EBM-Reform fördert die sprechende Medizin

Ärztliche Gespräche werden besser vergütet

pr/pm
Gesprächsleistungen werden ab 1. April besser vergütet. Das ist ein Ergebnis der EBM-Reform, die die KBV und der GKV-Spitzenverband im Dezember beschlossen haben.

Vor allem Hausärzte profitieren

So wird beispielsweise das problemorientierte ärztliche Gespräch in der Hausarztpraxis mit 128 Punkten (14,06 Euro) bewertet – das sind 42 Prozent mehr als bisher. Das neurologische Gespräch steigt von 90 Punkten (9,89 Euro) auf 154 Punkte (16,92 Euro), ebenso das psychosomatische Gespräch.

Mit der Anhebung der Bewertung von Gesprächsleistungen soll die sprechende Medizin gefördert werden, teilt die KBV mit. Dies war ein Auftrag des Gesetzgebers an die Verhandlungspartner der EBM-Weiterentwicklung. Gleichzeitig sollten die technischen Leistungen überprüft und die Bewertung abgesenkt werden. Denn die Reform des EBM muss ausgabenneutral erfolgen, so die Vorgabe.

Die Reform des EBM muss ausgabenneutral erfolgen!

KBV und GKV-Spitzenverband haben dies bei der Weiterentwicklung des EBM entsprechend umgesetzt. Dadurch werden technische Leistungen, zum Beispiel Ultraschall- oder Röntgenuntersuchungen, ab April niedriger bewertet als bisher. Dies trifft vor allem Radiologen, Strahlentherapeuten, Nuklearmediziner sowie fachärztliche Internisten.

Auch die Bewertung anderer EBM-Leistungen wurde angepasst. So werden die Versichertenpauschalen und deren Zusatzpauschalen der Haus- und Kinder- und Jugendärzte abgesenkt. Dem gegenüber steht die Höherbewertung des problemorientierten ärztlichen Gesprächs, welche die Absenkung der Bewertung der Versicherten- und Zusatzpauschalen überkompensiert und insgesamt zu einem Plus führt.

Fachgruppen können mit einem Honorarzuwachs rechnen, zum Beispiel Nervenärzte mit 6,2 Prozent und Psychiater mit 6,4 Prozent. Bei den Hausärzten ergibt sich ein Plus von 1 Prozent. Die Gesprächsleistungen aller anderen fachärztlichen Gruppen werden ebenfalls höher bewertet-- sie sind allerdings Teil der Grundpauschalen, deren Bewertung von vielen weiteren Faktoren abhängt, zum Beispiel vom Zeitbedarf und von der Höhe der Praxiskosten. Deshalb führt die Anhebung der Gesprächsleistungen nicht bei allen Fachgruppen zu einer höheren Grundpauschale.

Von der Höherbewertung der Gesprächsleistungen profitieren auch Psychotherapeuten. Der Zuwachs beträgt insgesamt 2,5 Prozent. Unverändert bleibt allerdings das Honorar für die Therapiestunden. Ein Grund ist, dass die Bewertung erst im vergangenen Jahr erheblich angehoben wurde – um insgesamt rund 220 Millionen Euro jährlich.

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