Ärztliche Behandlungsfehler auf konstant geringem Niveau
Die Bundesärztekammer (BÄK) stellte jetzt die Ergebnisse der „Statistischen Erhebung der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen für das Statistikjahr 2021“ vor. Demnach wurden im vergangenen Jahr 8.449 Behandlungen, bei denen Behandlungsfehler vermutet werden, durch die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern im Hinblick auf die Arzthaftung bewertet. Das sind gut 12 Prozent weniger als im Vorjahr.
In 5.324 Fällen davon kam es zur einer Sachentscheidung hinsichtlich mutmaßlicher Behandlungsfehler. Das sind gut 32 Prozent weniger als 2020. Mit 4.429 Fällen fiel der Großteil der bemängelten Behandlungen in den Versorgungsbereich der Krankenhäuser, 1.610 Fälle wurden im niedergelassenen Bereich bewertet und entschieden. Die meisten Anträge beziehen sich auf die Versorgung in der Orthopädie und der Unfallchirurgie und betreffen Operationen.
In gut 1.400 Fällen wurden Behandlungsfehler festgestellt
Die häufigsten Diagnosen, die zu Behandlungsfehlervorwürfen führten, waren demnach Knie- und Hüftgelenkarthrosen sowie Unterschenkel- und Sprunggelenkfrakturen. In rund 400 Fällen lag ein Behandlungsfehler beziehungsweise eine Risikoaufklärungsmangel vor, der jedoch keinen kausalen Gesundheitsschaden zur Folge hatte.
In 1.416 Fällen wurde dann tatsächlich ein Behandlungsfehler festgestellt, wobei in 1.293 Fällen der Behandlungsfehler beziehungsweise Risikoaufklärungsmangel als Ursache für einen Gesundheitsschaden ermittelt wurde, der schließlich auch einen Anspruch auf Entschädigung begründete. Ein Behandlungsfehler oder Risikoaufklärungsmangel ohne kausalen Gesundheitsschaden als Folge betraf 180 Fälle.