Elektronischer Zahnarztausweis

Erster Einsatz in der breiten Fläche

In den Kammern Saarland, Brandenburg und Sachsen-Anhalt gibt es ihn schon – den elektronischen Zahnarztausweis (eZahnarztausweis). Seit Anfang Februar wird er jetzt in Westfalen-Lippe bei allen Zahnärzten eingeführt – und ersetzt sukzessive die ZOD-Karte zur Abrechnung mit der KZV. Ein weiterer wichtiger Schritt um die flächendeckende Telematik-Infrastruktur im zahnmedizinischen Bereich voranzutreiben.

Für niedergelassene Zahnärzte in Westfalen-Lippe, die eine Zulassung zur vertragszahnärztlichen Versorgung haben, ist künftig der Erwerb eines elektronischen Zahnarztausweises erforderlich. Denn seit dem 1. Februar laufen die ZOD-Signaturkarten, mit denen der Zugang zum Online-Portal der KZV Westfalen-Lippe bisher möglich ist, schrittweise ab.

Die Karten verlieren Monat für Monat in den nächsten zwei bis drei Jahren ihre Gültigkeit. Mit Ablauf des Gültigkeitsdatums können die Praxen ihre Online-Abrechnung nicht mehr ans Abrechnungsportal der KZV übersenden. Stattdessen sollen die Karten durch den eZahnarztausweis ersetzt werden. Das Ganze ist zu sehen im Rahmen der flächendeckenden Vorbereitung auf die Telematik-Infrastruktur auch im zahnärztlichen Bereich. Westfalen-Lippe hat jetzt mit der Einführung des eZahnarztausweises einen weiteren Schritt getan.

Ein Schritt mit Perspektive

Das Projekt in Westfalen-Lippe hat einen komplexen Hintergrund: Im Sozialgesetzbuch (SGB V, § 291 a, Absatz 5a) ist festgeschrieben, dass Heilberufsausweise für Ärzte und Zahnärzte künftig in elektronischer Form ausgegeben werden sollen. Sie sollen die bisherigen Ausweise in Papierform ersetzen. Der bundesweite flächendeckende Einführung der Telematik-Infrastruktur, die zahlreiche elektronische Anwendungen bieten soll, steht aber noch aus. Die Vorbereitungen dazu laufen schon seit über zehn Jahren. Immer wieder gibt es Verzögerungen bei der Einführung. Die Gründe sind vielschichtig und in Datenschutzaspekten und in Fragen der technischen Umsetzung begründet.

Als erster Schritt dient der eZahnarztausweis, der dem Zahnarzt sozusagen den Eintritt in eine datensichere Umgebung bietet. Er weist – wie der bisherige Papierausweis auch – den Inhaber als Zahnarzt aus, bringt aber mit seinem kleinen Chip neue Möglichkeiten der Datensicherheit.

Der eZahnarztausweis bietet dem Zahnarzt drei Kernanwendungen:

  • Er gewährleistet vor allem die sichere Authentifizierung des Zahnarztes gegenüber den Portalen der Zahnärztekammer und der KZV,

  • er stützt die sichere Online-Abrechnung des Zahnarztes bei der KZV und

  • er dient der sicheren Kommunikation der Zahnärzte untereinander.

Mit der Telematik-Infrastruktur sollen später weitere Anwendungen hinzukommen: das Auslesen der Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte, die Anwendung „Kommunikation Leistungserbringer“ (KOM-LE) zur sicheren Kommunikation, der elektronische Medikationsplan, der Zugriff auf Notfalldaten eines Patienten oder auf elektronische Arztbriefe. Mit diesen Anwendungen ist aber wegen der zahlreichen Verzögerungen bei der Einführung nicht vor Ende 2017 zu rechnen.

Die Benutzung des eZahnarztausweises ist für den Zahnarzt freiwillig, solange die Telematik-Infrastruktur im deutschen Gesundheitswesen noch nicht eingeführt ist. Diese wird im neuen E-Health-Gesetz weiter vorangetrieben: Hier ist ein Zeitfenster festgeschrieben, das Mitte 2016 beginnt. Bis Mitte 2018 sollen Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Krankenhäuser flächendeckend an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen sein (der sogenannte flächendeckende Online-Rollout).

BZÄK koordiniert

Die gesetzliche Zuständigkeit für die Ausgabe der elektronischen Heilberufsausweise – und des eZahnarztausweises – liegt bei den Zahnärztekammern. Die Koordination liegt in den Händen der Bundeszahnärztekammer.

Sie sorgt dafür, dass bundesweit eine einheitliche Infrastruktur bei der Ausgabe der Ausweise gewährleistet ist. Produziert werden die eZahnarztausweise von der Düsseldorfer Firma medisign GmbH, einem Zertifizierungsdiensteanbieter (ZDA), der als erster die Zulassung zur Ausgabe des eZahnarztausweises beantragt hatte. Mit T-Systems und der Bundesdruckerei sind künftig zwei weitere mögliche Anbieter zu erwarten.

Im Sommer 2013 startete erstmals die Ausgabe von eZahnarztausweisen in der Kammer Saarland. Dort sind bis heute rund 360 Ausweise im Einsatz. Es folgten die Kammerbereiche Brandenburg (Anfang 2015 gestartet, mit heute rund 500 Ausweisen) und Sachsen-Anhalt (seit Herbst 2015, mit heute rund 80 Karten).

Sicherheit mit ZOD

Parallel zu den Entwicklungen rund um den eZahnarztausweis existiert bereits seit längerem die ZOD-Infrastruktur im KZV- Bereich. ZOD „Zahnärzte Online Deutschland“ ist ein Projekt, dass die KZBV zusammen mit den KZVen entwickelt hat und Zahnärzten zur Verfügung stellt. Hauptziel ist es, allen Kollegen mittels der ZOD-Signaturkarte die sichere elektronische Kommunikation mit ihren Berufsorganisationen zu ermöglichen. Zusätzlich wird die sichere Kommunikation von Zahnärzten untereinander unterstützt.

Die der ZOD-Karte zugrunde liegende Infrastruktur entspricht höchsten technischen Standards. Gegenüber dem herkömmlichen Log-in auf die Webseiten der Körperschaften mit Username und Passwort bietet die Karte eine sehr hohe Sicherheit. ZOD-Karten sind mittlerweile flächendeckend im Einsatz in den KZVen Thüringen, Nordrhein, Hessen und Westfalen-Lippe. In anderen KZV- Bereichen werden sie von Zahnärzten vereinzelt genutzt.

Nur noch eine Karte im Umlauf

Im Hinblick auf die geplante Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen hatten sich die BZÄK und die KZBV schon vor Jahren darauf geeinigt, dass nur noch eine Karte im Umlauf sein sollte, sobald der elektronische Heilberufsausweis beziehungsweise der eZahnarztausweis, eingeführt wird. Eine sogenannte „Telematik-Vereinbarung“ zwischen den Organisationen regelt den Übergang von der ZOD-Karte zum eZahnarztausweis: Sobald eine Kammer mit der Ausgabe von eZahnarztausweisen beginnt, stellt die entsprechende KZV die Ausgabe von ZOD-Karten ein. In Westfalen-Lippe kommt dies nun erstmals flächendeckend zur Anwendung.

Online-Rollout

Im Rahmen der Erprobung für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) in den sechs Testregionen Schleswig-Holstein, Nordrhein, Westfalen-Lippe Rheinland-Pfalz, Sachsen und Bayern (Online-Rollout Stufe 1 der gematik) kommen auch eZahnarztausweise zum Einsatz. Es geht um das Zusammenspiel mit den Funktionen der eGK. Es werden 250 Ausweise ausgeteilt, erprobt werden soll die qualifizierte elektronische Signatur und die Kommunikation der Leistungserbringer untereinander. Geplanter Erprobungsstart ist Ende 2016/ Anfang 2017.


Drei Fragen an...

Jürgen Herbert, Vorstandsmitglied der BZÄK und zuständig für den Bereich Telematik

Welche Funktion hat der eZahnarztausweis und welche Anforderungen erfüllt er?

Der Ausweis sorgt für die sichere Identifikation an den Internetportalen von Kammer und KZV und die sichere Verschlüsselung von Dateien, zum Beispiel auch E-Mails. Das kommt etwa zum Tragen beim Austausch von Informationen von Kollegen untereinander. Er bietet außerdem die Möglichkeit der qualifizierten elektronischen Signatur und erfüllt die Anforderungen des deutschen Signaturgesetzes.

Wozu soll der Ausweis in einem ersten Schritt eingesetzt werden? Und welche Vorteile hat das für den Zahnarzt?

Er bietet also die Möglichkeit der sicheren Übertragung von Daten durch das Internet und der sicheren Anmeldung ins Internetportal von Kammer und KZV, das heißt, die Abrechnung vom Zahnarzt zu den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen wird mit einer dem Stand der Wissenschaft und Technik abgesicherten Methode übertragen.

Wie ist die bisherige Bilanz mit den Ausweisen und wie soll es mit dem Verfahren weitergehen?

Die technische und funktionelle Bilanz des Ausweises ist gut, die  eher nicht. Dies mag daran liegen, dass (fast) alle Kassenzahnärztlichen Vereinigungen parallel zu weiteren Verfahren noch das alte, unsichere Username-Passwort-Verfahren unterstützen. Im Idealfall setzt sich dieses Verfahren allgemein für die Anmeldung in weiteren Internetportalen durch (zum Beispiel Banken, Amazon, Ebay, Paypal). Die Kombination aus Besitz der Karte und Kenntnis des sechsstelligen  Passwortes dürfte alle gängigen derzeitigen Angriffe unmöglich machen.

Dr. Günther E. Buchholz, Stellvertretender Vorsitzender der KZBV und zuständig für den Bereich Telematik

Welche Rolle spielt die KZBV bei der Einführung des eZahnarztausweises?

Der eZahnarztausweis wird durch die Kammern eingeführt. Operative Aufgaben bei KZBV und KZVen entstehen daher nicht. KZBV und BZÄK haben bei der Entwicklung der Karten in engem Kontakt gestanden, damit keine Übergangsprobleme entstehen.

Die ZOD-Karten bereiten sozusagen das Fundament für den Einsatz des eZahnarztausweises – inwiefern?

Die KZBV hat bereits vor Jahren mit den ZOD-Karten eine Infrastruktur aufgesetzt, die mit den Mitteln der Verschlüsselung, Authentisierung und der qualifizierten elektronischen Signatur diese Sicherheit ermöglicht. In einigen KZVen setzen Zahnärzte nahezu flächendeckend ZOD-Karten zur Absicherung ihrer Kommunikation ein. Und für zukünftige Anwendungen (zum Beispiel elektronische Genehmigungsverfahren) sind Funktionalitäten wie die qualifizierte elektronische Signatur unverzichtbar.

Wie ist die Akzeptanz der ZOD-Karten in der Kollegenschaft?

Grundsätzlich gut. Derzeit sind über 14.000 Karten im Einsatz. Allerdings ist der Einsatz in den KZV-Bereichen sehr unterschiedlich. Während einige KZVen für den Zugriff auf ihre Portale ausschließlich ZOD-Karten erlauben und dadurch einen flächendeckenden Einsatz verzeichnen,gibt es in anderen KZV-Bereichen nur vereinzelt ZOD-Karten. Der Datenschutzkontrollausschuss der KZBV hat den Einsatz qualifizierter Signaturkarten empfohlen. Und die übrigen KZVen planen mittelund langfristig den Umstieg, sobald die zuständigen Kammern mit der Ausgabe des eZahnarztausweises beginnen.

Dr. Gordan Sistig, Vorstandsreferent der Kammer Westfalen-Lippe

Westfalen-Lippe ist der erste Kammerbereich, in dem der eZahnarztausweis nach und nach flächendeckend eingeführt werden und die ZOD-Karten ersetzen soll. Was sind die Hintergründe?

Die Kammerversammlung hatte bei ihrer Entscheidung im November 2015 einerseits die Vertragszahnärzte und andererseits die Entwicklung der Telematik-Infrastruktur im Blick. Die Vertragszahnärzte nutzen die ZOD bei der Online-Abrechnung. Viele Karten laufen in den nächsten Monaten aus und müssten verlängert werden. Parallel wird seitens des Bundesgesundheitsministeriums die Einführung des elektronischen Heilberufsausweises forciert. Zur Vermeidung doppelter Kartenverträge entschieden Kammer und KZV die Einführung des eZahnarztausweises zum Jahresanfang 2016.

Ein langjähriges Großprojekt. Was ist geplant?

Unser Einstieg in die Kartenausgabe, verteilt über mehrere Jahre, hat für alle Beteiligten den Vorteil, voraussichtlich ohne Erweiterung von Personalkapazitäten und damit Kosten sparend für unsere Mitglieder die Komponente „elektronischer Heilberufsausweis“ für die Telematik Infrastruktur einführen zu können. Für den Übergang haben sich die Vertreter und die Kammerversammlung in enger Abstimmung ausgesprochen. Kraft der gesetzlichen Zuständigkeit ist die Kammer Herausgeber des eZahnarztausweises. Es gibt hierfür aktuell aber nur eine Anwendung: die Abrechnung mit der KZVWL. Zuständigkeit und Nutzen klaffen (noch) auseinander. Von daher werden Kammer und KZV sich auch zukünftig eng miteinander abstimmen.

Wie schätzen Sie die Akzeptanz der Kollegen ein?

Ob sich durch den Wechsel der einen Karte auf die andere und damit zu anderen Modalitäten Akzeptanzschwierigkeiten aufbauen werden, vermag ich noch nicht zu sagen. Dafür ist es zu früh. Bislang hat es keine nennenswerte Reaktion gegeben.

Dr. Burkhard Branding, Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZVWL

Wie geht der Austausch der ZOD-Karten durch die eZahnarztausweise in den Praxen vonstatten?

Alle im Umlauf bislang befindlichen ZODKarten haben ein aufgedrucktes Ablaufdatum mit Monat und Jahr. Das ist die von außen erkennbare Markierung. Dennoch werden die betroffenen Karteninhaber von uns (ZÄK und KZV) rechtzeitig vor Ungültigwerden der Zertifikate auf den Karten schriftlich informiert, damit über ein vereinfachtes Abgabeverfahren die neuen Ausweise rechtzeitig als Ersatz in den Praxen zur Verfügung stehen können.

Die Abrechnung (in der KZVWL) über die ZOD-Karten läuft über ein gesichertes Verfahren – wie wird dies beim Übergang zum eZahnarztausweis transferiert?

Alte ZOD- sowie jetzt ersatzweise eingesetzte eZA-Karten haben spezifische Sicherheitszertifikate, die in unserem Haus registriert sind und den Inhaber als in WL abrechnungsberechtigten Karteninhaber (Praxis) ausweisen. Bei Austausch der Karten erfolgt der Transfer dieser Berechtigung ohne besonderes Zutun der Praxen auf die neuen Karten.

Die ZOD wurde von der KZVWL kollektiv bezahlt. Wie sieht das beim Übergang zum eZahnarztausweis aus?

In 2016 werden alle Karten laut Beschluss unserer VV letztmalig und kollektiv über den Verwaltungskostenbeitrag mitbezahlt, so dass durch den frühzeitigen Austausch für Betroffene kein Nachteil entsteht. Ab 2017 gehört die neue Karte wie dann überall zu den allgemeinen Praxiskosten und ist vom Inhaber zu tragen.


 

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