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Auch der Herzschrittmacher "stirbt"

ck/ots
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Ein Herzschrittmacher registriert selbsttätig, wenn sein Träger stirbt und stellt dann die Arbeit ein.

Die häufig geäußerte Sorge, mit so einer kleinen Maschine nicht sterben zu können, sei deshalb ungerechtfertigt,  heißt es im Patientenmagazin "HausArzt".

Der Schrittmacher registriert über Sonden die bestehende Erregung und schickt schwache Ströme, um den Rhythmus anzupassen. Wenn die natürlichen Signale vom Herzen ausbleiben, erkennt dies das Gerät und arbeitet nicht weiter. Etwa 65.000 Menschen erhalten jährlich in Deutschland einen Herzschrittmacher.

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