#2 Freiberuflichkeit und Selbstverwaltung schützen
„Nur so gibt es Therapieentscheidungen ohne Einmischung Dritter!" Die Bundeszahnärztekammer richtet folgende Botschaft an die Politik:
Zahnärzte erbringen qualitativ hochwertige Leistungen. Den erforderlichen Rechtsrahmen dafür regelt die zahnärztliche Selbstverwaltung eigenverantwortlich, auch und gerade zum Schutz der Patienten. Der Status des Zahnarztes als freier Heilberuf garantiert eine hochwertige, fortschrittliche und qualitätsgesicherte Behandlung frei von Fremdinteressen. Um dies zu erhalten, fordert die Bundeszahnärztekammer:
ein verlässliches Bekenntnis zur Stärkung der freiheitlichen und gemeinwohlorientierten Berufsausübung auf nationaler wie auf europäischer Ebene abzugeben (Freiberuflichkeit),
den notwendigen Freiraum für Therapiefreiheit und verantwortliche Patientenbetreuung zur Verfügung zu stellen,
von weiteren praxisfremden Übersteuerungen und Bürokratielasten im Zahnarzt-Patienten-Verhältnis Abstand zu nehmen,
die Funktionen und Gestaltungsmöglichkeiten des zahnärztlichen Kammersystems entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip zu stärken und bei den politischen Initiativen – insbesondere bei denen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) – zu berücksichtigen,
das volkswirtschaftliche Potenzial der freien Heilberufe ausdrücklich anzuerkennen und zu stärken.
Das ist eine von zehn Forderungen der Bundeszahnärztekammer für die nächste Legislaturperiode, damit unser Gesundheitssystem zukunftsfest gemacht wird. Mehr unter:www.bzaek.de/gp