Rechtsstreit: i500 von Medit darf verwendet werden
Die Hersteller Medit und 3Shape streiten sich aktuell vor Gericht über ein Patent bezüglich des Intraoralscanners Medit i500.
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„Wir entschuldigen uns bei unseren Kunden, den Vertriebspartnern und letztendlich allen Interessenten von Intraoralscannern, die durch den Rechtstreit verunsichert wurden und Unannehmlichkeiten haben“, erklärt Minho Chang, Gründer und Vorstandsvorsitzender der Medit Corp. „Wir bedauern, dass dieser Rechtsstreit auf dem Rücken der Zahnärzte und Zahntechniker ausgetragen wird.“
Vertrieb und Verwendung nach wie vor möglich
Bis zur Berufungsverhandlung gilt das erstinstanzliche Urteil des LG Düsseldorf vom 9. Januar 2020. Unabhängig davon dürfen laut Medit Vertriebspartner den Intraoralscanner i500 in seiner aktuellen Form nach wie vor vorstellen und verkaufen, Kunden können ihn verwenden, Interessierte sind berechtigt, ihn zu testen und zu bestellen.
Verglichen mit dem Schaden für den dynamisch wachsenden Markt der Intraoralscanner, sei der Anlass für den Rechtsstreit klein, heißt es von Medit. Nach Aussage des koreanischen Unternehmens hätte man sich über den hier zugrunde gelegten Vorwurf auch außergerichtlich einigen können.
Nichtigkeitsklage eingebracht
Bei dem Patent gehe es um das Scannen von eingeschränkten zugänglichen Hohlräumen. Da die Technologie zum „Auffüllen von Datenlöchern“ als bereits bekannte Technologie gelte – und seit Jahrzehnten in unterschiedlichen Branchen eingesetzt werde – stellt Medit die Gültigkeit des Patents in Frage und hat eine Nichtigkeitsklage eingebracht.
Die Medit Corporation, Hersteller des Intraoralscanners i500, entschuldigt sich bei Kunden und Vertriebspartnern für mögliche Unannehmlichkeiten durch den Patentstreit mit 3Shape und geht in Berufung.