Den Ruhestand planen

Karten auf den Tisch

sg
In den Ruhestand zu treten bedeutet für viele Zahnärzte, dass sie ihr Leben endlich genießen können. Ob sie sich auch ihre Träume erfüllen können, zeigt sich erst, wenn Wünsche und Bedürfnisse klar definiert und die finanziellen Möglichkeiten realistisch bewertet werden.

Die Mehrheit der Zahnärzte konnte sich ein Arbeitsleben lang über ein gutes Einkommen freuen. Das trifft vor allem für die Generation zu, die jetzt bereits den Ruhestand genießt, oder kurz vor der Schwelle steht. Klar, dass sie den gewohnten Lebensstandard im Alter beibehalten will, schließlich hat sie jahrzehntelang Tag für Tag „am Stuhl gestanden“ und gearbeitet.

Genug Zeit, das erwirtschaftete Einkommen selbst zu verwalten, hatten die meisten Ärzte nicht. Häufig legten sie ihr Vermögen vertrauensvoll in die Hände des Bank- oder Steuerberaters. Ob sie erfolgreich gewirtschaftet haben, zeigt sich beim jetzt anstehenden Kassensturz. Wie viel Vermögen ist vorhanden? Wie ist es angelegt? Darum sollte sich der Zahnarzt jetzt persönlich kümmern.

Traut er sich nicht alleine an die Aufstellung, bietet die Hilfe eines unabhängigen Beraters gute Unterstützung. Eberhard Beer, Berater und Mitglied der Alten Hasen GmbH, ein Netzwerk ehemaliger führender Banker, empfiehlt, nicht zu lange zu warten: „Im Idealfall findet die Prüfung der Finanzen fünf Jahre vor Beginn des Ruhestands statt.“ Dabei geht es um das angehäufte Vermögen, aber auch um regelmäßige Geldzuflüsse – und natürlich um die Ausgaben. Alle Fakten und Wünsche müssen auf den Tisch. Ein Blick in die Statistik der Lebenserwartung besagt, dass heute 65-jährige Männer das 83. Lebensjahr erreichen, aktuell 65-jährige Frauen werden mit 86 Jahren drei Jahre älter. So lange muss also –statistisch gesehen – geplant werden. Das Ergebnis einer persönlichen Bilanz zeigt, ob sich der gewohnte Lebensstandard auch im Alter halten lässt. Michael Huber, Niderlassungsleiter des auf Ruhestandsplanung spezialisierten VZ VermögensZentrums in Frankfurt, mahnt. „Die Budgetierung ist der Dreh- und Angelpunkt der Einkommens- und Vermögensplanung für die Zeit nach dem Arbeitsleben.“

Ehrliche Finanzaufstellung erforderlich

So fallen zum Beispiel verschiedene Ausgabenposten weg. Dazu gehören vielleicht die Unterstützung für die Kinder, Versicherungsbeiträge und eventuell die steuerliche Belastung. Andererseits bleibt von nun an mehr Zeit für Reisen oder andere Freizeitaktivitäten. Es ist wahrscheinlich, dass mit der Zeit die Ausgaben für die Gesundheit steigen werden. So kann es sein, dass sich die Ausgaben nur verlagern. Frage ist, reicht dann das Geld?

Die Experten vom VermögensZentrum haben eine interne Statistik erstellt, wie viel 65-Jährige mit einem durchschnittlichen Einkommen von 6 200 Euro im Monat für einzelne Posten ausgeben: 38 Prozent erfordert die Lebenshaltung, 15 Prozent fließen in Versicherungen, zwölf Prozent geben sie fürs Wohnen aus, zehn Prozent für Reisen und fünf Prozent für die Steuern.

Ausgaben höchst individuell

Diese Verteilung trifft natürlich nicht für jeden zu. So ergibt es auch keinen Sinn, sich auf pauschale Aussagen zu verlassen, wonach im Ruhestand 70 oder 80 Prozent des letzten Einkommens zur Verfügung stehen müssen. Die Interessen sind individuell und dementsprechend die Ausgaben. Am hilfreichsten ist eine ehrliche Analyse der Bedürfnisse und der vorhandenen Mittel.

Auf der Einnahmenseite sind das:

• Rente vom Versorgungswerk

Sie bildet die sichere Basis des Alterseinkommens. Im Schnitt liegt sie Schätzungen zufolge bei rund 3 000 Euro im Monat. Zahnärzte, die mehr als den Pflichtbeitrag gezahlt haben, dürfen mit höheren Zahlungen rechnen. Diese Rente fließt bis zum Lebensende.

• Praxisverkauf

Viele selbstständige Zahnärzte verkaufen ihre Praxis, wenn sie in den Ruhestand gehen. Wie sie das Geld anlegen, hängt von den Bedürfnissen ab. Wer die regelmäßigen Einkünfte erhöhen möchte, kann den ganzen oder einen Teilbetrag in eine Sofortrente einzahlen und jeden Monat eine private Rente kassieren. Als kostengünstigere Alternative bietet sich ein Auszahlplan an. Man legt das Geld bei der Bank zu einem möglichst hohen Zins an und lässt sich monatlich einen bestimmten Betrag aufs Girokonto überweisen. Das funktioniert mit und ohne Kapitalverzehr. Möglich ist diese Variante auch mit Investmentfonds.

• Immobilien

Bisweilen wohnen Zahnärzte in einem Einfamilienhaus. Sind die Kinder nicht mehr daheim, ergibt sich die Frage, ob die Wohnsituation noch den aktuellen beziehungsweise zukünftigen Bedürfnissen entspricht. Ein großes Haus bedeutet Ausgaben für Erhaltungsaufwand, Steuern und Versicherung. Außerdem muss es vielleicht altersgerecht umgebaut werden. Eventuell ist es sinnvoller, in eine kleinere altersgerecht gebaute Wohnung umzuziehen. Das aus dem Verkauf erzielte Geld stünde dann für die Finanzplanung zur Verfügung. Der Verkauf des Eigenheims ist mit Emotionen belastet. Deshalb sollte man sich frühzeitig mit diesem Gedanken beschäftigen. Wer im Haus wohnen bleiben will, kann über eine Verrentung des Hauses nachdenken.

• Angelegtes Vermögen

Für viele angehende Ruheständler wird eine Lebensversicherung fällig. Damit steht automatisch wieder eine größere Summe zur Disposition. Dazu kommen Beträge, die als Festgeld oder auf dem Tagesgeldkonto geparkt sind. Schwierig wird es bei Anlagen in geschlossenen Fonds. Viele Anleger haben hierbei aufs falsche Pferd gesetzt und mussten Verluste bei Beteiligungen an Medien- oder Immobilienfonds hinnehmen. Manchmal liegt das Geld noch weitere Jahre fest, so dass es nicht zur Verfügung steht.

Die Ausgabenseite wird dominiert durch:

• Lebenshaltung

Die Ausgaben für Ernährung und Kleidung lassen sich kaum zusammenstreichen. Hingegen lassen sich Kosten für luxuriöse Extras wie Essen in Spitzenrestaurants, Fernreisen, Städtetrips oder die Segeljacht der persönlichen finanziellen Situation anpassen. Werden die Kinder noch unterstützt? Wie lange noch?

• Versicherungen

Wer in den Ruhestand tritt, braucht keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr. Auch die Risikolebensversicherung wird in dem Moment überflüssig, wenn alle Schulden getilgt sind. Dringend notwendig bleiben die private Haftpflichtversicherung und die Krankenversicherung. Zusätzlich kommen eine Hausratversicherung sowie die Absicherung des Hauses in Frage.

• Steuern

Die gute Nachricht ist: Im Alter reduzieren sich die Steuern. Dem Alterseinkünfte-Gesetz unterliegen seit 2005 alle gesetzlichen Renten, Leistungen aus berufsständischen Versorgungswerken und die Rürup-Rente zu 50 Prozent. Dieser Satz steigt seitdem bis 2020 jährlich um zwei Prozent. Danach beträgt der Steueranteil für Zahnärzte, die in diesem Jahr in den Ruhestand treten, 64 Prozent. Das heißt, 64 Prozent der Einkünfte aus dem Versorgungswerk und der Rürup-Rente sind für Zahnärzte steuerpflichtig, 36 Prozent bleiben steuerfrei und zwar bis zum Lebensende. Diese Regelung gilt für den Teil der Rente, der aus den Pflichtbeiträgen entstanden ist. Viele Zahnärzte haben aber freiwillig höhere Beiträge gezahlt. Dieser Anteil an der Rente unterliegt der Ertragsanteil-Regelung. Davon betroffen sind alle Einkünfte aus voll versteuertem Vermögen wie zum Beispiel die private Rente oder die Zahlungen aus dem Auszahlplan. Der Ertragsanteil – also der Anteil, der besteuert wird – beträgt bei einem Zahnarzt, der mit 65 Jahren in den Ruhestand wechselt, 18 Prozent – und zwar für immer.

• Pflege

Mit zunehmendem Alter steigt auch die Sorge um die eigene Gesundheit und die Angst vor einer späteren Pflegebedürftigkeit. Die Frage ist, ob eine private Pflegeversicherung notwendig ist oder nicht. Zahnärzte sind über ihre Krankenversicherung auch pflegeversichert. Allerdings reichen deren Leistungen im Ernstfall kaum aus. Überlegungen zu einer Zusatzversicherung sollten spätestens mit 55 Jahren und bei gutem Gesundheitszustand abgeschlossen sein. Denn später – und möglicherweise mit Krankheitssymptomen belastet – wird der Abschluss einer Versicherung schwieriger und auch teurer. Zum Teil auch unmöglich. Die Frage ist, ob eine Zusatzversicherung notwendig ist. Experten wie Eberhard Beer empfehlen, einen Teil des Vermögens für den Ernstfall bereit zu halten. Dass tatsächlich eine Pflegebedürftigkeit eintritt, ist 20 Jahre vorher kaum zu prognostizieren.

• Inflation

Die Finanzplanung für das Leben im Ruhestand umfasst leicht 20 Jahre und mehr. Wer dabei die zwei bis drei Prozent jährlicher Geldentwertung außer Acht lässt, begeht einen folgenschweren Fehler. Michael Huber rechnet vor: „Für Dinge, die heute 50 000 Euro kosten, müssen bei einer jährlichen Inflation von nur zwei Prozent nach zehn Jahren 60 900 Euro bezahlt werden, bei drei Prozent sogar 67 200 Euro. Nach 20 Jahren muss für den heutigen Wert von 50 000 Euro fast die Hälfte mehr aufgewendet werden.“ Das bedeutet, die Geldentwertung muss bei der Ausgabenplanung unbedingt mit berücksichtigt werden, sonst geht das beste Konzept nicht auf.

Die Aufstellung zeigt, wie aufwändig die Finanzplanung für den Ruhestand ist. Doch nur eine realistische Einschätzung der Einnahmen und Ausgaben ermöglicht eine konkrete Planung. Rentenexperte Michael Huber: „Fazit ist: Die scheinbar banalen Dinge, die am Anfang der Überlegungen stehen, erweisen sich später als die entscheidenden.“

Mit dieser Erkenntnis als Basis lässt sich eine Finanzstrategie für die nächsten 20 bis 30 Jahre erarbeiten. Sinnvoll ist es dabei, in Etappen zu planen. Danach legt man etwa den Einkommensbedarf für die ersten zehn Jahre fest und deponiert das für den Verbrauch benötigte Kapital in Festgelder und Tagesgeld. Der Teil des Vermögens, der erst später gebraucht wird, wandert beispielsweise in unterschiedlich lang laufende Anleihen. Sie bringen wiederum Zinsen, mit denen das verbrauchte Kapital wenigstens teilweise ersetzt wird.

Rat vom Finanzberater in Erwägung ziehen

Zahnärzte, die mit der Geldanlage nicht so vertraut sind, sollten sich bei der Umsetzung der Vermögensplanung die Hilfe eines unabhängigen Beraters holen und mit ihm zusammen eine Strategie entwickeln, die ein möglichst angenehmes Leben im Ruhestand in Aussicht stellt. Damit der Plan auch aufgeht hält Eberhard Beer noch einen Tipp bereit: „Auch wenn das Konzept noch so schlüssig erscheint: Immer eine zweite Meinung bei einem Fachmann einholen. Das machen öfters auch Patienten vor einem größeren Eingriff.“

Marlene Endruweit

Fachjournalistin für Ökonomie

marlene.endruweit@netcologne.de

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