Unsere Empfehlungen für die Praxis!
1. Schritt:ausführliches Gespräch zu ...
Beeinträchtigung durch Karies,
Dauer und Ausprägung der Karies (Wann wurde festgestellt, dass Probleme bestehen? Was hat der Zahnarzt dagegen unternommen?),
Kenntnis und Bewusstsein der Personensorgeberechtigten oder Bezugspersonen in Bezug auf Mundgesundheit,
Erörterung der Folgen einer Vernachlässigung der Zahn- und Mundhygiene,
Bereitschaft/Fähigkeit zur zahnärztlichen Behandlung der Kinder und Jugendlichen,
Verfügbarkeiten der und Bereitschaft zur zahnärztlichen Versorgung.
Zusätzlich sollte mit beachtet werden, ob es weitere sichtbare Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung (KWG) gibt, zum Beispiel:
Anzeichen für Vernachlässigung (mangelnde Körperhygiene, nicht wettergerechte Kleidung, Untergewicht oder Hinweise auf Mangelernährung, deutliches Übergewicht etc.)
Art der Eltern-Kind-Interaktion
Um das Mitbringen des gelben Vorsorgeheftes zum nächsten Termin sollte gebeten werden (Vorsorge „U“ regelmäßig erfolgt? Einträge, die auf Kindeswohlgefährdung hinweisen?)
Grundannahme ist dabei, dass die Ansichten der Kinder bei der Behandlungsplanung je nach Alter und Entwicklungsstand berücksichtigt werden sollten. Zusätzlich muss die Fähigkeit zur Behandlung berücksichtigt und gegebenenfalls das Behandlungsumfeld angepasst werden – durch zum Beispiel Formen der Verhaltenslenkung, pharmakologische Verfahren wie Sedierung, Analogsedierung sowie Behandlung unter Narkose.
Die Kinderschutzhotline
Typische Gründe für das Nichtwahrnehmen von Terminen ist die Überlastung der Eltern im oder mit dem Alltag, die zu einer geringen Priorisierung der Mundgesundheit ihrer Kinder und Jugendlichen führt. Eine Überlastung der Eltern spiegelt dabei den Unterstützungsbedarf dieser Eltern wider.
2. Schritt:Festlegen eines Kontrolltermins (beziehungsweise Termins zur Zahnsanierung)Szenario A:
Folgetermine werden wahrgenommen, Maßnahmen zur Verbesserung der Zahn- und Mundgesundheit werden offenbar umgesetzt, dann:
weitere Verlaufskontrollen
Szenario B:
Folgetermine werden nicht wahrgenommen, dann:
Familie erneut einladen (gegebenenfalls mit dem Hinweis, dass Sorge besteht)
erneut das Gespräch suchen (Erörterung der Situation, gegebenenfalls Hinwirken auf Hilfen)
Bitte um Schweigepflichtentbindung für die Kontaktaufnahme mit dem behandelnden Kinderarzt
Szenario C:
Familie erscheint wieder nicht, setzt Maßnahmen nicht um, dann:
Wenn Schweigepflichtentbindung für Kinderarzt vorhanden ist: Kontaktaufnahme und gemeinsame Erörterung über weiteres Vorgehen (eventuell Beratung durch Kinderschutzfachkraft).
Wenn keine Schweigepflichtentbindung für den Kinderarzt vorhanden ist: Beratung durch Kinderschutzfachkraft („Insofern erfahrene Fachkraft“) nach dem Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz, § 4 KKG (ist nicht verpflichtend, aber eine sinnvolle Option).
Wenn kein (ausreichender) Anhalt für Kindeswohlgefährdung vorliegt: weiterhin Gespräch, Behandlungen, Hilfen oder Beratungen anbieten (jederzeit Neubewertung des Falles erforderlich).
Wenn ein Anhalt für Kindeswohlgefährdung vorliegt: Meldung an das Jugendamt, in der Regel nach Information der Eltern oder Sorgeberechtigten.
Dr. Michael SchäferVorsitzender des Bundesverbandes der Zahnärztinnen und Zahnärzte des Öffentlichen GesundheitsdienstesLandeshauptstadt DüsseldorfStellvertretender Leiter des Gesundheitsamtes, Bereich Prävention und GesundheitsförderungFolke SchlägerFachärztin für Kinder- und JugendmedizinStellvertretende Leiterin des Bereichs Kinder- und Jugendgesundheit im Gesundheitsamt Düsseldorfzertifizierte Kinderschutzfachkraft
„Es gilt, als Zahnärztin und als Zahnarzt eine Haltung zu entwickeln!“
Herr Dr. Schäfer, vor Kurzem wurde die neue Kinderschutz-Leitlinie veröffentlicht. Warum war hier der BZÖG mit involviert?
Dr. Michael Schäfer:
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Dr. Michael Schäfer, Vorsitzender des Bundesverbandes der Zahnärztinnen und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BZÖG) | Privat
Worauf müssen Ihre Teams bei der Betreuung besonders achten?
Was passiert institutionell, wenn ein Fall dentaler Vernachlässigung tatsächlich als solcher erkannt wird?
Die Kinderschutz-Leitlinie war auch Thema auf Ihrem diesjährigen BZÖG-Kongress in Kassel.
Die Fragen stellte Gabriele Prchala.