Grauer Kapitalmarkt

Ein Terrain mit vielen Fallen

Der sogenannte graue Kapitalmarkt ist ein Anlagenbereich, der sich behördlicher Kontrolle entzieht. Deswegen können sich dort seriöse wie unseriöse Anbieter tummeln. Letztere locken häufig mit großen Versprechen, die dann nicht eingehalten werden, die entsprechenden Verluste tragen die Kunden. Zwar soll ein neues Gesetz Abhilfe schaffen, aber die Erfolgsaussichten sind gering.

So manchen Zahnarzt ereilen schmerzhafte Erinnerungen, wenn er an ein Engagement im grauen Kapitalmarkt denkt. Häufig musste ein Anleger horrende Verluste verkraften, weil ein geschlossener Fonds, in den er investiert hatte, gescheitert ist. Dabei klangen die Versprechungen des Beraters sehr verlockend: Steuern sparen und auf lange Sicht regelmäßig hohe Einkünfte kassieren. Viele verlassen sich auf diese Argumente und beteiligen sich an einem Fonds. Doch wie realistisch die Versprechungen tatsächlich sind, können sie meist nicht überprüfen, weil das Anlagemodell einfach zu kompliziert gestrickt ist. Deshalb sind die meisten sich auch nicht darüber im Klaren, worauf sie sich mit ihrer Unterschrift einlassen. So werden sie zum Opfer von Bankberatern und freien Vermittlern, die wissen, dass Mediziner häufig keine Zeit haben, sich um die Anlage ihres Kapitals zu kümmern.

Unter dem grauen Kapitalmarkt versteht man den Bereich der Geldanlage, der durch Rechtsvorschriften und Behörden nicht kontrolliert wird. Hier versuchen Investoren, Geld für ihre Projekte aufzutreiben. Das kann eine Immobilie, ein Schiff, ein Flugzeug, eine Windkraftanlage oder sogar ein sogenannter Blind Pool sein. Bei Letzterem weiß der Anleger überhaupt nicht, um welches Geschäftsmodell es sich handelt. Im Allgemeinen beteiligen sich Anleger als Gesellschafter in unterschiedlichen Rechtsformen an einem Projekt und übernehmen damit automatisch unternehmerische Verantwortung. Sie tragen dabei ein finanzielles Risiko ohne über die Geschäftspolitik mitentscheiden zu dürfen. Bei einem gut durchdachten transparenten Modell, das von einem seriösen Initiator gemanagt wird, ist die Anlage von Erfolg gekrönt. Im schlimmsten Fall erweisen sich die Versprechungen als heiße Luft, der Fonds entwickelt sich zum Millionengrab und der Anleger muss bei Verlusten auch noch Geld nachschießen.

Anlegerschutzgesetz in der Kritik

Die Verbraucherschützer haben die Branche schon lange im Visier und den Gesetzgeber dazu gedrängt, diesen Bereich des Kapitalmarkts endlich zu regulieren. Anfang 2013 tritt nun ein Anlegerschutzgesetz in Kraft, dass bereits jetzt Anlass zu heftiger Kritik gibt, weil die Maßnahmen am Kern der Sache vorbeiführen. Die Rede ist unter anderem von einer besseren Qualifikation der Vermittler, einem Beratungsprotokoll, einer intensiveren Prüfung des Prospekts durch die BaFin und einer Verlängerung der Prospekthaftung von sechs Monaten auf zwei Jahre. Für fehlerhafte Prospekte haftet der Initiator dann bis zu zehn Jahren.

Der für die Geldanlage zuständige Referent der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Niels Nauhauser kritisiert: „Der Gesetzgeber hat offensichtlich ein falsches Verständnis davon, wie es auf diesem Markt zugeht. Viele der Regelungen gehen deshalb am Kern der Sache vorbei.“ Was er damit meint, zeigt eine Prüfung verschiedener Angebote für geschlossene Fonds, die die Verbraucherzentrale Ende vergangenen Jahres durchgeführt hat.

Anhand zweier Beispiele soll verdeutlicht werden, wo die Schwachstellen liegen:

Carpediem Vertriebsgesellschaft GmbH

Diese Gesellschaft vertreibt hoch riskante unternehmerische Beteiligungen. Sie heißen Hebel Plan 08, Garantie Hebel Plan 09 und Premium Renditefonds 10. Die Vertriebsmitarbeiter suggerieren auf Werbeveranstaltungen und in den Prospekten mit Slogans wie „Aktiv gegen Betrug in der Finanzbranche“ eine Seriosität, die es nicht gibt. In der von der Gesellschaft herausgegebenen Zeitschrift „Der freie Berater“ versprechen sie zweistellige Renditen. Kunden, die sich für die Produkte von Carpediem interessieren, berichten, dass man ihnen geraten hat, erst einmal alle Lebensversicherungen zu kündigen, um mit dem Rückkaufwert das Agio für ihre Beteiligung bezahlen zu können. Ein Gesprächsprotokoll enthält keine Informationen über den Gesprächsinhalt. Der Kunde bestätigt lediglich mit seiner Unterschrift, dass er Unterlagen erhalten hat und über das Risiko des Totalverlusts aufgeklärt worden ist. Ein Hochglanzprospekt wirbt um neue Mitarbeiter, Qualifikationen müssen sie nicht mitbringen.

Die Verbraucherschützer bemängeln zunächst, dass ein Totalverlustrisiko im Widerspruch zu einer sicheren Altersvorsorge steht. Außerdem könne man bereits vorhandenen Produkten wie zum Beispiel einer Lebensversicherung nicht die Eignung als Altersvorsorge absprechen.

Qualifizierte Berater erforderlich

Das neue Gesetz verlangt eine bestimmte Qualifikation des Beraters. Die ist hier nicht gegeben. Die Berater müssen bis spätestens 1. Januar 2015 eine Qualifikation nachweisen. Beauftragt mit Fortbildung und Prüfung sind die Gewerbeämter – ein weiterer Kritikpunkt der Verbraucherschützer. Denn diesen dürfte es an Fachwissen mangeln und die Kapazitäten reichen nicht aus, Zigtausende Vermittler zu qualifizieren. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gefordert, freie Vermittler, die Kapitalanlagen vertreiben, unbedingt der BaFin zu unterstellen. Als noch schädigender aber beurteilen sie die „Alte-Hasen-Regelung“. Sie erlaubt den bis jetzt ungeschulten Vermittlern, die vor dem 1. Juni 2006 bereits als Vermittler tätig waren, weiterzumachen wie bisher. Dazu Nauhauser: „Diese Regelung ist für mich unfassbar.“ Auch die geplante Qualifizierung hält er für nicht ausreichend: „Diese Qualifikation wird niemals dazu ausreichen, dass diese Leute das Produkt, das sie verkaufen, wirklich begreifen.“

Prokon

Ganz ohne Berater beziehungsweise Vermittler vertreibt die „Prokon Projektierungs- und Betriebsführungsgesellschaft für regenerative Energiesysteme mbH“ ihre Produkte. Sie bewirbt ihre Modelle zum Beispiel in Postwurfsendungen, per S-Bahn-Reklame und im Fernsehen. Es gibt also keine Vermittler, die einen Sachkundenachweis erbringen müssen. Anleger können sich über den Kauf von Genussrechten an der „Prokon regenerative Energien GmbHCo.KG“ beteiligen.

Die Verbraucherzentrale vergleicht die Werbeaussagen mit den tatsächlichen Gegebenheiten. So sollen die Papiere nach drei Jahren verkauft werden können. Tatsächlich ist die Laufzeit unbegrenzt und die Anteile können höchstens aufgrund einer Rückkauf garantie an Garantiegeber veräußert werden.

Ob diese entsprechend liquide sind, weiß niemand. Nach Meinung der Stuttgarter Verbraucherschützer handelt es sich nicht um eine sichere Geldanlage, weil nicht klar ist, ob der Emittent der Genussrechte in der Lage sein wird, „seine Verpflichtungen zu erfüllen“. Da tut es nichts zur Sache, dass es sich bei Windkraftanlagen um eine sinnvolle Investition handelt.

Fragwürdige Vertriebsmethoden

Im Fazit der Studie prangern die Verbraucherschützer besonders die Vertriebsmethoden an: „Die Vertriebsmethoden beim Verkauf von grauen Kapitalmarktprodukten sind letztlich so strukturiert, dass sie eine individuelle Beratungsermittlung schon im Ansatz umgehen.“ Sie fordern vom Gesetzgeber deutliche Verbesserungen der gesetzlichen Vorschriften wie zum Beispiel ein Verbot des Verkaufs bei Informationsveranstaltungen oder zumindest ein Widerrufsrecht, bestimmte Kennzeichnungsvorschriften für Produkte im Direktvertrieb, die Abschaffung der Alte-Hasen-Regelung und ein Provisionsverbot in der Finanzberatung.

Bei den Provisionen setzt auch die Kritik von Steffen Möller, Chefanalyst bei der Ratingagentur Scope, an: „Überspitzt formuliert, müsste die Regierung nur einen einzigen Satz im Gesetz verankern: Die Provisionen der Berater müssen an den wirtschaftlichen Erfolg des Produkts gebunden werden.“ Doch diese Forderung erfüllt das neue Vermögensanlagegesetz nicht. Auch Möller hält es in seiner jetzigen Form für nicht zielführend. Sachkundenachweis, Beratungsprotokolle und eine Prüfung des Prospekts auf innere Schlüssigkeit und Widerspruchsfreiheit durch die BaFin reichen seiner Meinung nach nicht aus, um die schwarzen Schafe aus dem Markt zu drängen.

Denn der größte Teil der Produkte wird über den Banktresen verkauft und nicht durch freie Vermittler an den Mann gebracht. Sie trommeln besonders gegen Jahresende gern für geschlossene Fonds, denn damit lassen sich die Bilanzen gut aufpolieren. Im vergangenen Jahr verzeichnete der Verband der geschlossenen Fonds einen Umsatzrückgang um acht Prozent auf 4,8 Milliarden Euro. Vor der Krise in 2007 waren es noch 20 Milliarden Euro.

Kunden-Skepsis angebracht

Die Kunden sind misstrauischer geworden. Sie haben die Schlagzeilen um Medienfonds und  Vertriebsskandale noch nicht vergessen.

Möller rät der Branche, dringend in den Punkten Provisionen und Prognosen die Initiative zu ergreifen. Bei den Provisionen könnte es eine Übergangsregelung für den Vertrieb geben. Bei den Prognosen müsste ein Umdenken der Initiatoren stattfinden. Dazu Möller: „Sie neigen dazu, kurzfristige Annahmen wie zum Beispiel bei Inflation und Wechselkursen langfristig fortzuschreiben.“ Geht eine Modellberechnung etwa von einer Steigerung der Inflation auf sechs Prozent aus, fällt die Gewinnrechnung möglicherweise deutlich günstiger aus als bei unterstellten zwei Prozent, die in der Vergangenheit zumindest hierzulande üblich waren. Nur Transparenz und fachkundige Beratung können das Vertrauen der Anleger in diese Branche stärken. Von allein wird das nicht passieren. Der Gesetzgeber ist gefragt.

Marlene EndruweitFachjournalistin für Finanzenm.endruweit@netcologne

INFO

Tipps für Anleger

• Verbraucherzentrale Baden-Württemberg:ww.vz-bawue.de

• Infos zu Produkten:www.Anlageschutzarchiv.de

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