Gesundheitssysteme weltweit – Österreich

Freie Arztwahl, viele Zuzahlungen und zumeist nur eine Kasse

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In Österreich spricht man nicht nur dieselbe Sprache wie in Deutschland – auch das Gesundheitssystem ist ähnlich. Neben einer verpflichtenden Krankenversicherung für alle gilt auch die freie Arztwahl. Anders als hierzulande können die Österreicherinnen und Österreicher ihre Krankenkasse – bis auf wenige Ausnahmen – allerdings nicht frei wählen, und es gibt auch keine private Krankenvollversicherung.

Ausgaben für das Gesundheitssystem

Wie aus den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestags hervorgeht, stand Österreich im Jahr 2022 im EU-Ländervergleich der Gesundheitskosten an dritter Stelle. Demnach gab das Alpenland 2022 kaufkraftbereinigt 42,955 Milliarden Euro für das Gesundheitswesen aus. Mit 4.745 Euro pro Kopf lagen die Aufwendungen damit mehr als 25 Prozent über dem Pro-Kopf-Durchschnitt der 27 EU-Länder (3.533 Euro), jedoch deutlich unter den Pro-Kopf-Ausgaben in Deutschland (5.317 Euro). Für Leistungen in Zahnarztpraxen brachte Österreich 2022 nach Angaben der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) 0,5 Prozent der gesamten Gesundheitsausgaben auf; Deutschland 0,7 Prozent.

Zugang zur Krankenversicherung

Wie in Deutschland gilt auch in Österreich eine Krankenversicherungspflicht. Fast alle der rund 9,2 Millionen Österreicherinnen und Österreicher sind gesetzlich krankenversichert. Eine private Krankenvollversicherung gibt es nicht. Die Bürger können ihre Krankenkasse bis auf wenige Ausnahmen nicht frei wählen. Wo sie versichert sind, hängt in erster Linie vom Wohnort und der Berufsgruppe ab. Ein Wettbewerb zwischen den Krankenkassen findet nicht statt. Die meisten Bürger sind Mitglieder der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Daneben gibt es die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) sowie die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS). Gesetzlich Versicherte können jedoch eine private Zusatzversicherung abschließen.

Zahnmedizin in Österreich

  • Bevölkerung: 9,2 Millionen (Mai 2025)

  • 3.750 niedergelassene und etwa 1.000 angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte gibt es nach Angaben der Österreichischen Zahnärztekammer (ÖZAK) derzeit in Österreich.

  • Von den niedergelassenen Zahnärzten haben 63 Prozent einen Kassenvertrag, in der Regel mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). 37 Prozent sind Wahlzahnärzte, das heißt, dass sie nicht direkt mit den Krankenkassen abrechnen.

  • Die staatlichen Universitäten Wien, Innsbruck und Graz bieten das Zahnmedizinstudium als Diplomstudiengang an. Außerdem kann man Zahnmedizin an zwei privaten Universitäten in Wien und in Krems studieren.

Finanzierung

Die staatliche Krankenversicherung in Österreich finanziert sich genauso wie die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland: aus Beiträgen, Zuzahlungen beziehungsweise Kostenbeteiligungen der Versicherten sowie aus Steuermitteln. Etwa 60 Prozent der öffentlichen Gesundheitsausgaben des Landes stammen aus einkommensabhängigen Krankenversicherungsbeiträgen, die restlichen 40 Prozent aus Steuergeldern.

Wie hoch der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung ist, hängt vom Einkommen der Versicherten ab. Der Beitragssatz für Vollzeitkräfte beträgt aktuell 7,65 Prozent. Davon tragen Arbeitnehmer 3,87 Prozent und Arbeitgeber 3,78 Prozent. Für Auszubildende liegt der Beitragssatz bei 3,35 Prozent, davon übernehmen die Arbeitgeber 1,68 Prozent. Zum Vergleich: In Deutschland liegt der allgemeine Beitragssatz aller Krankenkassen einheitlich bei 14,6 Prozent.

Leistungen der Krankenversicherung

Unterschieden wird zwischen Pflichtleistungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht, und freiwilligen Leistungen. Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Jugend- und Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten sowie auf Leistungen zur Krankenbehandlung, wie etwa ärztliche Hilfe und Heilmittel – auch im Rahmen der Hospiz- und Palliativversorgung. Die Kosten für Behandlungen bei Vertragsärztinnen und -ärzten werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Falls nötig, trägt sie auch die Kosten für medizinische Hauskrankenpflege oder für Krankenhausaufenthalte. Bei Arbeitsunfähigkeit oder geminderter Arbeitsfähigkeit infolge von Krankheit übernimmt die Krankenversicherung Krankengeld oder Rehabilitationsgeld. Darüber hinaus trägt sie die Kosten für Krankengeld sowie für die Wiedereingliederung nach längerer Krankheit. Hinzu kommen Leistungen bei Mutterschaft. Außerdem besteht ein eingeschränkter Anspruch auf Zahnbehandlung und Zahnersatz.

Kostenbeteiligung

Auch die Österreicherinnen und Österreicher müssen Zuzahlungen leisten. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) übernimmt die Kosten für Behandlungen bei Vertragsärztinnen und -ärzten. Suchen Versicherte einen Arzt auf, der keinen Vertrag mit der ÖGK abgeschlossen hat (Wahlarzt oder Wahlzahnarzt), müssen sie die Kosten zunächst selbst tragen und anschließend eine Kostenübernahme bei der ÖGK beantragen. Diese erstattet dann 80 Prozent der Kosten, die angefallen wären, wenn die Versicherten einen Vertragsarzt aufgesucht hätten. Weitere Zuzahlungen werden fällig durch eine feste Rezeptgebühr von 7,55 Euro, eine Beteiligung an den Kosten für Krankenhausaufenthalte sowie für Hilfsmittel, die als „Heilbehelfe“ bezeichnet werden.

Insgesamt liegt der Deckungsgrad in Österreich in allen Bereichen deutlich unter den Werten für Deutschland. Er betrug 2021 in der ambulanten Versorgung 81,1 Prozent (Deutschland: 89,1 Prozent), in der stationären Versorgung 87,6 Prozent (Deutschland: 96,7 Prozent) und in der Arzneimittelversorgung 68,3 Prozent (Deutschland: 82,3 Prozent). Am deutlichsten fiel der Unterschied bei der zahnärztlichen Versorgung aus: Während diese Leistungen in Österreich zu 46,9 Prozent staatlich abgedeckt wurde, lag der Deckungsgrad in Deutschland bei 67,6 Prozent.

Zahnärztliche Leistungen

Die ÖGK übernimmt nach eigenen Angaben die Kosten für Vertragsleistungen bei Vertragszahnärztinnen und -zahnärzten. Dazu gehören Füllungen, Wurzelbehandlungen und operative Eingriffe. Lassen sich Patienten von einer Wahlzahnärztin oder einem Wahlzahnarzt behandeln, müssen sie das Honorar zunächst selbst zahlen. Nehmen sie jedoch Vertragsleistungen in Anspruch, können sie die Rechnung bei der ÖGK einreichen. Diese erstattet dann 80 Prozent der tariflichen Kosten.

Für kieferorthopädische Behandlungen müssen Versicherte und mitversicherte Angehörige nach Angaben der BZÄK zwischen 25 und 30 Prozent der Kosten selbst zahlen. Ausgenommen sind unter 18-Jährige in schweren Fällen.

Festsitzenden Zahnersatz müssen Versicherte laut ÖGK selbst bezahlen. Zuschüsse gewährt sie nur, wenn ein herausnehmbarer Zahn­ersatz aus besonderen medizinischen Gründen nicht möglich ist. Bei herausnehmbarem Zahnersatz übernimmt die ÖGK 75 Prozent der tariflichen Kosten. Voraussetzung ist, dass der Antrag auf Kostenübernahme zuvor genehmigt wurde und die Leistung von einem Vertragszahnarzt erbracht wird. Suchen Patienten einen Wahlzahnarzt auf, müssen sie sich ebenfalls den Heil- und Kostenplan von der ÖGK genehmigen lassen. Reichen sie später die Rechnung ein, erhalten sie 80 Prozent der um den Selbstbehalt verminderten tariflichen Kosten erstattet.

Freie Arztwahl

Österreicher können selbst entscheiden, zu welchem Haus- oder Facharzt sie gehen möchten. Nur für den Besuch bestimmter Fachrichtungen, wie Radiologie, Physikalische Medizin, Pathologie und Labordiagnostik, benötigen sie eine Überweisung.

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