Ein Meilenstein für die Kariesprävention

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Martin Hendges

Endlich. Mehrere Jahre lang haben wir hart dafür gearbeitet. Jetzt hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf Antrag der KZBV beschlossen, die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen in das Kinderuntersuchungsheft, besser bekannt als „Gelbes Heft“, aufzunehmen. Ein standespolitischer Erfolg von großer Tragweite! Nicht nur, weil unsere Argumente Gehör gefunden haben, sondern auch, weil dieser Schritt eine klare Botschaft an Politik, Gesellschaft und Versorgungslandschaft sendet: Die Vertragszahnärzteschaft übernimmt Verantwortung – für eine frühzeitige und strukturierte Prävention von Mund- und Zahnerkrankungen im Kindesalter. Darüber hinaus ist dieser Beschluss ein Beleg dafür, dass in einem Gesundheitswesen, das oft von sektoralen Grenzen geprägt ist, die Zahnärzteschaft als fachlich versiert und gesundheitspolitisch verantwortungsvoll wahrgenommen wird.

Ab Januar 2026 ist die Dokumentation im Gelben Heft der verbindliche Standard. Das sorgt für Einheitlichkeit, Klarheit – und für die bundesweite Anerkennung der Bedeutung zahnärztlicher Prävention.

Bereits die Einführung von drei zusätzlichen zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen im Juli 2019 war ein Meilenstein im Kampf gegen die frühkindliche Karies. Denn Prävention beginnt im Kleinkindalter – das ist zahnmedizinisch unbestritten und gerade erst wieder mit den Ergebnissen der Sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS • 6) belegt: Bei jüngeren Kindern konnten wir einen deutlichen Kariesrückgang im Wechselgebiss feststellen. Im Vergleich zu den 1990er-Jahren hat sich der Anteil der kariesfreien Acht- und Neunjährigen verdreifacht; nur noch durchschnittlich ein Zahn ist entweder kariös oder gefüllt – vorwiegend Milchzähne. In der Gruppe der Zwölfjährigen waren 78 Prozent der Untersuchten kariesfrei. Dieses erfreuliche Ergebnis ist darauf zurückzuführen, dass das Angebot frühzeitiger und umfangreicher Präventionsleistungen in Anspruch genommen wird. Kritiker im G-BA, die seinerzeit in den zusätzlichen Früherkennungsuntersuchungen beim Zahnarzt nur „parallele Strukturen aus Vorsorgeuntersuchungen“ sahen, dürften spätestens jetzt eines Besseren belehrt sein.

Dass unser präventiver Anspruch nun dokumentiert, sichtbar und überprüfbar wird, ist ein zentraler Fortschritt. Denn: Was nicht dokumentiert wird, findet in vielen Köpfen nicht statt. Der G-BA-Beschluss beseitigt jetzt dieses strukturelle Defizit und bringt unsere Leistungen auf Augenhöhe mit der ärztlichen Vorsorge, womit klargestellt ist, dass die zahnmedizinische Prävention Teil der allgemeinen Gesundheitsvorsorge ist. Damit ist auch die Tür für mehr interdisziplinäre Zusammenarbeit geöffnet, was die Kommunikation zwischen Vertragszahnärztinnen und -zahnärzten und den Kolleginnen und Kollegen der Kinderheilkunde erleichtern wird. Unsere seit vielen Jahren verfolgte Vision, dass medizinische und zahnmedizinische Prävention Hand in Hand gehen – statt nebeneinander – wird nun Realität.

Da das Gelbe Heft perspektivisch auch digitalisiert werden soll, ist der G-BA-Beschluss zugleich ein erster Schritt hin zu einer digital gestützten Prävention. Hier ist es unsere Aufgabe als KZBV, dafür zu sorgen, dass die zahnärztliche Perspektive von Anfang an als gleichwertiger Bestandteil mitgedacht wird.

Die Zahnärzteschaft hat mit der Integration in das Gelbe Heft einen Meilenstein erreicht – für die frühkindliche Zahngesundheit, für die Anerkennung unseres Berufsstands und für eine moderne, vernetzte Präventionsmedizin. Die Dokumentation der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen im Gelben Heft ist aber auch ein Beitrag zur gesundheitlichen Chancengleichheit: Alle Eltern, unabhängig von Bildungsstand oder Herkunft, erhalten nun strukturell verankerte Anstöße zur Inanspruchnahme zahnärztlicher Leistungen für ihre Kinder – gleichberechtigt neben den Kinderarztterminen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt gilt es, dieses Instrument mit Leben zu füllen – in jeder Praxis, bei jeder Untersuchung, um unsere kleinsten Patientinnen und Patienten künftig noch besser zu schützen und ihnen das Schicksal kranker Zähne zu ersparen.

Martin Hendges
Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung

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Martin Hendges

Vorstandsvorsitzender der KZBV
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung

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