Neue Approbationsordnung für Zahnärzte (ZApprO)

Kann man so machen, wird dann halt nix!

Der Musterstudienplan, der von der Stiftung für Hochschulzulassung entwickelt wurde, sieht einen curricularen Normwert (CNW) von 8,8 vor. Entscheidend ist dabei die Frage, was da wie zusammengerechnet wurde. Mit welchen Faktoren, wo wurde gekürzt – und mit welchem Budget. Ist das noch die angestrebte substanzielle Verbesserung des Zahnmedizinstudiums?

Vor gut zwei Jahren war das Thema ZApprO bereits virulent. Schon damals ging es um die Finanzierung. Die Ausbildung in der Zahnmedizin sollte natürlich besser werden, aber mehr dafür bezahlen wollte natürlich keiner. Dann passierte erst einmal wenig, bis sich der Bundesminister für Gesundheit und Soziales, Jens Spahn, als „Macher“ der Sache annahm und Druck machte. Am 7. Juni 2019 verabschiedete der Bundesrat die neue ZApprO und am 1. Oktober dieses Jahres soll diese Verordnung bereits in Kraft treten. Aber wer „macht“ beziehungsweise setzt diese ZApprO um? Nicht Herr Spahn, der „Macher“, sondern die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den deutschen Universitäten. Unglücklicherweise hat sich Herr Spahn nicht darum gekümmert, dass die neue ZApprO auch ausreichend finanziert ist. Er ist ja auch Bundesminister und Universitäten sind in Deutschland Ländersache.

Der Medizinische Fakultätentag (MFT) hatte im vergangenen Jahr einen curricularen Normwert (CNW) von mindestens 9,6 für das gesamte Zahnmedizinstudium empfohlen (Gesamt-CNW). Bisher hatte Zahnmedizin einen Gesamt-CNW von 7,8. CNW – was ist das? Jeder Lehrveranstaltung während des Studiums wird ein CNW zugeordnet, der sich aus der Gruppengröße, der Zahl der Unterrichtseinheiten pro Semester (Semesterwochenstunden: SWS) und dem Anrechnungsfaktor (AF) berechnet. Je höher der Gesamt-CNW, desto mehr Unterricht muss gemacht werden und desto mehr Unterrichtende (Personal) werden benötigt. Also, je höher der Gesamt-CNW, desto mehr kostet es, Zahnärzte auszubilden.

Der Aufwuchs von 7,8 auf 9,6 ist erheblich. Wie kommt das? Ein entscheidender Grund ist, dass die Betreuungsrelation in den klinischen Behandlungskursen von 1 Zahnarzt, der 6 Studierende betreut, auf 1:3 verbessert werden sollte. Das bedeutet eine erhebliche Verringerung der Gruppengrößen in vier klinischen Behandlungskursen über vier Semester, die zukünftig als sogenannte integrierte Kurse (IK) durchgeführt werden sollen. Kleine Gruppen über viele SWS bedeuten viel CNW. Hatte irgendjemand im Ernst geglaubt, dass es eine substanzielle Verbesserung des Zahnmedizinstudiums zum Nulltarif gibt?

Ende vergangenen Jahres erhielt nun die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) den Auftrag, einen Musterstudienplan für das neue Zahnmedizinstudium zu entwerfen. Interessanterweise kommt die SfH dabei zu einem Studienplan, der sich zu einem Gesamt-CNW von 8,8 summiert. Wie kann das gehen?

Wer keine substanzielle Verbesserung will ...

So werden die Veranstaltungen Praktikum der zahnmedizinischen Propädeutik mit Schwerpunkt Präventive Zahnheilkunde beziehungsweise mit Schwerpunkt dentale Technologie (1. Studienabschnitt; 1. bis 4. Semester) sowie das Praktikum der Zahnerhaltungskunde am Phantom, das Praktikum der Zahnärztlichen Prothetik am Phantom, das Praktikum der kieferorthopädischen Propädeutik und Prophylaxe, das Praktikum der zahnärztlich-chirurgischen Propädeutik und Notfallmedizin (2. Studienabschnitt) und das Praktikum im Operationskurs I und II (Phantom; 3. Studienabschnitt) mit einem Anrechnungsfaktor von 0,3 berechnet. Bisher lag der AF für die Phantomkurse bei 0,5. Was ist der Unterschied zwischen 0,3 und 0,5?

Ein AF von 0,5 ergibt sich, wenn die Kursassistenten ständig anwesend sein müssen, während 0,3 bedeutet, dass sie neben der Kursaufsicht anderen Tätigkeiten nachgehen können. Natürlich führt die Reduktion des AF um 0,2 für so viele Lehrveranstaltungen mit vielen SWS dazu, dass sich der Gesamt-CNW und damit die Kosten erheblich reduzieren lassen. Ein netter Taschenspielertrick der SfH oder konnte in der Kürze der Zeit nicht mit der gebotenen Sorgfalt gearbeitet werden? Ein AF von 0,3 für diese Praktika widerspricht den Vorgaben von §7 (2) der Verordnung zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung (S. 936), worin es heißt: „Die praktischen Übungen [zu denen gemäß §7 (1) auch die Praktika zählen, Anm. des Autors] erfordern eine ständige Betreuung der Studierenden.“ Natürlich werden von der SfH auch einfach SWS gekürzt, wie etwa beim radiologischen Praktikum. Egal, wenn das den Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz während des Zahnmedizinstudiums aufs Spiel setzt.

Die Universitäten wurden bis zum 13. Januar dazu aufgefordert zum Studienplanentwurf der SfH Stellung zu nehmen. Über allem liegt ein unerträglicher Zeitdruck, denn ab dem 1. Oktober sollen wir ja nach der neuen ZApprO ausbilden. Wofür das alles? Ging es nicht zu Beginn darum, die zahnmedizinische Ausbildung moderner, präventions- und patientenorientierter zu gestalten? Was ist davon übriggeblieben: nur eine schäbige Schacherei um die erforderliche Finanzierung?

... sollte die Pferde nicht scheu machen

Bei all dem ist bisher ein weiterer kritischer Aspekt der neuen ZApprO unberücksichtigt geblieben: Der Prüfungsaufwand für die jetzt drei Staatsprüfungen mit zahnmedizinischen Inhalten verdoppelt sich. Jedes zahnmedizinische Fach (zum Beispiel Fächergruppe Zahnerhaltungskunde mit drei Prüfungen) muss nicht nur im 3. Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung je eine praktische und mündliche Prüfung abhalten, sondern bereits im 2. Abschnitt. Darüber hinaus regelt die ZApprO nun explizit, dass jeder mündlichen Prüfung ein Beisitzer beiwohnen muss, der einen zahnmedizinischen Abschluss oder Vergleichbares vorweisen kann. Wer soll zukünftig all diese Prüfungen abhalten und wo? Werden sich die staatlichen Prüfungsämter darum kümmern, wenn den Universitäten das Personal dafür fehlt?

Deutschland steht vor zahlreichen Herausforderungen wie Energiewende, Klimawandel, Elektromobilität und demografischer Wandel, um nur einige zu nennen. Eine Verbesserung der ja gar nicht schlechten zahnmedizinischen Ausbildung steht da möglicherweise nicht im Zentrum des Interesses und vermutlich zu Recht. Wenn eine Gesellschaft für ihre begrenzten Ressourcen andere Prioritäten als die Verbesserung der Ausbildung in der Zahnmedizin setzt, ist das okay, aber dann sollen doch bitte die Pferde nicht scheu gemacht werden. Dann sollen diese anderen Prioritäten bitte formuliert und die zahnmedizinische Ausbildung nicht umgekrempelt werden, ohne die dafür erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.

Eine neue ZApprO mit einem Gesamt-CNW von 8,8 – kann man schon machen, wird dann halt ... nix.

Prof. Dr. Peter Eickholz

Direktor der Poliklinik für Parodontologie, Zentrum der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (Carolinum), Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt

Theodor-Stern-Kai 7, 60596 Frankfurt/Main eickholz@med.uni-frankfurt.de

Dr. Peter Eickholz

Direktor der Poliklinik für Parodontologie, Zentrum der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde \r\n(Carolinum), Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt
Theodor-Stern-Kai 7, 60596 Frankfurt/Main

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