Arbeitgeber kritisieren Schwesigs Elternzeit-Entwurf
Ein BDA-Sprecher sagte der "Passauer Neuen Presse" (Donnerstag), ein Arbeitgeber müsse bei betrieblichen Gründen der Übertragung von Teilen der Elternzeit auf einen späteren Zeitpunkt widersprechen können. "Gravierend wäre, wenn künftig die übertragene Elternzeit auch noch auf aufgespalten werden könnte", sagte er. "Dann müsste der Arbeitgeber bei einer Elternzeit künftig bis zu drei Mal eine befristete Vertretung organisieren."
"Zustimmung des Arbeitgebers künftig nicht mehr notwendig"
Von den 36 Monaten Elternzeit, die Vätern und Mütter insgesamt zustehen, sollen künftig bis zu 24 Monate - statt wie bisher 12 - zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden können. "Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht mehr notwendig", so hatte die "Schweriner Volkszeitung" den Entwurf zitiert. Arbeitnehmer mit Kindern könnten ihre Elternzeit den Plänen zufolge "zukünftig ohne Zustimmung des Arbeitgebers in bis zu drei Abschnitte aufteilen".