AOK-Bayern und KZVB im Clinch
Die AOK-Gesundheitskasse sei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) trotz Gerichtsbeschluss entgegengekommen und habe ein modifiziertes Angebot mit mehr als drei Prozent mehr Vergütung gegenüber 2013 und einem Finanzvolumen von fast 20 Millionen Euro gemacht, erklärte Schober gegenüber der "Passauer Neuen Presse".
Damit sei nach dem auch schon im Schiedsverfahren vorgelegten Angebot "noch einmal ein deutliches Entgegenkommen eingepreist“, schreibt das Blatt weiter. Laut Schober liegt die AOK Bayern um stattliche zwölf Prozent je Versicherten über dem Bundesdurchschnitt bei chirurgisch-konservierenden Leistungen wie etwa Füllungen.
Streit um die Formulierung "Bezahlung aller Leistungen"
Über ihre Pressestelle kritisierte die KZVB diese Aussagen hingegen als "Taschenspielertricks“ und widerspricht auch Schobers Darstellung des Sachverhalts. "Die AOK Bayern hatte mitgeteilt, sie hätte der KZVB eine Erhöhung der Gesamtvergütung von drei Prozent angeboten, die Zahnärzte hätten aber zwölf Prozent gefordert", heißt es. "Drei Prozent standen seitens der AOK Bayern nie zur Diskussion", erklärt dazu der KZVB-Vorsitzende Dr. Janusz Rat.
"Die AOK Bayern hat uns im Landesschiedsamt eine Erhöhung der Gesamtvergütung von 1,38 Prozent sowie eine Erhöhung der Punktwerte von 0,34 Prozent angeboten. In einem Schreiben vom 28. Oktober 2014 erneuerte sie dieses völlig unzureichende Angebot", so Rat weiter. "Der Schiedsspruch, den die AOK Bayern beklagt hat, sah eine Erhöhung der Gesamtvergütung und der Punktwerte von 4,3 Prozent vor. Wie die AOK Bayern auf zwölf Prozent kommt, bleibt wohl deren Geheimnis.“
AOK-Vorwurf: KZVB verteilt das Geld schlecht
"Es ist genügend Geld da, um alle Leistungen zu bezahlen“, bekräftigte Schober indes gegenüber der Zeitung. "Die KZVB muss das Geld, das die Kassen ihr überweisen, aber auch richtig an die Zahnärzte verteilen. Das ist ihr gesetzlicher Auftrag“, zitiert ihn die "Passauer Neue Presse". Dazu gehöre, dass sie sicherstellt, dass sie die von den Krankenkassen überwiesene Vergütung über das ganze Jahr hinweg gleichmäßig an die Zahnärzte verteilt.
Aus Sicht der KZVB muss Schobers Aussage korrigiert werden: Zwar würden alle Leistungen vergütet - "jedoch nicht zu dem vertraglich verhandelten Punktwert". Rat verweist zudem darauf, dass die Kosten der Praxen nachweislich um 5,75 Prozent gestiegen sind. Der Schiedsspruch sei deshalb bereits ein Entgegenkommen gegenüber der AOK Bayern gewesen. Zu berücksichtigen sei bei den Vergütungsverhandlungen 2014 zudem eine ganze Reihe von Sondereffekten.
KZVB: "Unterfinanzierung ist eine Tatsache"
Fazit der KZVB: Die Unterfinanzierung zahnärztlicher Leistungen bei der AOK Bayern sei eine Tatsache, die man durch eine einzige Zahl beweisen könne. "Die AOK Bayern stellt derzeit pro Mitglied 176 Euro für zahnerhaltende Maßnahmen zur Verfügung, bei anderen Krankenkassen sind es bis zu 220 Euro. Der Behandlungsbedarf ist aber bei AOK-Versicherten genauso hoch wie bei Versicherten anderer Kassen und die Preise (Punktwerte 2013) identisch“, so Rat.
Schober widerspricht in der "Passauer Neuen Presse": In Bayern habe die AOK 2013 die über die Gesundheitskarte abgerechneten Einzelleistungen in exakt gleicher Höhe vergütet wie etwa die Ersatzkassen. "Die AOK überweist definitiv nicht zu wenig Geld an die Zahnärzte. Jeden Euro mehr würden unsere Versicherten unmittelbar über ihren Krankenversicherungsbeitrag zahlen, das lassen wir nicht zu.“
Den Verweis auf die Beitragssatzstabilität bewertet die KZVB als Ablenkungsmanöver. "Die AOK Bayern hat vor Kurzem ein Präventionsprogramm aufgelegt, in dem sie jedem Versicherten freiwillige Präventionsleistungen von bis zu 250 Euro pro Jahr verspricht", wird KZVB-Chef Rat zitiert. Bei 4,3 Millionen Versicherten seien dies mehr als eine Milliarde Euro zusätzlicher Ausgaben - "und damit fast das Doppelte dessen, was die AOK Bayern für die zahnärztliche Versorgung ausgibt", rechnet er vor. Darum fordere die KZVB die AOK Bayern auf, "vor der Kür ihre Pflicht zu erfüllen". Das sei die Vergütung der von ihren Versicherten abgerufenen Leistungen mit den vertraglich vereinbarten Punktwerten.