Spahn stellt Coronavirus-Surveillanceverordnung vor

Auch Deutschland setzt auf Genom-Sequenzierung

LL/mg/pm
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will das Instrument der Genom-Sequenzierung von Coronaviren in Deutschland stark ausbauen, teilte er heute bei der Vorstellung der neuen Surveillanceverordnung mit.

Um herauszufinden, wie weit sich die Virusvarianten in Deutschland bereits verteilt haben, hat Spahn die Sequenzierung als festen Bestandteil der Pandemie-Überwachung definiert – neben den Tests, der Einreiseverordnung und der Impfung der älteren und vulnerableren Bevölkerungsteile. Alle Sequenzdaten werden gesammelt und zentral an das Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt.

Alle Sequenzdaten gehen an das RKI

"Wir wollen noch besser nachvollziehen können, wo sich bekannte Mutationen verbreiten und ob es neue Mutationen gibt", führte Spahn aus. "Dafür fördern wir die Laboranalyse finanziell, vernetzen die Akteure und führen die Ergebnisse beim

zusammen." Zwar gebe es jetzt schon ein Netzwerk an Laboren, das Mutationen des Corona-Virus analysiert, doch das reiche in der aktuellen Situation nicht, um ein genaues Lagebild zu erhalten.

Die Bundesregierung will dadurch die Verbreitung der besonders ansteckenden Mutationen des SARS-CoV-2-Virus eindämmen.

Die wesentlichen Regelungen der am 19. Januar 2021 in Kraft tretende Verordnung sind:

  • Laboratorien und Einrichtungen, die Sequenzierungen von SARS-CoV-2 vornehmen, sind verpflichtet, die erhobenen Genomsequenzdaten an das RKI zu übermitteln. Für diese Übermittlung haben die sie einen Anspruch auf eine Vergütung in Höhe von 220 Euro pro Datenübermittlung.

  • Wenn sie eine SARS-CoV-2 Diagnostik durchführen, jedoch selbst keine Genomsequenzierung vornehmen, können sie einen bestimmten Anteil der positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Proben in andere Laboratorien und Einrichtungen zur Durchführung der Sequenzierung einschicken. In diesem Fall werden Versandkosten von bis zu 20 Euro erstattet.

  • Der Anteil der positiv auf SARS-CoV-2 getesteter Proben, die sequenziert werde, hängt von der Zahl der Neuinfektionen in der jeweils vergangenen Kalenderwoche ab: Übersteigen die Neuinfektionen bundesweit 70.000 Fälle, können fünf Prozent der positiv getesteten Proben zur Sequenzierung eingesendet werden. Fällt die Zahl niedriger aus, erhöht sich dieser Anteil auf zehn Prozent.

  • Im Rahmen der durchgeführten Ausbruchsuntersuchungen können auch bei mehr als fünf beziehungsweise zehn Prozent der positiv getesteten Proben die Übermittlung der Daten und die Einsendung der Proben erstattet werden.

Die Vergütung der Labore finanziert der Bund

Die Bundesregierung reagiert mit der neuen Verordnung auch auf wachsende Kritik, es würde zu wenig zur Eindämmung der Mutationen aus Großbritannien und Südafrika unternommen. Allerdings wurde laut Spahn bewusst keine Verpflichtung der Labore zur Sequenzierung von Proben in die Verordnung aufgenommen.

Vergütung wie Versandkostenerstattung werden aus dem Bundeshaushalt gezahlt. Die sequenzierenden Laboratorien und Einrichtungen sowie die einsendenden Laboratorien und Einrichtungen rechnen mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ab, in deren Bezirk sie ihren Sitz haben. Den KVen werden die entstehenden Verwaltungskosten erstattet, sagte Spahn.

Das RKI rät zu 14 Tagen Quarantäne für Kontaktpersonen 

"Bei Nachweis einer neuartigen Variante von SARS-CoV-2, wie sie in England und Südafrika erstmals isoliert wurden", solle die Quarantäne volle 14 Tage betragen, heißt es in den neuen Vorgaben des RKI an die Gesundheitsämter. Ansonsten rät das RKI, dass Kontaktpersonen von Infizierten die häusliche Quarantäne verkürzen dürfen, wenn sie keine Symptome haben und nach frühestens zehn Tagen einen negativen Test vorlegen.

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