1.290 G-BA-Beschlüsse in 100 Sitzungen
Anlässlich dieser besonderen Sitzung machte der G-BA eine Aufstellung der Bereiche, in denen er bisher tätig war: von der frühen Nutzenbewertung neuer Arzneimittel, der vertragsärztlichen Bedarfsplanung über die Bewertung neuer diagnostischer und therapeutischer Methoden bis hin zu den Beschlüssen zur stationären, ambulanten und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung.
"Es wird immer schwerer, zahnärztliche Besonderheiten zu berücksichtigen"
„Die zahnmedizinische Versorgung spielt hinsichtlich der Menge der Beschlüsse, überhaupt hinsichtlich der inhaltlich- konzeptionellen Arbeit des G-BA, nur eine vergleichsweise kleine Rolle“, erklärte der stellvertretende KZBV-Vorsitzende Dr. Jürgen Fedderwitz. „Deshalb ist es immer schwer - und wird zunehmend schwerer - zahnärztliche Besonderheiten zu berücksichtigen und dann eigene Beschlüsse für den zahnärztlichen Versorgungsbereich zu ermöglichen. Unsere Belange werden zu oft und zu schnell in einen großen Topf geschmissen."
"Bis ein Thema im G-BA zu einem Beschluss findest, vergehen schon mal drei Jahre!"
Das Credo der Politik und der Zielsetzungen im G-BA, für alle Versorgungsbereiche möglichst einheitliche Beschlüsse zu fassen, möge im Zusammenspiel von stationärer und ambulant-ärztlicher Versorgung ja sinnvoll sein: "Für den zahnärztlichen Bereich ist es meist nicht brauchbar oder gar kontraproduktiv! Hinzu komme, dass die strukturelle Arbeitsweise des G-BA ein hohes Maß an Bürokratie nach sich zieht, was zu sehr langen Beschlussfindungsphasen führt. Fedderwitz: "Bis ein Thema im G-BA zu einem Beschluss findet, vergehen in der Regel schon mal drei Jahre!"