Modellprojekt startet in Hamburg

Das Familienscreening

Heftarchiv Zahnmedizin
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In Deutschland ermöglicht der Gesetzgeber gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen von Modellvorhaben innovative präventive oder therapeutische Leistungen zu erproben. Ein neues Modellvorhaben der AOK Rheinland/Hamburg zielt auf die Zahngesundheit beim ungeborenen Kind und bei seinen Eltern ab.

Immer noch herrscht ein Informationsdefizit in der Bevölkerung über die Bedeutung gesunder Milchzähne als wichtige Voraussetzung für das Kieferwachstum, die Entwicklung des bleibenden Gebisses, die Sprachentwicklung, die Nahrungsaufnahme und das psychosoziale Wohlbefinden. Vorzeitiger Milchzahnverlust infolge mangelnder Zahnhygiene ist folgenschwer und kostspielig, denn er hat weitreichende und lebenslange Konsequenzen auch für das bleibende Gebiss. Die Verantwortung der Zahnpflege ab dem ersten Zahn bis weit in das Grundschulalter liegt ausschließlich bei den Eltern, beziehungsweise betreuenden Bezugspersonen. Bis Feinmotorik, Konzentrationsfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein eines heranwachsenden Kindes hinreichend ausgebildet sind, ist ein Nachputzen für eine effektive Plaqueentfernung seitens der Eltern erforderlich. Untersuchungen haben gezeigt, dass über 15 Prozent der ein- und zweijährigen Krippenkinder Symptome der frühkindlichen Karies aufweisen [Schiffner et al., 2009].

Versorgungslücke bei den U3-Kindern

Der Gesetzgeber sieht bisher erst ab dem dritten bis zum fünften Lebensjahr drei jährliche systematische Vorsorgeuntersuchungen, die sogenannten Früherkennungsuntersuchungen (FU 1–3) vor. Zwar haben auch jüngere Kinder Anspruch auf Zahnarztbesuche, jedoch ist nur wenigen Eltern bewusst, dass in diesem frühen Alter Zahnprophylaxe notwendig ist. Es besteht somit eine Versorgungslücke im Alter von null bis drei Jahren. In dieser sensiblen Phase des Erscheinens der ersten Milchzähne könnten durch eine systematische Aufklärung im ersten, zweiten und dritten Lebensjahr Schäden vermieden und die Grundlage für eine gesunde Zahnkarriere geschaffen werden. In der Fachwelt besteht weitgehende Einigkeit darüber, dass die zahnmedizinische Betreuung und Beratung der Eltern idealerweise bereits während der Schwangerschaft [BZÄK, 2005] und die zahnmedizinische Betreuung der Kinder im ersten Lebensjahr einsetzten sollte [BZÄK, 2012, DAJ, 2012].

Ein neuartiger Ansatz

Die AOK Rheinland/Hamburg startet daher gemeinsam mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) Hamburg im dritten Quartal 2013 einen neuartigen präventiven Versorgungsansatz. Erprobt werden innovative Präventionsleistungen zur frühkindlichen Zahnprophylaxe für Kinder im Alter von null bis drei Jahren und ihren Eltern. Die wissenschaftliche Begleitung erfolgt durch die Poliklinik für Zahnerhaltung und Präventive Zahnheilkunde am Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf.

In diesem Modell werden Eltern bereits vor der Geburt und auch anschließend gemeinsam mit dem Kind in den ersten drei Lebensjahren systematisch durch den Zahnarzt betreut.

Das Konzept beinhaltet die gezielte Beratung über das richtige Verhalten zur Pflege der Milchzähne sowie ein intensives Training möglichst beider Elternteile beim Pflegen des eigenen Gebisses. Dabei liegt der Schwerpunkt auf dem Familiensystem und beruht auf der Annahme, dass Kinder hauptsächlich durch Nachahmen lernen. Bereits werdenden Eltern sollen daher die effektiven Reinigungstechniken mit den individuell passenden Hilfsmittel wie beispielsweise Zahnbürsten, Interdentalbürsten und Zahnseide vermittelt werden, um ihre eigene Zahnpflege und in der Folge auch die ihrer Kinder korrekt auszuführen. So können Eltern ein Mundgesundheitsbewusstsein entwickeln und die Fertigkeiten im Rahmen ihrer Vorbildfunktion auf die nächste Generation übertragen. Denn das Bewusstsein der Eltern und ihre Befähigung zu den effektiven Reinigungstechniken ist die entscheidende Voraussetzung für eine nachhaltige kindliche Zahngesundheit.

Gesundheitsbewusstsein bei den Eltern verankern

Vorgesehen sind insgesamt fünf Termine ab dem Zeitpunkt während der Schwangerschaft bis zum 30. Lebensmonat des Kindes. Die Terminkorridore sind festgelegt:

1. Termin während der Schwangerschaft

2. Termin bei Durchbruch der ersten Milchzähne (ca. 6.-8. Lebensmonat)

3. Termin (ca. 10.-12. Lebensmonat)

4. Termin nach Durchbruch der ersten Milchbackenzähne (ca. 16.-18. Lebensmonat)

5. Termin (ab 30. Lebensmonat)

An den jeweiligen Terminen werden Prophylaxe- und Recall-Behandlungen möglichst beider Elternteile durchgeführt, Reinigungstechniken am elterlichen und Milchgebiss trainiert, die wichtigsten Informationen rund um das Milchgebiss und seine Gesunderhaltung erklärt und die Befunde von Eltern und Kind zur Überprüfung des Maßnahmenerfolges im Zeitverlauf dokumentiert.

Durch die Betreuung der Eltern noch während der Schwangerschaft werden diese in einem Lebensabschnitt erreicht, der besonders günstig und motivierend für die Umstellung auf gesundheitsbewusste Verhaltensweisen ist. Zusätzlich zur Vorbereitung auf den kommenden Alltag mit Kind ist eine gute Mundhygiene auch für einen komplikationslosen Schwangerschaftsverlauf von Bedeutung.

Die im Modellvorhaben vorgesehenen frühkindlichen Zahnarztbesuche bieten neben der Früherkennung und Prophylaxe-Beratung der Eltern auch die Möglichkeit für das Kind, die Zahnarztpraxis kennenzulernen und dabei angstfreie Erfahrungen zu machen. Darüber hinaus können regelmäßige Zahnarztbesuche als Routine in der Lebenswelt des Kindes verankert werden.

Der Einstieg in das Programm ist auch noch im ersten Lebensjahr des Kindes möglich. Der Termin in der Schwangerschaft entfällt dementsprechend. Die elterlichen Behandlungsinhalte verschieben sich auf den ersten Termin mit Kind.

Ein fest geregelter Behandlungspfad

Teilnahmeberechtigt sind Versicherte der AOK Rheinland/Hamburg, die ein Kind erwarten oder Eltern eines Kindes sind, welches zum Zeitpunkt der Einschreibung nicht älter als ein Jahr ist, damit der geregelte Behandlungspfad abgeschlossen werden kann. Vertragspartner der AOK Rheinland/Hamburg ist die kassenzahnärztliche Vereinigung Hamburg. Die Umsetzung des Konzepts erfolgt im Rahmen eines Modellvorhabens nach §§ 63 ff. SGB V.

Es hat das Ziel, die Kariesbildung bei Kleinkindern in dem Zeitraum bis zur ersten Früherkennungsuntersuchung im 30. Lebensmonat zu verhindern. Durch die Dokumentation des Behandlungspfades in den Zahnarztpraxen wird eine Datenbasis generiert, welche die Evaluation der Maßnahmen ermöglicht. Die Poliklinik für Zahnerhaltung und Präventive Zahnheilkunde der Universitätsklinik Eppendorf ist mit der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation des Projekts beauftragt.

Dr. med. dent. Roschan FarhumandAOK Rheinland/HamburgRegionaldirektion HamburgPappelallee 22–2622089 Hamburgroschan.farhumand@rh.aok.de

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