Presseseminar des FVDZ

Sensible Diskussionen

Die Belange von Pflegebedürftigen und von Menschen mit Behinderungen standen im Mittelpunkt des diesjährigen Presseseminars des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte (FVDZ) am 27. Januar in Berlin. In einem waren sich alle Diskutanten einig: Die zahnmedizinische Versorgung dieser beiden Patientengruppen muss dringend verbessert werden – und der demografische Wandel der nächsten Jahre und Jahrzehnte verstärkt den Handlungsbedarf.

Im Kontext der politischen Diskussion um die Neuordnung der Pflege hatte sich der FVDZ ein hochaktuelles Themenfeld gewählt, um die Pressevertreter aus Bund und Ländern zu informieren und für deren Berichterstattung zu sensibilisieren: die zahnmedizinischen Belange von Pflegebedürftigen und von Menschen mit Behinderungen.

Der FVDZ-Bundesvorsitzende Dr. Karl-Heinz Sundmacher verwies bei seiner Einführung auf die wachsende Anzahl Pflegebedürftiger und den steigenden Altenquotienten. Diese Entwicklung werde künftig alle Parameter der sozialen Sicherungssysteme bestimmen. Zwar habe man im gerade verabschiedeten Versorgungsstrukturgesetz „noch in letzter Minute“ eine neue Bema-Position geschaffen, mit der Zahnärzte bei einer aufsuchenden Behandlung in Heimen extrabudgetär vergütet werden können. Außerdem sehe das Pflegeneuausrichtungsgesetz zusätzliche Mehrausgaben für die GKV in Höhe von drei Millionen Euro vor. Doch der Spagat, so Sundmacher, zwischen zahnmedizinischem Bedarf und den finanziellen Grenzen sei groß.

Die neue Bema-Position sei sicherlich ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung bei einem lange in der Politik vernachlässigten Thema, gehe aber an den Problemen vorbei: „Um eine angemessene zahnmedizinische Versorgung von Pflegebedürftigen und von Menschen mit Behinderungen sicherzustellen, sollte in die Entwicklung koordinierter Versorgungsstrukturen investiert werden.“ Denn am besonderen Bedarf ausgerichtete Behandlungszentren oder mobile Versorgungsteams würden den Menschen gezielter helfen als die neue Gebührenposition.

Finanzielle Grenzen

Nicht alles, was wünschenswert ist, sei auch finanziell machbar, argumentierte die pflegepolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Christine Aschenberg-Dugnus. Man sei sich der Defizite bewusst, dennoch seien erste Schritte gemacht, um dem erhöhten personellen Aufwand bei der Behandlung von Heimbewohnern Rechnung zu tragen. Aber auch die Gesellschaft müsse mitmachen, erforderlich sei, den Dialog mit allen Akteuren anzustoßen.

Dr. Imke Kaschke, Mitglied des Ausschusses Alterszahnmedizin/Behindertenbetreuung der BZÄK und Referentin für Fragen zahnärztlicher Behindertenbehandlung der Kammer Berlin, verwies auf das gemeinsam von KZBV, BZÄK und den Fachverbänden entwickelte Konzept zur vertragszahnärztlichen Versorgung von Pflegebedürftigen und von Menschen mit Behinderungen (AuB-Konzept) sowie auf entsprechende Aktivitäten der Standespolitik, die von der Politik positiv aufgenommen worden seien. Sie machte den Pressevertretern klar, dass die beiden Zielgruppen, mit Pflegebedarf und mit Behinderung, differenziert betrachtet werden müssten. Sie forderte vor allem eine verbesserte Prävention und eine gesetzliche Verankerung des zahn- medizinischen Leistungsanspruchs.

Dem schloss sich auch Dr. Andreas Schulte, Leitender Oberarzt der Abteilung Zahnerhaltung an der Universität Heidelberg, an. Prävention könne die Mundgesundheit deutlich verbessern und frühzeitige Extraktionen verhindern. Schulte skizzierte die enorme Belastung des Zahnarztes bei der Behandlung behinderter Menschen, psychisch wie auch körperlich. Und „für lau“ könne man das von einem Zahnarzt nicht verlangen.

Für Roland Sing, ehemaliger Vorstands- vorsitzender der AOK Baden-Württemberg, sind neben der Politik auch die Länder und Kommunen in der Verantwortung, sich dem demografischen Wandel zu stellen. Vor allem die Selbstverwaltung sieht er in der Pflicht, sich um adäquate Versorgungsstrukturen zu kümmern. Zu überlegen sei auch, mehr Aufgaben an das zahnmedizinische Fachpersonal zu delegieren. pr

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