Präventionsgesetz

Zahnärzte als Vorbilder der Vorsorge

Die Bundesregierung will die Bürger zu mehr vorbeugenden Maßnahmen in Sachen Gesundheit bewegen. Nach der Ende vergangenen Jahres vorgelegten Präventionsstrategie gibt es nun einen ersten Referentenentwurf zu einem Präventionsgesetz. KZBV und BZÄK begrüßen das Vorhaben, sehen aber auch noch Verbesserungsbedarf.

Mit dem Präventionsgesetz sollen die Bürger nach dem Willen der Bundesregierung zu einem gesünderen Verhalten angehalten werden. Im besten Fall führt das zur Eindämmung von Volkskrankheiten wie Herzinfarkte, Schlaganfälle, Diabetes oder Depressionen, hofft Schwarz-Gelb. Den (Zahn-)Arzt sieht die Koalition dabei durch einen Ausbau von Beratung und Betreuung im Zentrum der präventiven Maßnahmen.

Eine „Ständige Präventionskonferenz“, angesiedelt beim Bundesgesundheitsministerium, soll jährlich Bericht erstatten. Bezahlen sollen die Maßnahmen nach dem Willen von Union und FDP die gesetzlichen Krankenkassen. Die Ausgaben für die Vorsorge steigen, die Therapiekosten in Milliardenhöhe sinken, so die Rechnung. Die Bundesregierung rechnet mit geschätzten jährlichen Mehrausgaben für die gesetzlichen Kassen von 150 bis 180 Millionen Euro.

Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe wird als Vorbild für andere Versorgungsbereiche genannt, um insbesondere Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund und niedrigem Bildungsstand durch Gruppenuntersuchungen in der Schule zu erreichen.

Die Zahnärzteschaft ist gut vorbereitet

In ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf begrüßen KZBV und BZÄK das Ziel, mit dem geplanten Gesetz den Präventionsgedanken weiter zu fördern und die Gesundheitsförderung voranzubringen. Sie unterstützen die betonte Eigenverantwortung und die angedachten Maßnahmen zur Evaluation und Qualitätssicherung. Die zielgruppenspezifischen Präventionsansätze könnten im besten Fall die sozial bedingten Ungleichheiten von Gesundheitschancen verringern.

Das Gesetz zielt auf die Festlegung von Gesundheitszielen. Darauf ist die Zahnärzteschaft gut vorbereitet. Die BZÄK hat im vergangenen Jahr ihre „Mundgesundheitsziele“ aktualisiert und Handlungsempfehlungen formuliert. Die KZBV hat mit der „Agenda Mundgesundheit“ Grundsätze und Versorgungsziele für die kommende Legislaturperiode des Bundestages definiert – vor allem eine umfassende Präventionsstrategie in der vertragszahnärztlichen Versorgung.

Im Gesetzentwurf wird die bedeutenden Stellung von Ärzten und Zahnärzten hervorgehoben. Nur sie erreichen in ihren Praxen gezielt die Patienten, bei denen präventive Maßnahmen auch wirklich nötig sind. Trotzdem sehen KZBV und BZÄK an einigen Stellen noch Verbesserungsbedarf.

Die Leistungen der Zahnärzteschaft in der Prävention sind vorbildlich. Deshalb gehen die zahnärztlichen Organisationen davon aus, als Teilnehmer der Ständigen Präventionskonferenz fest vorgesehen zu sein.

Die Erfolge der Kollektivprophylaxe (Speisesalzfluoridierung), der Früherkennungsuntersuchungen und der Gruppen- und Individualprophylaxe sprächen für sich und könnten als Vorbild für andere Akteure Im Gesundheitswesen dienen. Durch ihre Mitarbeit wollen KZBV und BZÄK vermeiden, dass die Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde von anderen präventionspolitischen Entscheidungen abgekoppelt wird. Zahnmedizinische Expertise sollte bei ihnen eine wichtige Rolle spielen.

Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter

Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf haben eine deutlich schlechtere Mundgesundheit als der Bevölkerungsdurchschnitt. Hier gibt es eine Versorgungslücke. BZÄK und KZBV haben deshalb schon 2010 im Konzept „Mundgesundheit trotz Handicap und hohem Alter“ konkrete Lösungsvorschläge für eine bessere Versorgung dieser Patientengruppe gemacht. Der Gesetzgeber hat den Handlungsbedarf auch erkannt und Regelungen für eine aufsuchende Versorgung im Versorgungsstruktur- und im Pflegeneuausrichtungsgesetz festgelegt. Das wurde von der Zahnärzteschaft ausdrücklich begrüßt. Es besteht jedoch weiterer Handlungsbedarf.

Die beiden Organisationen sprechen sich für einen ergänzenden Paragrafen 22a im Sozialgesetzbuch V (SGB V) aus. Darin sollen besondere Leistungen für die zahnärztliche Versorgung behinderter und pflegebedürftiger Versicherter aufgenommen werden. Deren besonderen Bedürfnissen bei zahnärztlicher Behandlung und Prävention wollen KZBV und BZÄK Rechnung tragen. Aus zahnmedizinischer Sicht sind zur Sicherstellung einer sachgerechten Versorgung die Erhebung des Mundhygienestatus, regelmäßige Maßnahmen zur Instruktion und Motivation, zur Mund- und Prothesenhygiene, zur Zahn- und Prothesenreinigung sowie zur richtigen Fluoridierung der Zähne und zur Versiegelung von Fissuren und Grübchen nötig. In einem ersten Schritt müsste wenigstens ein Teil dieser Leistungen im Sinne eines zahnärztlichen Präventionsmanagements vorgesehen werden. Konkret: Mundhygienestatus, Aufklärung über Mundhygiene, Erstellung eines Plans zur individuellen Mund- und Prothesenhygiene.

Prävention auch für Kleinkinder

Kleinkinder profitieren nicht im gleichen Maß wie andere Altersgruppen von den Erfolgen der zahnmedizinischen Prävention. Knapp die Hälfte aller kariösen Defekte, die bei der Einschulung festgestellt werden, ist in den ersten drei Lebensjahren entstanden. Auch der Sanierungsgrad der Milchzähne sei nicht zufriedenstellend, heißt es in der Stellungnahme. Die Betreuung von Jungen und Mädchen unter drei Jahren allein durch den Kinderarzt reiche oft nicht aus. Immer öfter weisen Kleinkinder in der Gruppen- und Individualprophylaxe kariöse Zähne auf, zeigen mehrere Studien.

Diese sogenannte Nuckel- oder Saugerflaschenkaries ist nach Ansicht von Kammer und Bundesvereinigung das größte kinderzahnheilkundlliche Problem und kann häufig nur durch eine zahnärztliche Sanierung in Narkose gelöst werden. Besonders problematisch sei die Anzahl der betroffenen Zähne, der Schweregrad der Zerstörung und das niedrige Alter der Kinder (und die daraus resultierende geringe Kooperationsfähigkeit). Um die Prävalenzen der frühkindlichen Karies zu reduzieren, plädieren BZÄK und KZBV dafür, die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (FU) bereits für Kinder von null bis drei Jahren einzuführen und von Zahnärzten vornehmen zu lassen. Dafür soll der Paragraf 26 des SGB V erweitert werden.

Vernetzung mit dem Kinderarzt

Die beiden Organisationen schlagen außerdem vor, den zahnärztlichen Kinderpass als wichtiges Instrument zur Umsetzung systematischer Vorsorge- und Früherkennungsprogramme mit dem ärztlichen Kinderuntersuchungsheft zu vernetzen und weiterzuentwickeln. Sprich: die FU sollen im Kinderuntersuchungsheft mit einem entsprechenden Verweis an den Zahnarzt vermerkt werden. Mit der frühestmöglichen zahnmedizinischen Betreuung hoffen KZBV und BZÄK, die Zahngesundheit von Kleinkindern verbessern zu können, auch wenn sie in Familien aus sozialen Risikogruppen kommen. Durch berufspolitische Initiativen versucht die Zahnärzteschaft die Versorgungslücken für diese Menschen so gut es geht zu schließen. Aber auch der Gesetzgeber ist gefordert, hier stärker unterstützend tätig zu werden.

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