Der Zahnstatus des Sonnenkönigs

Ende der Legende

Heftarchiv Gesellschaft
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Kaum eine Person der Geschichte wird in so vielen Publikationen, Biografien und Kunstwerken verewigt wie Frankreichs Sonnenkönig Ludwig der XIV. Und immer wieder wurde die vermeintlich verpatze Zahnbehandlung durch seinen Leibarzt Daquin zum Stein des Anstoßes. Demnach war der Monarch schon sehr früh komplett zahnlos und Opfer einer überaggressiven und fehlerhaften Therapie. Doch diese Ansicht lässt sich nicht mehr halten, wie eine neue Untersuchung von zwei Leipziger Wissenschaftlern zeigt.

In Berichten über das Leben des Sonnenkönigs liegen Dichtung und Wahrheit nah beieinander. Etliche Zitate und Anekdoten entpuppen sich bei genauerem Hinsehen jedoch als Fiktion. Den Satz „L’État, c’est moi!“ (Der Staat bin ich!) hat Ludwig der XIV. nie gesagt [Bertrand, 1927], und auch manch unterstelltes medizinische Detail des Monarchen erscheint ohne Substanz.

Ludwig der XIV. wurde 1638 geboren. Als sein Vater Ludwig der XIII. 1643 starb, begann für den damals Fünfjährigen die Regentschaft, die zunächst von seiner Mutter und dem Premierminister Kardinal Mazarin ausgeübt wurde. Der Sonnenkönig stand im Mittelpunkt barocker Prachtentfaltung und war in ganz Europa Inbegriff feudal-absolutistischer Herrschaft. Immer wieder wird jedoch behauptet, dass Ludwig eine kleine Gruppe seiner Untertanen weniger gut im Griff hatte, nämlich seine Ärzte.

Angeblich verpatzte Zahnextraktion

Eine ganze Schar von Leibärzten, unter ihnen Dr. Antoine d’Aquin (auch Daquin, 1629–1696) war um das Wohl des Königs besorgt. Eine häufig geschilderte Begebenheit, sowohl in der Belletristik als auch in Biografien und medizinhistorischen Publikationen sind die bei Ludwig dem XIV. angeblich prophylaktisch durchgeführten Zahnextraktionen. Dabei soll Dr. Daquin „Teile des Oberkiefers und des Gaumens“ mit herausgerissen und überdies eine Unterkieferfraktur verursacht haben [Zander, 2005; Schultz, 2006; Lutze, 2009]. Nachfolgend habe der vielgescholtene Daquin den Oberkieferdefekt noch mehrfach mittels Brenneisen kauterisiert und damit dauerhaften Schaden angerichtet. Er wird in diesem Zusammenhang als „Mann von unglaublicher Inkompetenz“ bezeichnet [Bernier, 2003]. Danach sei der bedauernswerte König bis an sein Lebensende zahnlos und von fötider Sekretbildung geplagt gewesen. Nach Ansicht der Autoren findet diese Darstellung in der Literatur jedoch keine ausreichende Stütze.

Zunächst soll ein Blick auf den Patienten selbst geworfen werden. Bereits bei Ludwigs Geburt finden wir Hinweise auf stomatologische Auffälligkeiten im Sinne einer ungewöhnlich frühen Erstbezahnung des Bourbonensprosses: „[…] dieser hat zwey fördere Zähne mit auf die Welt gebracht, welche gantz weit durch das Zahnfleisch heraus gegucket haben, daß man sie wohl hat sehen können, darmit hat er auch alle seine Ammen in die Brust=Wartzen wund gebissen, und ungedultig gemacht […]“ [Cron, 1717]. Auf diese Weise verschliss der kleine Prinz mindestens acht Ammen.

Kariesschäden schon im Kindesalter

Ludwig der XIV. liebte kulinarische Raffinessen, insbesondere Süßigkeiten. Ebenso wie seine Frau Maria Theresia hatte Ludwig infolge des frühzeitigen und reichlichen Zugangs zu zuckerhaltigen Leckereien schon im Kindes- und Jugendalter erhebliche Karies. Die früheste Dokumentation hierzu findet sich im Jahr 1647, also sein neuntes Lebensjahr [Schultz, 2006]. Dennoch waren zahnärztliche Interventionen bis ins 38. Lebensjahr offenbar nicht notwendig oder wurden zumindest nicht durchgeführt.

Ludwigs erster Zahnarzt Dupont (der schon seinen Vater Ludwig den XIII. zahnärztlich behandelt hatte) betreute den Sonnenkönigs bis 1669. Diesem folgte in den Jahren 1669 bis 1675 Francois Le Bert im Amt. Danach übernahm bis 1708 Charles Dubois-Gontin die zahnärztliche Betreuung des Königs [Riaud, 2010].

Die Kenntnisse dieser Zahnärzte waren offenbar recht solide, etablierte sich doch in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts in Paris der Berufsstand der Dentisten als ein Abzweig der Chirurgie mit eigener theoretischer und berufspraktischer Ausbildung einschließlich eines Examens [Garant, 1992]. Ihr Ansehen war geringer als das studierter Allgemeinmediziner, die Zahnärzte des Königs standen im Rang dementsprechend unter den Leibärzten.

Gänzlicher Verzicht auf Süßigkeiten

1676 sind bei Ludwig dem XIV. Episoden von außerordentlich starken Zahnschmerzen dokumentiert, die einige Zeit symptomatisch mit Nelken- beziehungsweise Thymianöl behandelt wurden. 1678 kam es dann zu einem dentogenen Abszess mit beträchtlicher Wangenschwellung, der schließlich mit einer Lanzette geöffnet wurde, es entleerte sich Eiter. Zu diesem Zeitpunkt war auch die Bezahnung im Unterkiefer bereits ruinös. 1680 musste Ludwig den geliebten Aprikosensirup mit Wasser verdünnen beziehungsweise auf Süßigkeiten gänzlich verzichten, da beim Genuss stark zuckerhaltiger Lebensmittel offenbar Zahnschmerzen provoziert wurden.

Im Jahr der problematischen Extraktionen im Oberkiefer (1685) war Ludwig bereits 47 Jahre alt und galt damit zu jener Zeit als alter Mann. Beim damaligen Stand der Zahnhygiene, den fehlenden Möglichkeiten der konservierenden Zahnmedizin und der individuellen Vorgeschichte des Patienten kann nicht davon ausgegangen werden, dass zu diesem Zeitpunkt wesentliche Teile des Gebisses noch intakt waren.

Ludwig litt immer wieder unter Schmerzen im linken Oberkiefer, verbunden mit Weichteilschwellungen, die wahrscheinlich dentogenen Infiltraten entsprechen. Deshalb erfolgten 1685, nachvollziehbar und begründet, die Serienextraktionen in diesem Quadranten. Dabei kam es zu einer Mund-Antrum-Verbindung, wie sie auch heute noch bei Extraktionen im seitlichen Oberkiefer, insbesondere bei Patienten mit fortgeschrittener Kieferatrophie, immer wieder einmal entsteht. Die nachfolgende Infektion des eröffneten Sinus mit fötider Sekretbildung führte zur Einschätzung eines septischen Prozesses. Aus diesem Grund wurde eine Kauterisierung der Wundränder angestrebt. Das Ausbrennen der Läsion mittels eines heißen Knopfes mag kontraproduktiv gewesen sein, entspricht aber der damals üblichen Behandlung bei Wundinfektionen. Immerhin wurde auch eine tagelange therapeutische Spülung der Fistel verordnet.

Keine sinnvollen Therapiealternativen

Welche Alternativen hätte es zu dieser Behandlung gegeben? Die Physiologie der erst seit 1651 durch Nathaniel Highmore ins Bewusstsein der Medizin gerückten Kieferhöhle war unbekannt. Insbesondere die Aufzeichnungen des Leibarztes Daquin lassen vermuten, dass dieser selbst von der Anatomie der Kieferhöhle kaum Kenntnisse hatte [Roggenkamp, 1970]. Erfahrungen zu chirurgischen Möglichkeiten bei Sinusempyemen fehlten. Mit der entstandenen Mund-Antrum-Verbindung bei Ludwig dem XIV. war zumindest ein Abfluss der Sekrete gewährleistet, der nachfolgend allmählich sistierte. Die Fistel schloss sich im weiteren Verlauf fast vollständig, heilte jedoch nicht völlig aus [Garant, 1992; Riaud, 2010].

In den Folgejahren kam es dann immer wieder einmal zu Sinusitiden, was für eine chronisch rezidivierende Infektion der betroffenen Kieferhöhle bei mangelhaftem Sekretabfluss spricht. Sehr groß kann der entstandene Defekt daher nicht gewesen sein. Mit dem dramatisch formulierten „Herausreißen“ eines Teils des Gaumens war möglicherweise eine Alveolarfortsatz- oder Tuberfraktur gemeint, wie sie auch bei den heute wesentlich subtileren Extraktionstechniken noch immer beobachtet werden kann [Bell, 2011].

Unklar ist, weshalb bisweilen auch noch von einer Unterkieferfraktur ausgegangen wird. Möglicherweise hat die etwas vage Formulierung einer Kieferfraktur im „Journal de santé du roi …“ [LeRoi, 1862] zu dieser Annahme geführt. Mehrere Autoren, die die Krankenakte des Königs interpretiert haben, erwähnen keine derartige Mandibularfraktur [Liersch, 1869; Bertrand, 1927; Roggenkamp, 1970; Erlanger, 1987; Garant, 1992; Schwesig, 2001; Bernier, 2003; Riaud, 2010].

Unwirksame Maßnahmen und Aberglaube

Die Zahnbehandlungen bei Ludwig dem XIV. sind außerdem vor dem Hintergrund des damaligen Standes der Zahnmedizin zu sehen. Zwar waren im 17. Jahrhundert bereits einfache zahnerhaltende Maßnahmen wie das Ausschaben von kariösen Läsionen sowie die anschließende Füllung zum Beispiel mittels Gold, Blei, Zinn oder auch Silber bekannt. Bei pulpitischen Reizungen wurden primitive Vitalexstirpationen mittels Bohrern, feinen Glüheisen beziehungsweise Applikation ätzender Reagenzien versucht. Neben diesen erstaunlich fortschrittlichen Maßnahmen durchziehen jedoch auch Aberglauben und bestenfalls unwirksame Stomatologica wie uringebeizter Salbei, Vogel- beziehungsweise Hundekot oder auch Froschfett die zahnmedizinischen Empfehlungen jener Zeit [Hoffmann-Axthelm, 1985].

Insgesamt ging es wohl bei den in aller Öffentlichkeit durchgeführten Zahnbehandlungen recht robust zu, wie zahlreiche Genrebilder, unter anderem von Gerrit van Honthorst, Jan Steen oder auch Theodor Rombouts eindrucksvoll demonstrieren. In vielen Fällen wird die sachgerechte, manuell geschickt vorgenommene Extraktion jedoch noch die beste Therapie gewesen sein.

Abschließend soll noch einmal ein Blick auf Dr. Daquin geworfen werden, dem die frustrane Zahnbehandlung des Königs angelastet wird. Dr. Daquin war ein im Dogma der Humoralpathologie gefangener Arzt. Studierte Ärzte des 17. Jahrhunderts wie er haben sich nur ungern mit chirurgischen Eingriffen und so gut wie nie mit Zahnmedizin beschäftigt. Nach der Dokumentation in der Krankenakte von Ludwig dem XIV. ist keineswegs gesichert, dass Daquin selbst Zahnbehandlungen vorgenommen oder das Brenneisen benutzt hat.

Viel wahrscheinlicher ist es, dass er stattdessen den bereits erwähnten, oralchirurgisch versierten Zahnarzt Dr. Dubois und den Leibchirurgen Dr. Felix für diese Maßnahmen hinzuzog, die sie wohl auch ausführten. Wenn Daquin (ebenso wie den anderen Leibärzten) ein Vorwurf in Bezug auf die Behandlung des Königs zu machen ist, dann sollte man eher die zahllosen „aus- und ableitenden“ Verfahren beleuchten, mit denen sie ihren prominenten Patienten zeitlebens traktiert haben. Ludwig der XIV. erhielt in nur einem Jahr 215 Medikamente (insbesondere Laxantien), 212 Einläufe und 47 Aderlasse. Dessen ungeachtet hielt sich Daquin noch recht lange im Amt. Erst 1693 fiel er gänzlich in Ungnade und musste den Hof verlassen [Liersch, 1869; Peumery, 1996].

Ludwigs wahrscheinlich letzter Zahn wurde im Jahre 1707 im Unterkiefer gezogen – Dr. Antoine Daquin war zu diesem Zeitpunkt schon fast zehn Jahre tot. Vom Vorwurf, er habe dem König bereits in jungen Jahren ohne Not alle Zähne gezogen und dabei erhebliche Komplikationen verursacht, ist Daquin aus Sicht der Autoren freizusprechen.

PD Dr. Dr. Niels Christian PauschDr. Dirk HalamaUniversitätsklinikum LeipzigKlinik für Kiefer- und Plastische GesichtschirurgieNürnberger Str. 5704103 Leipzig

Niels.pausch@medizin.uni-leipzig.de

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