Euronda: Augenschutz bequem und nach Norm

mr
Industrie
Euronda bietet eine große Auswahl von Produkten für den persönlichen Schutz bei der Praxisarbeit, besonders im Bereich der Schutzbrillen.

Jeder Mitarbeiter in einer zahnärztlichen Praxis, für den eine Schutzbrille oder eine Arbeitsschutzbrille vorgeschrieben ist, sollte auch mit dem notwendigen Schutz ausgestattet sein. In der täglichen Praxis sieht man aber sehr häufig, dass auf diesen Schutz verzichtet wird. Der Hauptgrund, die Brille nicht zu tragen ist häufig, dass diese nicht besonders bequem sitzt oder gar, dass sie bei der Arbeit stört. Es handelt sich also oftmals weniger um ein Problem der Einsicht, als um eine Frage des Tragekomforts sowie der Tragequalität.

Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz hat jeder Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Eine Gefährdung ist dann wahrscheinlich, wenn je nach Art, Umfang und Dauer mechanische, thermische, biologische, optische, elektrische oder chemische Einwirkungen auf den Arbeitnehmer stattfinden. Dabei kann mehr als eine Gefahrenquelle zeitgleich auftreten. In diesem Fall müssen Sie als Unternehmer den Augen- oder Gesichtsschutz für Ihre Mitarbeiter stellen und sollten mit Informationen dafür sorgen, dass dieser auch eingesetzt wird und der Arbeitnehmer ausreichend geschützt ist. Welcher Schutz realisierbar ist, legt die EN 166:2001 dar.

Schutzbrille - die passende Ausführung muss es sein

Im Normalfall reicht in einer Zahnarztpraxis eine sog. Gestellbrille aus. Diese ähnelt einer optischen Brille und ist somit eher unauffällig. Auch in der Ausführung als Überbrille (kann über einer optischen Brille getragen werden) ist die Erscheinung eher unauffällig. Diese Brillen sind mit getönten Gläsern auch gegen eine optische Gefährdung einsetzbar (Lichthärtung, Laser). Sogenannte Korbbrillen sind eher „robust“ aufgemacht und gegen chemische Gefahren (Desinfektionsmittel, Reinigungsmittel, Labor…) zu tragen. Anders als eine Gestellbrille, sind Korbbrillen so gearbeitet, dass sie die Augenpartie durch festes Anliegen am Kopf nahezu hermetisch von der Umwelt abschließen. Gase und Chemikalien können nicht eindringen und das Auge schädigen.

Um das Arbeitsschutzmittel zuverlässig auch nach dem Gebrauch erkennen zu können, existieren laut EN verschiedene Kennzeichnungen. So sollten die Brillen mit einem Hinweis auf die Schutzstufe versehen sein. Hier sind die umfangreichsten Einträge vorgesehen. Grob einteilen lassen sie sich in Schutzfilter für Schweißer-Schutz-, Ultraviolett-, Infrarot- und Sonnen-Schutzfilter. Weiter sieht die europäische Norm Kennzeichnungen der optischen Klassen vor, die sich besonders auf die Dauer des Gebrauches und den Anspruch auf Sehleistungen beziehen. Ferner sind Kennzeichnungen vorgesehen, welche die mechanische Festigkeit beschreiben, die Beständigkeit gegen Lichtbogen sowie die thermische Belastbarkeit durch Schmelzen und heiße Festkörper. Vergleichbar hiermit ist die Angabe der Oberflächenbeständigkeit gegen Beschädigungen durch kleine Teilchen. Zuletzt sieht die EN noch Angaben darüber vor, wie beständig die Brille gegen Beschlagen ist, wie ihr Reflexionsgrad beschaffen ist und ob es sich um eine Original- oder Ersatzscheibe handelt. Unverzichtbar ist ebenfalls die Angabe des Herstellers.

Das gesamte Sortiment aus dem Hause Euronda finden Sie auch auf der neuen Website unter www.euronda.de.

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.