Gegen Korruption im Gesundheitswesen

Null Toleranz für Abweichler

Bundeszahnärztekammer, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und der Freie Verband Deutscher Zahnärzte richten sich eindeutig gegen Korruption im Gesundheitswesen. Das tut der Verband Deutscher Zahntechnikerinnungen zwar auch, stellt aber Praxen, die ein Praxislabor unterhalten, unter Generalverdacht.

Zahnärzten ist korruptives Verhalten in der Berufsausübung per Berufsrecht verboten. Die entsprechenden Regelungen finden sich in der Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) sowie in den Berufsordnungen der Länder. Das sozialrechtliche Pendant ist im SGB V geregelt. Dort untersagt es der § 73 Vertragsärzten „für die Zuweisung von Versicherten ein Entgelt oder sonstige wirtschaftliche Vorteile sich versprechen oder sich gewähren zu lassen oder selbst zu versprechen oder zu gewähren“.

Der § 128 im SGB V führt weiter aus, dass Leistungserbringer, „Vertragsärzte sowie Ärzte in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen nicht gegen Entgelt oder Gewährung sonstiger wirtschaftlicher Vorteile an der Durchführung der Versorgung mit Hilfsmitteln zu beteiligen oder solche Zuwendungen im Zusammenhang mit der Verordnung von Hilfsmitteln zu gewähren“ sind.

Verboten sei ferner die Zahlung einer Vergütung für zusätzliche privatärztliche Leistungen, die im Rahmen der Versorgung mit Hilfsmitteln von Vertragsärzten erbracht werden, durch Leistungserbringer.

Unzulässige Zuwendungen seien auch „die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Geräten und Materialien und Durchführung von Schulungsmaßnahmen, die Gestellung von Räumlichkeiten oder Personal oder die Beteiligung an den Kosten hierfür sowie Einkünfte aus Beteiligungen an Unternehmen von Leistungserbringern, die Vertragsärzte durch ihr Verordnungs- oder Zuweisungsverhalten selbst maßgeblich beeinflussen“. Sowohl für die BZÄK als auch für die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) sowie für den Freien Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) gilt: null Toleranz gegenüber jenen Kollegen in der (Zahn-)Medizin, die sich nicht den gesetzlichen Regelungen gemäß verhalten.

Im Rahmen der Diskussion um die Strafbarkeit von Korruption im Gesundheitswesen wandte sich der Präsident des VDZI, Uwe Breuer, schon vor einiger Zeit öffentlich gegen vertragliche Regelungen bei den zahntechnischen Laboren, die die Arbeitsbeziehungen zwischen Zahnärzten und Zahntechnikern betreffen. Nach seiner Ansicht würden sich die bestehenden Bestimmungen als ein Einfallstor für korruptives Verhalten zwischen Zahnärzten und -technikern erweisen.

Kooperation statt Konflikt

Damit vertritt er eine Haltung, die sich nicht nur konträr zu der von BZÄK, KZBV und FVDZ verhält. Für die drei Institutionen geht es um mehr. In einem Schreiben wenden sie sich daher an den VDZI und dessen Präsidenten. Im Brief heißt es: „Die konfrontativen öffentlichen Äußerungen des VDZI gegenüber der Zahnärzteschaft haben innerhalb unseres Berufsstandes zu großen Irritationen geführt.“ Vom VDZI würden „unhaltbare Unterstellungen gegen die Zahnärzte erhoben, die unter anderem darin gipfeln, den Betrieb eines praxiseigenen Zahnarztlabors in die Nähe der Korruption zu rücken. KZBV, BZÄK und FVDZ weisen diese geäußerten Vorwürfe mit aller Entschiedenheit zurück.“

Korruptives Verhalten untergrabe das erforderliche Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Zahnarzt. Daher sei es ureigenste Aufgabe der Zahnärzteschaft, solche Verhaltensweisen aus dem Berufsstand selbst zu bekämpfen.

Trotz mehrfacher Aufforderung habe aber der VDZI weder konkrete Verstöße gegen berufs-/sozialrechtliche Vorschriften oder gar Straftaten nachweisen können. Daher wird der VDZI aufgefordert, sich „unverzüglich von den gegen die Zahnärzteschaft erhobenen Vorwürfen und den daraus hergeleiteten Forderungen öffentlich zu distanzieren“.

Die Rückkehr zu einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit sei nicht nur im Interesse beider Berufsstände, „sie ist auch unerlässlich“. Die öffentliche Distanzierung von den Vorwürfen sei hierfür nur ein erster Schritt. Ähnlich lautende Beschlüsse der Hauptversammlung des FVDZ, der Vertreterversammlung der KZBV sowie der Bundesversammlung der BZÄK wurden dem Schreiben beigefügt. Der Brief endet mit: „Die Unterzeichnenden werden sich dann auch den notwendigen weiteren Schritten nicht verschließen und Sie zeitnah zu einem Gespräch einladen.“ Dieses Gespräch steht für Anfang 2014 in Aussicht.

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