Ärger beim Praxismietvertrag meiden
Der wesentliche Unterschied zu einem privaten Mietvertrag besteht darin, dass der Gewerbemietvertrag nicht dem gesetzlichen Mietrecht unterliegt. Seine Formulierung und Gestaltung ist frei und nur von den Konditionen der beiden Vertragspartner abhängig, wie das Fachmagazin „Arzt und Wirtschaft“ berichtet. Auf folgende fünf Punkte sollte man daher bei Abschluss achten.
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