PKV-Analyse

Auswirkungen der Pandemie auf die zahnärztliche Versorgung von Privatversicherten

Das Wissenschaftliche Institut der Privaten Krankenversicherung (WIP) hat anhand realer Abrechnungsdaten von PKV-Versicherten untersucht, welche Auswirkungen das Corona-Jahr 2020 auf die zahnärztlichen Behandlungen hatte. Uns liegen die Ergebnisse vor.

In ihrer Kurzanalyse „Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die zahnärztliche Versorgung von Privatversicherten im Jahr 2020" von Ende Juli 2023 skizzieren die Autoren Julia Schaarschmidt und Dr. Frank Wild zuerst die damalige Situation: Die Gesundheitsversorgung war demnach 2020 stark durch die COVID-19-­Pandemie geprägt. Offiziell wurde der Krankheitsausbruch der Weltgesundheitsorganisation (WHO) am 31. Dezember 2019 durch die chinesischen Behörden gemeldet. Infolge der global steigenden Fallzahlen erklärte die WHO am 11. März 2020 die bisherige Epidemie zur globalen COVID-19-Pandemie. Im ersten Pandemiejahr wurden in Deutschland 1,8 Millionen COVID-19-Infektionen gezählt. Damit lag die Inzidenz bei 2.147 Fällen pro 100.000 Einwohner.

Ab der Kalenderwoche 10, also Anfang März, begann in Deutschland die erste COVID-19-Welle. Der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn forderte am 13. März 2020 alle Kliniken auf, planbare Operationen und Eingriffe zu verschieben. Kurz darauf, am 16. März, wurde der erste COVID-19-Lockdown beschlossen, der am 22. März in Kraft trat. Neben Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln wurde veranlasst, das Haus lediglich zu verlassen, um zur Arbeit oder einkaufen zu gehen, an wichtigen Terminen teilzunehmen und Sport oder Spaziergänge zu machen. Arztbesuche waren ebenfalls weiterhin möglich. Die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie führten zu einer bewusst reduzierten Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen.

Eine bundeseinheitliche Beschränkung für Zahnarztpraxen gab es nicht. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) verkündete in einer Pressemitteilung vom 20. März 2020, dass die zahnärztliche Versorgung bundesweit aufrechterhalten werden soll. Lediglich die Behandlung von Patienten, die an COVID 19 erkrankt sind, war zu verschieben. Die einzelnen Landesregierungen reagierten unterschiedlich auf die Pandemie. Auch die Landeszahnärztekammern und die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sprachen unterschiedliche Empfehlungen aus. In Bayern befürworteten beispielsweise beide Institutionen, „aufschiebbare Behandlungen auf die Zeit nach Ende der Schulschließung zu verschieben“. Die Entscheidung oblag jedoch weiterhin den einzelnen Zahnärztinnen und Zahnärzten, wie sie im Rahmen ihrer Patientenversorgung und der Praxisorganisation mit der Pandemiesituation umgehen.

Entsprechende Informationen sowie Empfehlungen zu Standardvorgehensweisen und Hygienemaßnahmen wurden von der BZÄK und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) veröffentlicht und laufend aktualisiert. Die Behandlungstätigkeit der Zahnärzte wurde auch durch teilweise fehlendes Personal oder fehlende Schutzausrüstung beeinflusst. In einzelnen Bundesländern, beispielsweise Baden-Württemberg, erließ die Landesregierung zeitweise eine Berufsbeschränkung für Zahnärztinnen und Zahnärzte. Lediglich akute Erkrankungen oder Schmerzzustände (Notfälle) waren zu behandeln, alle weiteren Behandlungen sollten auf einen Zeitpunkt nach dem Außerkrafttreten der Verordnung verschoben werden.

Bisher vorliegende Studien zeigten, dass insbesondere bei Vorsorgeuntersuchungen und präventiven Maßnahmen ein „Vermeidungseffekt“ von Gesundheitsleistungen zu beobachten war. Eine Befragung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung in Baden-Württemberg zur Pandemieauswirkung in Zahnarztpraxen ergab, dass Prophylaxe-Behandlungen teilweise um bis zu 82 Prozent und Vorsorgeuntersuchungen um zwischenzeitlich über 70 Prozent zurückgegangen waren. Eine Studie des RKI zeigte, dass zu Beginn der Pandemie etwa 15 Prozent der befragten Personen ihre Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt nicht wahrnahmen, 5,7 Prozent davon aufgrund einer Absage seitens der Praxis.

In der GKV resultierte ein Gesamtrückgang der Leistungsmenge von 4 Prozent. Auf die starken Leistungsrückgänge im zweiten Quartal folgten in der zweiten Jahreshälfte leichte Nachholeffekte. Die erste COVID-19-Welle endete Mitte Mai (Kalenderwoche 20), gefolgt von einer Phase mit niedrigeren 7-Tage-Inzidenzen, bis anschließend Ende September 2020 (Kalenderwoche 40) die zweite Pandemiewelle begann.

Vorgehen und Daten

Die Datengrundlage für die Studie bilden die dem WIP vorliegenden Abrechnungsdaten von PKV-Versicherten des Jahres 2020. Die verwendeten Daten wurden dem WIP von zehn PKV-Unternehmen bereitgestellt, die 31,1 Prozent der Krankenvollversicherten, dies sind etwa 2,53 Millionen Personen, repräsentieren. Dabei handelt es sich um anonymisierte Daten aus einer Vollerhebung von Abrechnungsdaten der Unternehmen, die jährlich übermittelt werden. Rechnungen, die durch die Versicherten nicht eingereicht wurden, sind demnach nicht in den Daten enthalten. Die Geschlechterverteilung liegt bei 37 Prozent Frauen und 63 Prozent Männern, das Durchschnittsalter bei 47,1 Jahren.

Um die Ergebnisse auf das gesamte Versichertenkollektiv zu übertragen und Unterschiede zwischen den Versichertenbeständen der Unternehmen auszugleichen, erfolgte eine Hochrechnung für die Geschlechterverteilung, das Alter und den Tarif (Beihilfe- und Normalversicherte). Anschließend wurden die Daten bezogen auf das Volumen und die Anzahl je Ziffer analysiert.

Die berechnete Anzahl bezeichnet, wie häufig die jeweilige Leistung aus der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) oder der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) auf der Zahnarztrechnung abgerechnet wurde. Begrenzungen ergeben sich aus den Eigenschaften der GOÄ- und GOZ-Abrechnungsdaten. Es können keine Kennzahlen zur Anzahl der Arztbesuche abgeleitet werden, die Analysen beziehen sich ausschließlich auf Leistungsmengen. Verzerrungen aufgrund der Hochrechnung sind nicht auszuschließen.

In der jeweiligen Gebührenordnung ist für viele Leistungsziffern eine Beschränkung der Anzahl festgelegt, etwa eine maximale Berechnung je Behandlungsfall oder Jahr. Abhängig von der Leistungsbeschreibung werden Leistungen häufig je Zahn oder Extremität berechnet. Gewisse Ziffern sind nicht nebeneinander berechnungsfähig.

Die Studie geht insbesondere auf den Verlauf über die Monate ein. Um die Veränderung der Inanspruchnahme der Leistungen zu identifizieren, wurden die Daten mit denen des Vorpandemiejahres 2019 verglichen.

Ergebnisse

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Gesamtanzahl aller im zahnärztlichen Sektor abgerechneten Ziffern mit 3 Prozent moderat gesunken. Diese Entwicklung verlief damit gegen den Vor-Corona-Trend: So waren die abgerechneten Leistungsmengen zwischen 2018 und 2019 noch um 4 Prozent gestiegen.

Wie Tabelle 1 verdeutlicht, ging im Bereich Prothetische Leistungen (Abschnitt F) die Anzahl der abgerechneten Leistungsmengen im Jahr 2020 mit 9 Prozent am stärksten zurück. Ziffern aus den Abschnitten B (Prophylaktische Leistungen) und E (Erkrankungen Mundschleimhaut) wurden 7 Prozent weniger häufig abgerechnet.

Deutlich gestiegen ist hingegen die Anzahl abgerechneter Leistungen im Bereich der Chirurgischen Leistungen (Abschnitt D). Diese Zunahme ist das Ergebnis eines Sondereffekts. Vom Frühjahr 2020 bis zum 1. Oktober 2020 konnte die Ziffer 3010, die dem Abschnitt D zugeordnet ist, angesichts der COVID-19-Pandemie, als Hygienepauschale analog zum 2,3-fachen Satz abgerechnet werden. Anschließend war die Berechnung der Ziffer 3010 bis zum 31. Dezember 2020 zum Einfachsatz möglich. Die Ziffer 3010 verzeichnet einen Zuwachs von 4.337 Prozent und sorgte damit in Abschnitt D für eine außergewöhnliche Steigerung der abgerechneten Leistungsmenge von 216 Prozent. Wird die Ziffer 3010 von den Berechnungen ausgeschlossen, liegt der Rückgang der Gesamtanzahl bei 6,5 Prozent.

Bei einer Betrachtung der Veränderung der Leistungsmenge je Altersgruppe (Tabelle 2) wird deutlich, dass besonders bei Personen im Alter zwischen 35 und 84 Jahren weniger Leistungen abgerechnet wurden als im Vorpandemiejahr 2019. Bei Personen unter 34 Jahren wurden dagegen trotz Pandemiejahr 2020 mehr Leistungen abgerechnet, ebenso wie bei Personen zwischen dem 85. und dem 94. Lebensjahr. Diese abweichenden Änderungen der abgerechneten Leistungen über das Alter liefert damit Anhaltspunkte für eine altersabhängige Veränderung der zahnärztlichen Inanspruchnahme und damit auch altersabhängige Vermeidungseffekte.

Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die zahnärztliche Versorgung über die Pandemiewellen ist bei einer monatsweisen Betrachtung gut erkennbar. Dies verdeutlicht Abbildung 1, in der die Gesamtzahl der abgerechneten Leistungen der Jahre 2019 und 2020 nebeneinandergestellt werden.

Verglichen mit dem Jahr 2019 wurden im Jahr 2020 ab Februar weniger Leistungen abgerechnet. Im März, mit Beginn der ersten COVID-19-Welle, lag die Anzahl der abgerechneten Leistungen um 23,6 Prozent niedriger als im März des Vorjahres. Dies weist auf Vermeidungseffekte zu dieser Zeit hin. Im April 2020 ging die zahnärztliche Versorgung mit 46,4 Prozent weniger abgerechneten Leistungen sogar fast um die Hälfte zurück. Mitte Mai endete die erste COVID-19-Welle, entsprechend stieg in diesem Monat die Gesamtanzahl wieder – sie lag dennoch 13,7 Prozent unter der des Vorjahres.

Im Juni zeichnen sich Nachholeffekte ab. Während 2019 die Anzahl abgerechneter Leistungen zu Beginn des Sommers sank, lag die Gesamtanzahl im Juni 2020 höher als im Mai und um 29,7 Prozent höher als noch im Juni 2019. In der zweiten Jahreshälfte waren keine bedeutenden Unterschiede zwischen den Jahren 2019 und 2020 erkennbar. Die zweite COVID-19-­Welle, die Ende September 2020 begann, führte damit zu keinen erkennbaren Auswirkungen in der zahnärztlichen Versorgung.

An dieser Stelle muss erwähnt werden, dass sich die Pandemiesituation während der zweiten COVID-19-Welle hinsichtlich Masken und Schutzausrüstung bereits weiterentwickelt hatte. Ende April wurde bundesweit die Maskenpflicht eingeführt, die sich möglicherweise auf die subjektive Wahrnehmung der Ansteckungsgefahr auswirkte und damit auch auf die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen und Präventionsangeboten. Hier könnten weitere Untersuchungen, auch zur Versorgung in späteren COVID-19-Wellen, relevant sein.

Die Jahresverläufe spiegeln sich auch heruntergebrochen in einzelnen GOZ-Ziffern wider, aufgezeigt werden die am häufigsten abgerechneten Ziffern (Abbildung 2). Beispielhaft soll hier auf die Professionelle Zahnreinigung (PZR) eingegangen werden. Im März 2020 lag die Anzahl abgerechneter PZR 32,9 Prozent unter der des Vorjahres, im April 2020 war ein Rückgang von 63,8 Prozent zu verzeichnen. Im Juni lag die Anzahl im Vergleich zum Vorjahreszeitraum dann um 31,4 Prozent höher. Der Vermeidungseffekt während der ersten Corona-Welle und der darauffolgende Nachholeffekt fallen bei der PZR damit mit überdurchschnittlich hohen Werten aus. Dies ist fachlich gut erklärbar, handelt es sich doch um eine Prophylaxe-Maßnahme, bei der eine zeitliche Verschiebung besonders gut machbar ist.

Fazit

Die COVID-19-Pandemie hat auch die zahnärztliche Gesundheitsversorgung beeinflusst. Angesichts der Einschränkungen während der Pandemiewellen lässt sich der Rückgang der Leistungsmengen im Pandemiejahr 2020 aber als sehr moderat bezeichnen. Die Gesamtzahl der abgerechneten zahnärztlichen Leistungen bei Privatversicherten sank von 2019 zu 2020 lediglich um drei Prozent. Während der ersten COVID-19-Welle war im April und im Mai 2020 zwar ein deutlicher Rückgang der Inanspruchnahme zu verzeichnen. Diesem Rückgang folgte jedoch bereits ab Juni 2020 eine deutliche Zunahme gegenüber den Vorjahreswerten, so dass hier zeitnah Nachholeffekte zu beobachten waren. Im Zuge der zweiten Pandemiewelle ab September 2020 sind keine erkennbaren Auswirkungen auf die zahnärztliche Versorgung feststellbar.

„Die Menschen konnten sich auch in den schwierigen Zeiten der COVID-19-Pandemie auf ihre zahnärztliche Versorgung verlassen. Die Private Krankenversicherung hat mit der Zahlung einer besonderen Hygienepauschale die Praxen dabei unterstützt, die zusätzlichen Anforderungen an die Patientensicherheit gut zu erfüllen. So konnten die Versicherten sich ohne Sorge vor Infektionen behandeln lassen. Das ist ein gemeinsamer Erfolg.“

PKV-Verbandsdirektor Dr. Florian Reuther

Die Ergebnisse der Studie stehen im Einklang mit Erkenntnissen zur zahnärztlichen Versorgung in der GKV aus vergleichbaren Forschungsarbeiten. Sie sind als positive Hinweise zu interpretieren, dass die zahnärztliche Versorgung auch während der COVID-19-Pandemie gesichert war.

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