Topthema richtig beleuchtet

Hirntumore nach zahnärztlichem Röntgen

In der aktuellen Presse wurden in den letzten Tagen Informationen gestreut, dass von zahnärztlichen Röntgenaufnahmen die Gefahr, an einem Hirntumor – speziell dem meist gutartigen Meningeom – zu erkranken, ausgeht. Diese Berichte wurden unterschiedlich interpretiert. Diese Beobachtungen berufen sich auf eine aktuelle amerikanische Studie, zu der die American Dental Association (ADA) eine Stellungnahme herausgegeben hat und hier auch von der Bundeszahnärztekammer bewertet wird.

Nach einer unlängst veröffentlichten Studie treten Meningeome, ein meist gutartiger und langsam wachsender Hirntumor, bei Personen nach vielen zahnärztlichen Röntgenaufnahmen häufiger auf, als in der Vergleichsgruppe. Zur richtigen Einordnung dieser zunächst besorgniserregenden Aussage ist es unerlässlich, die Studie genauer zu betrachten.

Bei der Studie [Claus et al., Dental X-Rays and Risk of Meningioma, 2012] handelt es sich um eine Fall-Kontroll-Studie. Zwischen 2006 und 2011 wurden 1 433 Patienten mit Meningeomen in mehreren amerikanischen Staaten auf die Art und Häufigkeit von zahnärztlich-radiologischen Aufnahmen befragt. Diese Gruppe wurde einer Vergleichsgruppe (1 350 Personen) ohne Meningeomen gegenübergestellt, die im Hinblick auf das Alter, Geschlecht, Einkommen und Wohnort vergleichbar waren. Patienten mit jährlichen Röntgenaufnahmen hatten zum Teil doppelt so häufig Meningeome als Patienten, bei denen seltener Zahnfilmaufnahmen angefertigt wurden. Dagegen wiesen Patienten mit jährlichen Panaoramaschichtaufnahmen (PSA) ein fünf Mal so großes Risiko für Meningeome auf als solche ohne jährliches PSA. Zwischen den Gruppen bestand kein Unterschied in der Anzahl der kieferorthopädischen oder endodontischen Behandlungen. Fälle mit Meningeomen waren seltener mit Prothesen versorgt, hatten aber mehr inserierte Implantate als die Kontrollgruppe. Unabhängig vom Alter war die Häufigkeit der Bissflügelröntgenaufnahmen (der häufigsten Art von Röntgenaufnahmen in beiden Gruppen) verbunden mit einem erhöhten Risiko für Meningeome.

114 der befragten Probanden und 60 Patienten der Kontrollgruppe hatten Bestrahlungen im Rahmen einer Tumortherapie im Kopf, Hals oder Brustbereich erhalten. Bei ihnen stieg das Risiko, an einem Meningeom zu erkranken, um das 1,5-fache.

Das Durchschnittsalter in beiden Gruppen betrug 57 Jahre. Da diese Studie mittels Befragung der Teilnehmer durchgeführt wurde und nicht auf zahnärztlichen Angaben zu Röntgenaufnahmen beruhte, ist davon auszugehen, dass die Häufigkeit der Röntgenaufnahmen von den Teilnehmern über- oder unterschätzt wurde. Obwohl aus der Studie keine eindeutige und direkte Ursache (Röntgenaufnahmen) – Wirkungsbeziehung (Krebs) herzustellen ist, sind die Aussagen dennoch ernst zu nehmen. Denn Röntgenaufnahmen stellen die häufigste Form der ionisierenden „Strahlungslieferanten“ für die Bevölkerung der USA dar. Allerdings ist wegen des Alters der Patienten (57 Jahre) zu berücksichtigen, dass Röntgenaufnahmen aufgrund der zum Zeitpunkt der Durchführung der Rötgendiagnostik gebräuchlichen Techniken (Empfindlichkeit der Röntgenfilme und keine Digitaltechnik) mit einer deutlich höheren Strahlenexposition verbunden waren. Festzuhalten bleibt, dass ionisierende Strahlung einen wichtigen Risikofaktor für die Entstehung von Meningeome darstellt. Diese Erkenntnis gewinnt an Bedeutung, da die Anwendung der ionisierenden Strahlung in der Medizin generell zunimmt. In den USA stieg diese zum Beispiel seit Anfang der 1980er um das Sechsfache.

Bewertung der Studie

Durch die Entwicklungen der Röntgentechnik, mit hochempfindlichen Filmen und digitalem Röntgen wurden in den letzten Jahren die Strahlenexpositionen für den Patienten deutlich reduziert. Auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Strahlenschutzes werden in Deutschland zahnärztliche Röntgenaufnahmen nur nach der strengen Stellung einer rechtfertigenden Indikation durch den behandelnden Zahnarzt anfertigt. Dieser Indikationsstellung geht immer die Bewertung weiterer klinischer Aspekte voraus. Ein genereller Verzicht auf zahnärztliche Röntgendiagnostik ist auch mit den Ergebnissen der Studie nicht begründbar.

So kommt auch die Hauptautorin der Studie (Dr. Elizabeth Claus: NBC News R. Bazill/MSN.com) zu der Schlussfolgerung: „Keine Panik und nicht aufhören zum Zahnarzt zu gehen. Aber reden Sie mit ihrem Zahnarzt über die Notwendigkeit von Röntgenaufnahmen.“ BZÄK

Claus EB, Calvocorressi L, Bondy ML, Schildkraut JM, Wiemels LJ, Wrensch M. Dental X-Rays and Risk of Meningioma; Cancer; Wiley Online Library (wileyonlinelibrary.com4/10/2012)

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