Gebäudesicherung

Schutz vor Sturm und Wasser

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Starkregen, orkanartige Stürme und Dauerfrost verursachen immer größere Schäden, die vor allem Hausbesitzern zunehmend zu schaffen machen. Umso wichtiger ist es, Haus und Garten vor dem Angriff der Elemente zu schützen. Spezielle Versicherungen sorgen dafür, dass ein überfluteter Keller nicht in den finanziellen Ruin führen muss.

In den vergangenen 40 Jahren hat sich die Zahl der Unwetter in Deutschland verdreifacht. Traf es im vergangenen Jahr Süddeutschland, klagten in diesem Jahr die Hausbesitzer in Sachsen und Nordrhein-Westfalen über voll gelaufene Keller. Pfingsten deckte ein Sturm die Dächer in Düsseldorf und Essen ab. In 2012 ließ klirrender Dauerfrost die Wasserrohre bersten. Die Tendenz Unwetter ist weiter steigend. Für den Juli 2014 ermittelten die Meteorologen für Deutschland eine monatliche Niederschlagsmenge von 126,6 Millimetern. Das sind 49,8 Prozent mehr als im Mittel des Zeitraums 1981 bis 2012.

Unwetter richten große Schäden an. Allein der Pfingststurm Ela verursachte in NRW Schäden in Höhe von geschätzten 100 Millionen Euro. Häuser und Autos wurden zerstört. Wohl denen, die vorgesorgt haben und über entsprechende Versicherungsverträge verfügen. Sie konnten allein im vergangenen Jahr Leistungen in Höhe von sieben Milliarden Euro kassieren.

Das Wohngebäude

Sie alle besitzen Policen, ohne die Haus- und Autobesitzer die Verluste nur schwer verkraften können. Wer über eine verbundene Wohngebäudeversicherung verfügt, ist gegen die Auswirkungen von Feuer, Blitz, Sturm ab Windstärke acht, Hagel und Leitungswasser gewappnet. Möbel, Porzellan und Kleidung schützt die Hausratversicherung. Die Teilkaskoversicherung des Halters springt ein, wenn ein Dachziegel aufs Auto fällt und Dellen verursacht. Doch diese Versicherungen erstatten durch Unwetter und deren Folgen verursachte Kosten nur in einem bestimmten Rahmen.

Deckt der Sturm das Dach ab, drückt ein entwurzelter Baum die Hausmauer ein oder zerstört Hagel eine Fensterscheibe, springt die Versicherung ein. Platzt ein Wasserrohr und Wasser dringt in die Hausmauer ein, zahlt die Versicherung. Da spielt es keine Rolle, ob es sich um das Rohr auf dem Nachbargrundstück, im eigenen Haus oder im Vorgarten handelt. Sie zahlt sogar den Wiederaufbau eines völlig zerstörten Hauses. Natürlich hängt die Leistung der Versicherung vom individuellen Vertrag ab. Die Gesellschaften bieten viele Zusatzleistungen als Ergänzung zum Standardvertrag an. Dazu gehören zum Beispiel die Aufräumkosten für Abbruch, das Vernichten von Schutt und Resten des alten Hauses oder die Absicherung von Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag. Diese Zusatzvereinbarung ist wichtig für alle Hausbesitzer, die zum Beispiel eine elektronisch gesteuerte Heizanlage haben. Allerdings: Für alle Schäden, die aufgrund nicht geschlossener Türen und Fenster entstehen, kommt die Versicherung nicht auf.

Die Beitragshöhe für eine Wohngebäudeversicherung richtet sich nach mehreren Kriterien. Wichtig sind die Beschaffenheit des Hauses, das Alter, die Bauart, das Dach, der Zustand und vor allem auch die Lage. Deshalb sind die Beiträge in Gebieten, in denen es häufig stürmt und die Flüsse über die Ufer treten, deutlich höher als in weniger gefährdeten Gegenden.

Die Hausratversicherung

Hat ein Sturm das Dach abgedeckt, ersetzt die Hausratversicherung die Schäden an der Einrichtung, vorausgesetzt, Fenster und Türen waren geschlossen und der Wind blies mindestens mit Stärke acht. Ersatz gibt es auch, wenn der Blitz einschlägt und elektrische Geräte lahmlegt. Trifft der Blitz aber eine Überlandleitung und eine Überspannung oder ein Kurzschluss sind die Ursache für den Schaden, ist die Sachlage manchmal unklar. Auf der sicheren Seite ist, wer solche Schäden in den Vertrag ausdrücklich mit einschließt. Für Gartenmöbel und -geräte, die beispielsweise einem Sturm zum Opfer fallen, sieht sich die Hausrat- versicherung nicht zuständig. Mit dem Haus verbundene Markisen und Antennen wiederum fallen in ihren Zuständigkeitsbereich.

Teil- und Vollkaskoversicherung

Bläst der Wind mit mindestens Stärke acht, begleicht die Teilkaskoversicherung Schäden an Autos und Motorrädern, die durch herumfliegende Dinge wie Dachziegel oder Äste verursacht sind. Wer sich eine Vollkasko- versicherung leistet, kann Schäden geltend machen, die auch weniger starke Winde anrichten. Vor allem zahlt sie dann, wenn der Autobesitzer selbst schuld ist, und zum Beispiel einen umgestürzten Baum übersehen hat. Zurückgestuft wird er aber nur aufgrund selbst verschuldeter Schäden. Bevor er sich an seine Autoversicherung wendet, sollte er zunächst den Grundstückseigentümer behelligen, dem die umherfliegenden Dachziegel oder Äste gehören. Er muss dann zahlen, wenn er seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat, indem er beispielsweise einen morschen Baum nicht gefällt und entsorgt hat.

Die Haftpflichtversicherung

Weht der Wind einen Blumentopf vom Balkon und trifft einen Passanten auf dem Bürgersteig, kommt der Eigentümer des Blumenschmucks für den Schaden auf. Das kann auch der Mieter einer Wohnung sein. Ihm hilft dann die Haftpflichtversicherung. Besitzt er keine und wird der Fußgänger schwer verletzt, kann das den finanziellen Ruin bedeuten. Eine Haftpflichtversicherung sollte unbedingt jeder abschließen, egal ob er Mieter oder Hausbesitzer ist.

Wenn die Natur-Elemente richtig zuschlagen, reicht der Versicherungsschutz in den meisten Fällen nicht. So konnten nur diejenigen Münsteraner relativ entspannt das Wasser aus ihren Kellern schöpfen, die über eine Elementarschadenversicherung verfügen. Wer keine Zusatzversicherung abgeschlossen hatte, kommt für den Schaden selbst auf, weil es sich um ein Naturereignis und nicht um einen Schaden handelt, der durch Leitungswasser verursacht worden ist.

Die Police sorgt dafür, dass auch Schäden ersetzt werden, die zum Beispiel ein Starkregen verursacht. Sie wird häufig als Ergänzung zur Wohngebäude- und zur Hausratversicherung angeboten, ist aber auch als separater Vertrag möglich. Die Elementarschadenversicherung zahlt, wenn das Dach unter den Schneelasten zusammenbricht, wenn durch Regen aufgeweichte Erde sich plötzlich in Bewegung setzt, die Erde bebt oder ein Vulkan Lava sprüht.

Häufiger kommt es vor, dass der Keller unter Wasser steht, weil der Abwasserkanal die Regenmassen nicht fassen kann und das Wasser durch den Abfluss wieder hochsteigt.

Julika Unger, Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, weist darauf hin: „Allerdings zahlt die Versicherung nur dann, wenn ein Rückstauventil vorhanden und auch eingeschaltet ist.“

Zusatzversicherung ratsam

Lange Zeit besaßen nur wenige Hausbesitzer einen Schutz gegen die Elemente. Die große Elbe-Flut in 2002 brachte viele Menschen zum Umdenken. Verfügten damals nur 19 Prozent über eine Elementarschadenversicherung, sind es heute mit 35 Prozent fast doppelt so viele. Wie die Verbraucherschützer so rät auch der Eigentümerverband Haus Grund zum Abschluss der Zusatzversicherung. Sprecher Alexander Wiech meint: „Wir empfehlen unseren Mitgliedern, sich gegen Elementarschäden zu versichern und appellieren an ihre Eigenverantwortung. Die Hilfe des Staates sollte im Rahmen bleiben.“

Kathrin Jarosch, Sprecherin des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft GdV, sieht auch keine Schwierigkeiten für den Abschluss einer solchen Police. Sie verspricht: „99 Prozent der Häuser sind problemlos zu versichern.“ Das bedeutet aber nicht, dass mit dem Abschluss einer Versicherung keine Bedingungen verknüpft sind.

Die Risikoklassen

Wer in besonders gefährdeten Gebieten wohnt, muss bestimmte Auflagen erfüllen, damit er die begehrte Police bekommt. Die Assekuranzunternehmen teilen die Häuser aufgrund des Standortes in vier Risikoklassen ein. Dabei legen sie statistische Angaben zugrunde:

• Gefahrenklasse 4: Es kommt alle zehn Jahre zu einem Hochwasser.

• Gefahrenklasse 3: Es kommt alle zehn bis 50 Jahre zu einem Hochwasser.

• Gefahrenklasse 2: Es kommt alle 50 bis 200 Jahre zu einem Hochwasser.

• Gefahrenklasse 1: alle übrigen Gebäude

Die größten Probleme, eine Elementarschadenversicherung abzuschließen, haben die Besitzer von Gebäuden der Klasse vier. Das trifft für ungefähr 280 000 Haushalte in Deutschland zu. Die meisten von ihnen befinden sich in unmittelbarer Flussnähe wie zum Beispiel in Sachsen an der Elbe oder in Köln am Rhein. Trotzdem können viele sich unter bestimmten Voraussetzungen versichern. Jarosch erklärt: „Ausschlaggebend für die Versicherbarkeit ist nicht nur die Grundstückslage, sondern auch die Bauausführung.“ So reicht manchmal schon ein gefliester Keller, der Einbau wasserdichter Fenster und Türen, eine kleine Staumauer rund ums Haus oder die Verlagerung elektronischer Geräte in die oberen Etagen. „Nur bei einem Prozent der Gebäude“, so Jarosch, „lohnt sich eine Versicherung nicht mehr, weil die Bedingungen für den Abschluss nicht mehr zu erfüllen sind.“

Infos für die Vorsorge

Seitdem sich die Naturkatastrophen in Deutschland häufen, setzen Versicherungswirtschaft und Verbraucherschützer gemeinsam verstärkt auf Aufklärung. So gibt es inzwischen in sieben Bundes-ländern Informationskampagnen. Auf der Internetseite ZÜRS-public.de können sich Immobilienbesitzer und Mieter darüber informieren, wie stark ihr Haus hochwassergefährdet ist. Auch über die Risiken anderer Naturgewalten wie Starkregen, Sturm, Blitzschlag und Erdbeben klärt die Seite auf. Allerdings gibt es diesen Service derzeit erst für Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

Ziel ist es, diese Informationen für ganz Deutschland zu liefern, damit alle Hausbesitzer eine bessere Vorsorge treffen können. Eine Pflichtversicherung, wie sie immer wieder diskutiert wird, halten viele Experten nicht für erstrebenswert. So meint Alexander Wiech: „Auf diese Weise finanzieren die Besitzer von Häusern in den sicheren Gebieten die Risiken der gefährdeten mit.“

Die Versicherungswirtschaft befürchtet, dass die Pflichtversicherung zum Freibrief für den Bau von Häusern in Risikogebieten wird. Sie weist daraufhin, dass sich alle Schäden in den Beiträgen wiederfinden werden. Die Höhe der Beiträge würde sich auch bei einer Pflichtversicherung nach dem Ausmaß der Risiken richten. Außerdem müssten die Versicherten eine Selbstbeteiligung leisten, die nach dem derzeit diskutierten Modell bis zu 15 000 Euro betragen kann. Im November wird man sich wieder zusammensetzen und neu beraten.

Marlene EndruweitFachjournalistin für Wirtschaftm.endruweit@netcologne.de

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