Gastkommentar

Grober Klotz, grober Keil

Der Wirtschaftskorrespondent der FAZ, Andreas Mihm, durchleuchtet den Gesetzentwurf des Gesundheitsministers zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Auf einen groben Klotz gehört sprichwörtlich ein grober Keil. Die Kassenärzte haben jetzt einen ausgepackt. Zerlegen wollen sie damit das von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) vorbereitete „Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung“. Den Ärzten passt vieles nicht an den Plänen.

Zum Beispiel die neue Pflicht der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) Servicestellen einzurichten, die garantieren sollen, dass ein Patient binnen vier Wochen den Facharzt sieht. (Dass Patienten verabredete Termine einhalten müssen, ist nicht vorgesehen.) Die populistische Fristsetzung war schon überflüssig, bevor die Koalition sie in den Vertrag geschrieben hat. Die öffentliche Debatte belegt das. Erweckt sie doch zuweilen den Eindruck, als regiere in Deutschland ein National Health Service britischer Prägung mit todbringender Unterversorgung. Selbst den Minister, der wie ein penibler Notar den Koalitionsvertrag abarbeitet, hat das Gefühl beschlichen, übers Ziel hinausgeschossen zu sein.

Lange Wartezeiten seien zwar nicht nur auf wenige Fälle beschränkt, aber auch nicht die Regel. Das hält ihn nicht davon ab, eine neue Regel aufzustellen: Bekommt der Patient binnen vier Wochen keinen Facharzttermin, kann er sich in der Klinik auf KV-Kosten therapieren lassen.

Für die Hospitäler öffnet sich damit die Tür ein wenig mehr, ambulant behandeln (und abrechnen) zu können, auch wenn sie darauf personell und strukturell kaum vorbereitet sind. Vor dem Hintergrund der aus der SPD seit Jahren beklagten weil teuren „doppelten Facharztschiene“ in der ambulanten und in der stationären Versorgung erscheint das Wartezeitenthema in einem anderen Licht: Die stationäre Versorgung wird auf Kosten der ambulanten gestärkt. Wenn im Gesetzentwurf dann noch steht, dass „die Behandlung im Krankenhaus nicht zwingend durch Ärzte mit einer bereits abgeschlossenen Facharztweiterbildung zu erfolgen“ hat, wachsen die Zweifel, ob es um die Versorgung geht.

Solche Zweifel werden begünstigt, weil die Koalition eine alte Baustelle neu aufmacht: die der Praxisschließungen in angeblich ärztlich überversorgten Regionen. Anders als bei den Zahnärzten ist die Niederlassung der Ärzte streng reglementiert. Nur in den Grenzen des Planungsbezirks darf ein Arzt normalerweise seine Praxis führen. Dennoch gibt es statistisch eine Überversorgung mit Ärzten. Zwar reden alle von drohender Unterversorgung. Doch der nüchterne Blick auf die Deutschlandkarte zeigt, dass in fast allen Planungsbereichen mehr Ärzte aktiv sind, als es nach den Buchstaben des Gesetzes sein dürften. Offenbar werden an der Basis in den von Ärzten und Kassenvertretern besetzten Zulassungsausschüssen die Versorgungsnotwendigkeiten anders eingeschätzt als auf Bundesebene.

Das hält Letztere nicht davon ab, die vermutete Überversorgung zu beschneiden. So „sollen“ die Vereinigungen der Kassenärzte künftig alle frei werdenden Arztsitze da aufkaufen, wo die Versorgungsgrenze von 110 Prozent überschritten wird. Wegen der (Über-)Alterung der Ärzteschaft sind das viele Tausend Praxen. Was bisher nur als Möglichkeit („kann“) im Gesetz steht, „soll“ Regel werden. Für manche Ärzte könnte das eine Vermögensvernichtung bedeuten. Denn der Verkauf an einen Nachfolger galt bisher als Zubrot für die Altersversorgung.

Die Koalition schießt sich mit einem Abbau der Praxen selbst ins Knie, jedenfalls wenn sie es ernst meint, mit dem Abbau der Praxen und dem schnellen Zugang der Patienten zur ambulanten Versorgung. Beides auf einmal wird nicht gehen. Nach KBV-Berechnungen würde jeder Sechste der mehr als 155 000 niedergelassenen Haus- und Fachärzte oder Psychotherapeuten verloren gehen. Mal sehen, ob dieser grobe Keil dem großen Gesetzesklotz etwas anhaben kann.

Man kann den Gesetzentwurf drehen und wenden wie man will: Eine Stärkung der Versorgung kommt dabei nicht heraus.

Gastkommentare entsprechen nicht immer der Ansicht der Herausgeber.

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