, erarbeite wurde. Sein Fazit: Wir müssen ein bürgerzentriertes Gesundheitswesen realisieren, in dem der Bürger aktiv Teilhabe an der Entwicklung und Realisierung hat.“ Das Recht auf Aktivitäten zur Einmischung ins Gesundheitswesen müsse ausgedehnt werden, forderte er.

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