Empfehlungen der Wissenschaftlichen Kommission

Experten wollen EBM und GOÄ „partiell harmonisieren“

Die Empfehlungen der Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) liegen vor. Vorgeschlagen wird eine „partielle Harmonisierung“ der ambulanten ärztlichen Vergütungssystematiken in der vertragsärztlichen Versorgung für GKV-Versicherte (EBM) und der privatärztlichen Versorgung (GOÄ).

Die KOMV hat ihren Ergebnisbericht an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn übergeben. Wie das Bundesgesundheitsministerium meldet, wird unterschieden zwischen Bausteinen, die gemeinsam weiterentwickelt werden, und Bereichen, bei denen Unterschiede bewusst erhalten bleiben sollten.

Zu den gemeinsamen Bausteinen gehören die Definition der ärztlichen Leistungen („Leistungslegendierung“) und die relative Kostenbewertung, das heißt, die ökonomische Bewertung der Leistungen im Vergleich zueinander. Für beides sollen nach Auffassung der Kommission neue gemeinsame Gremien der vertrags- und privatärztlichen Versorgung zuständig sein.

Die Preise sollen hingegen weiterhin getrennt für GKV und PKV vereinbart werden. Dabei können neben den Kosten auch andere Gesichtspunkte einfließen, wie regionale, fachspezifische und mengenbezogene Aspekte. Angesichts der bestehenden sehr unterschiedlich gestalteten Versicherungssysteme empfiehlt die KOMV keine gemeinsame Honorarordnung mit einheitlichen Preisen.

Weiterhin getrennte Preise für GKV und PKV

Aus Gründen des Patienten- beziehungsweise Verbraucherschutzes schlägt die Kommission außerdem vor, dass Mindestqualitätsstandards für die vertrags- und die privatärztliche Versorgung künftig gemeinsam und einheitlich definiert werden. Darüber hinaus sollen die Verhandlungspartner auch noch weitergehende Anforderungen festlegen können. Schließlich sollen die Koordination zwischen Krankenhäusern und ambulanten Ärzten und das Arbeiten im Team gefördert sowie Anreize zur besseren Versorgung im ländlichen Raum gesetzt werden.

Für den KOMV-Vorsitzenden Prof. Dr. Wolfgang Greiner stellt das Modell der partiellen Harmonisierung „eine sinnvolle Weiterentwicklung hin zu einem modernen Vergütungssystem“ dar. Es biete zahlreiche Vorteile gegenüber dem heutigen System: „Transparenz und Praktikabilität werden erhöht. Langfristig sind erhebliche Synergieeffekte zu erwarten, da nicht mehr zwei Leistungsverzeichnisse und Kostenkalkulationen separat gepflegt werden müssen. Fehlanreize zur Unter- und Überversorgung werden gemindert, was die Versorgungsqualität fördert.“

Vor dem Hintergrund der Reformbedürftigkeit der historisch gewachsenen ambulanten Vergütungsordnungen in der gesetzlichen Krankenversicherung und der privatärztlichen Versorgung hatte die KOMV den Auftrag, Vorschläge zur Schaffung eines modernen Vergütungssystems vorzulegen.

Den vollständigen Bericht finden Sie unter www.bundesgesundheitsministerium.de/Bericht-KOMV

Gemischte Resonanz

Ärzte- und Fachverbände begrüßen die Vorschläge, die ärztlichen Honorarordnungen partiell zu harmonisieren, aber keine einheitliche Gebührenordnung auf den Weg zu bringen.

  • BÄK: Die Notwendigkeit der Dualität wurde bestätigt

  • Zi: Wissenschaftlich interessant, aber nicht praktikabel

  • KBV: Die Vertragsärzte brauchen eine echte Gebührenordnung in Euro

  • PKV: Dieses modelltheoretische Ergebnis ist ungeeignet für eine konkrete Umsetzung

  • NAV-Virchow-Bund: Die Erklärung ist eine Absage an die Bürgerversicherung

  • Hartmannbund: Warnung vor bürokratischen Strukturen

  • Freie Ärzteschaft: Die Vorschläge eignen sich nicht als GOÄ-Aufwertung!

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