Aktualisierte Maßnahmen für Praxen
Das RKI fasst die relevanten Fragen rund im das Virus SARS-CoV-2 zusammen und aktualisiert den Kenntnisstand nach wissenschaftlicher Validierung. Folgende Punkte gelten seitens des RKI für die Arztpraxis:
Trennung der Patientenströme: Wo räumlich möglich, Patientenmanagement im Eingangs- beziehungsweise Wartebereich durchführen.
Bereitstellung von Informationen und Verhaltensmaßnahmen auf der Internetseite der Arztpraxis an prominenter Stelle platziert: Hinweis, sich bei Erkältungssymptomen nicht direkt in die Arztpraxis zu begeben, sondern zunächst telefonisch das Vorgehen abzustimmen. Allgemeinverständliche Hinweise zu SARS-CoV-2 und der zugehörigen Krankheit COVID-19 einschließlich Inkubationszeit sowie zu Verhaltensmaßnahmen (Händehygiene, Husten- und Niesetikette, Abstand halten) geben.
Hinweis zum ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.
Erläutern, ob und wann eine Erkrankung mit einer Testung auf SARS-CoV-2 abgeklärt werden sollte – in Abhängigkeit von den Symptomen und der Reiseanamnese.
Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung mit postalischer Zustellung der AU-Bescheinigung.
Möglichkeit der postalischen Zustellung von Rezepten und Überweisungen bei in der Praxis bekannten Patientinnen und Patienten nutzen.
Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung bestehend aus Schutzkittel, Einweghandschuhen, dicht anliegender Atemschutzmaske (FFP2 beziehungsweise FFP3 oder Respirator bei ausgeprägter Exposition gegenüber Aerosolen, z.B. bei Bronchoskopie oder anderen Tätigkeiten, bei denen Aerosole entstehen können) und Schutzbrille.
Durchführung der drängendsten Behandlungen und vertagen von Routineeingriffen bis zum Abklingen der Pandemie.
In einer Falldefinition wird erklärt, welche Kriterien auf einen Verdachtsfall zutreffen und wie ein Arzt reagieren muss, wenn ein Patient mit verdächtigen Symptomen in die Praxis kommt.
Die Übertragung
Die Übertragung