apoBank verzichtet auf Berufung
Wie die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank) mitteilt, habe der Aufsichtsrat „nach intensiver Beratung“ beschlossen, nicht in Berufung zu gehen. Am 25. April hatte das Landgericht Düsseldorf (LG) die Klagen der Bank gegen fünf ehemalige Vorstände auf Schadensersatz abgewiesen. Das Gericht sah keine Pflichtverletzung der ehemaligen Vorstandsmitglieder, da sie im Rahmen der ihnen zustehenden Entscheidungsspielräume gehandelt hätten.
Klage über 66 Millionen Euro
Das sah die Bank anders: Auf 66 Millionen verklagte sie fünf ehemalige Vorstände, weil sie der Meinung war, die Ex-Manager hätten im Verlauf der weltweiten Finanzkrise 2008/2009 unverantwortlich agiert, indem sie gegen das in der Satzung verankerte Spekulationsverbot verstoßen und keine ausreichende Risikoabwägung vorgenommen hätten.
Diesem Vorwurf jedoch widersprach das LG, so dass die Beklagten nicht für damals erlittene Verluste der Bank haften müssen. Die Manager hätten Investitionsentscheidungen mit der gebotenen Sorgfalt abgewogen, hieß es. Das Fehlschlagen der Anlage beruhe auf den Auswirkungen der Finanzmarktkrise, nicht aber auf persönlichem Versagen.
Nicht persönlich verantwortlich
Dagegen beriefen sich die Beschuldigten stets auf ihren unternehmerischen Entscheidungsspielraum, den sie nicht überschritten hätten. Risiken seien für das Bankgeschäft charakteristisch und grundsätzlich zulässig. Der Eintritt der Finanzmarktkrise sei im Fall der kritisierten Anlagenentscheidung nicht vorhersehbar gewesen.
Das Bankhaus machte 2009 durch Abschreibungen auf hochriskante Papiere einen Verlust von 283 Millionen Euro und konnte seinen Mitgliedern erstmals in der Geschichte des Instituts keine Dividende ausbezahlen.
Ex-Vorstände erhalten 2,6 Millionen Euro Trennungsgeld
Zudem musste der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken mit 600 Millionen Euro für die größte deutsche Genossenschaftsbank bürgen. Allerdings musste diese Bürgschaft nie in Anspruch genommen werden.
Statt Schadensersatz zu erhalten, muss die apoBank jetzt an drei Ex-Manager auch noch „Trennungsgelder“ zahlen. Ihnen sprach das Gericht Ansprüche auf die geforderten Abfindungen, Ruhegeldzahlungen, Bonusforderungen und Versorgungsleistungen in Höhe von insgesamt 2,6 Millionen Euro in voller Höhe zu.