Gastkommentar

Das Ende der (All)Macht

Die via Versorgungsreform angestrebte Erweiterung von Befugnissen des Gemeinsamen Bundesausschusses stösst im Gesundheitswesen auf massive Kritik, meint Thomas Grünert, Chefredakteur von Vincentz Network, Berlin.

Nirgendwo ist Macht sicher genug, wo sie zu groß ist.“ Diese Tacitus zugeschriebene Weisheit trifft besonders auf die heutige Gesundheitspolitik zu. Nicht umsonst hat sich im Gesundheitswesen über viele Jahre ein filigranes System der Selbstverwaltung gebildet. Über Gesetzesänderungen, technische und organisatorische Neuerungen und wissenschaftliche Umwälzungen hinweg hat dieses für eine Balance in dem komplizierten Gebilde gesorgt.

Verwaltungen, auch Selbstverwaltungen, haben es aber leider an sich, irgendwann so viel zu verwalten oder – besser gesagt – zu walten, dass ihnen ihr eigentlicher Sinn abhanden kommt. Besonders dann, wenn sich Verwaltungs- oder Aufsichtsgremien zu einer Institution entwickeln, die regel- und normsetzend wirkt. Offenbar ist das Gesundheitswesen hier besonders anfällig, denn es geht neben Entscheidungen, die lebensprägend sind, zusätzlich um sehr viel Geld. So konnte es geschehen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss, der ursprünglich geschaffen wurde, um Erstattungsleistungen zulasten der GKVen mit KVen, KZVen und Kliniken zu konsentieren, sich zu einer Institution entwickelte, deren Tätigkeit immer mehr einer „Regulierungsbehörde“ gleicht. Kritiker meinen gar eine „Rationierungsbehörde“ in politischem Auftrag. Der G-BA wird selbst von wohlwollenden Befürwortern nicht mehr als Instrument einer funktionierenden Selbstverwaltung gesehen. Nicht nur Mediziner, auch Kassen bemängeln inzwischen die innovationsbremsende Wirkung des Gremiums. Entscheidungsmechanismen des G-BA sind offensichtlich überholt, intransparent und nicht praxistauglich.

Daran, und an einem bislang so nicht gekannten Zentralismus, der sich unter FDPRegie völlig überraschend noch verschärft hat, droht nun das filigrane und auch sensible Instrument der Selbstverwaltung zu scheitern. Bestes Beispiel sind die bislang bekannt gewordenen Vorschläge für ein Versorgungsgesetz. Der G-BA soll das Gremium werden, wo zentral mit bundesweiter Auswirkung versorgungsregulierende Entscheidungen zumindest vorbereitet werden. Die noch regionalen Strukturen des Gesundheitswesens würden geschwächt, wenn nicht gar ausgehebelt. Dass besonders die Leistungserbringer dagegen auf die Barrikaden gehen, ist verständlich. Schon lange beklagen die Kliniken, dass Versorgungsentscheidungen nicht mehr nach reinen Versorgungskriterien gefällt werden. So hat die DKG in diesen Tagen ein umfassendes Papier zur Reform des G-BA veröffentlicht. Wird die Macht des G-BA so erweitert, dass er künftig auch formell und verfassungsrechtlich abgesegnet versorgungsregulierend wirken kann, bedeutete dies auch eine Entmachtung der Kammern. Berufsrechtliche Fragen, Ausbildung, Qualitätsfragen und mehr, die bislang Kernthemen der Kammern sind, würden zur Disposition in einem Gremium gestellt, das letztendlich rein in politischem Auftrag ein nahezu staatliches Gesundheitswesen zu managen hätte.

Dass der G-BA keineswegs geeignet wäre, auch nur annähernd die Versorgungsrealität im Sinne einer optimalen Betreuung der Patienten zu gestalten, ist auch der Politik klar. Nach kritischen Attacken des Abgeordneten Spahn macht nun Dr. Koschorrek, CDUObmann im Gesundheitsausschuss, einen Vorstoß. Er verlangt die verfassungsrechtliche Prüfung der Unparteilichkeit und ein Mindestquorum bei sektorenübergreifenden Entscheidungen. Auch sollen Bürokratiekosten künftig berücksichtigt werden. In Letzterem liegt wohl auch eines der größten Probleme. Der G-BA ist bereits zu einem Bürokratiemonster aufgebläht, das aufgrund hilflos anmutendem politischen Aktionismus nur noch komplizierter und mächtiger wird. Frei nach Tacitus könnte man nun sagen: Das Ende der „(All)Macht“ ist angesagt.

Gastkommentare entsprechen nicht immer der Ansicht der Herausgeber.

Melden Sie sich hier zum zm-Newsletter des Magazins an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Heft-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm Online-Newsletter und zm starter-Newsletter.