300 Millionen für Innovation
Um den Bedürfnissen der Patienten gerecht zu werden ist eine Weiterentwicklung der derzeitigen Versorgungsstrukturen unabdingbar, heißt es vom Bundesverband Managed Care (BMC) in einer Stellungnahme. Derzeit sei die Investitionsbereitschaft in innovative Ansätze erheblich gehemmt. Mit dem Innovationsfonds bestehe die Chance, diesen Reformstau zu durchbrechen.
Der BMC zielt dabei auf ein Papier ab, das von Prof. Karl Lauterbach (SPD) und Jens Spahn (CDU) veröffentlicht wurde und indem die Ausgestaltung des Fonds weiter konkretisiert wird. In der Umsetzung würden laut BMC die beiden Gesundheitspolitiker ebenfalls den Ansatz verfolgen, Evidenz für neue Versorgungsmodelle zu generieren, um innovative Ansätze und Modelle in die Regelversorgung zu überführen.
"Diese Zielsetzung ist positiv zu beurteilen", so der Vorstandsvorsitzende des BMC, Prof. Dr. Volker Amelung, "denn es mangelt häufig am Transfer innovativer Modelle in die Fläche.“
Beteiligung der Wissenschaft gefordert
Im Hinblick auf das Vergabeverfahren der Gelder aus dem Innovationsfonds, erscheinen dem BMC die im Papier dargelegten Vorstellungen sinnvoll. So hält BMC-Vorstandsmitglied Dr. Rolf-Ulrich Schlenker die geplante Ansiedelung des Entscheidungsverfahren beim Gemeinsamen Bundesausschuss für eine gute Entscheidung. Aus Sicht des BMC ist jedoch die Beteiligung der Wissenschaft an der Vergabeentscheidung unerlässlich.
Erst kürzlich gab der BMC auf einer Veranstaltung sechs Akteuren die Möglichkeit, Konzepte zu präsentieren, die sie für förderungsfähig halten. Das Themenspektrum reicht dabei von Managed-Care-Ansätzen für chronisch Kranke über integrierte Versorgungsprogramme für Menschen mit psychischen Erkrankungen bis hin zu allgemeinen Prozessverbesserungen im Gesundheitswesen.
Mit dem 300 Millionen Euro schweren Innovationsfonds will die Bundesregierung sektorübergreifende Versorgungsformen und Projekte der Versorgungsforschung fördern. So jedenfalls steht es im Koalitionsvertrag.
Starres Sektorendenken überwinden
In einer gemeinsamen Erklärung beschreiben Spahn und Lauterbach ausführlicher, wie der Betrag eingesetzt werden soll. Es gebe immer mehr chronisch kranke und alte, multimorbide Menschen, so die beiden Gesundheitspolitiker. Daraus ergäben sich neue Herausforderungen für die Organisation der medizinischen Versorgung, „weg vom Fachgebiets- und Sektorendenken hin zu indikationsbezogenen Versorgungsketten mit durchgängig hoher Qualität“.
Viele neue Versorgungsprojekte würden derzeit an einer fehlenden Anschubfinanzierung scheitern und auch daran, dass Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte unterschiedliche Abrechnungssysteme hätten. Zudem sei nicht gewährleistet, dass erfolgreiche Projekte in die Regelversorgung aufgenommen würden.
Projekte außerhalb der Regelversorgung
225 Millionen Euro sollen daher pro Jahr in innovative Versorgungsprojekte fließen. Im Papier heißt es: „Förderbar dürfen nur solche Versorgungsleistungen sein, die über die heutige Regelversorgung hinausgehen, dem Bereich der besonderen Versorgungsformen zuzurechnen sind und die erkennbare Defizite der sektoralen Versorgung zu überwinden oder vermeiden suchen.“
Damit seien zum Beispiel sektorübergreifende Modellprojekte gemeint, die die Sicherstellung der Versorgung in Regionen mit Ärztemangel gewährleisten würden, oder auch Projekte zur Arzneimitteltherapie-Sicherheit, zur Substitution und Delegation ärztlicher Leistung oder zur Qualitätssicherung.
Für die Versorgungsforschung sollen jährlich 75 Millionen Euro bereitstehen, etwa für Projekte, in denen analysiert wird, wo es Versorgungslücken gibt und was gegen diese unternommen werden kann. Auch die Entwicklung von Konzepten für langfristige Versorgungsziele soll gefördert werden.
G-BA ist der Entscheider
Eine zentrale Rolle solle nach den Vorstellungen der beiden Politiker der Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) spielen. Er soll die Kriterien festlegen, nach denen die Mittel aus dem Innovationsfonds vergeben werden. Welche Projekte gefördert werden, soll ein neuer Unterausschuss entscheiden. Das Ausschreibungsverfahren soll einmal im Jahr stattfinden.
Am Auswahlverfahren sollen auch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) sowie das geplante neue Qualitätsinstitut beteiligt werden.
Finanzkontrolle festlegen
Antragsberechtigt sind laut Spahn und Lauterbach alle, die gemäß Paragraf 140b Sozialgesetzbuch (SGB) V Verträge zu Integrierten Versorgungsformen eingehen können: Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Pflegekassen und Pflegeeinrichtungen sowie Praxiskliniken, immer in Verbindung mit mindestens einer gesetzlichen Krankenkasse. Ausgeschlossen seien pharmazeutische Unternehmen sowie Hersteller von Medizinprodukten.
Die Verwaltung der Fördergelder solle aber nicht der G-BA übernehmen, sondern entweder durch den GKV-Spitzenverband oder beim Gesundheitsfonds erfolgen. Nach Entscheidung des G-BA könnten hier die Fördermittel ausgezahlt werden, so das gemeinsame Konzeptpapier.