Urteile

Auf dem Weg zur raucherfreien Wohnung

jt/dpa
Nachrichten
Noch vor 30 Jahren war das Rauchen in Deutschland allgegenwärtig. Das hat sich geändert. Am Mittwoch steht ein Gericht sogar vor der Frage, ob es auch starkes Rauchen in einer Mietwohnung verbieten soll.

Wer in der Wohnung stark raucht, kann Ärger mit dem Vermieter bekommen - bis hin zur Kündigung. Hin und wieder landet ein solcher Fall vor Gericht. Es gibt jedoch auch vom Qualm genervte Nachbarn, die aus ihrer Wohnung heraus wollen. Einige Beispiele: 

Juli 2013: Ein Raucher aus Düsseldorf klagt gegen die Kündigung des Mietverhältnisses. Über den Fall wird am 24. Juli verhandelt (Az.: 24 C 1355/13). Die Vermieterin begründet den Schritt mit einer nicht hinnehmbaren Geruchsbelästigung für andere Hausbewohner. Zuvor gab es Abmahnungen. Ein Amtsrichter stufte die Kündigung als gerechtfertigt ein, das Landgericht gewährt dem Mieter dagegen Prozesskostenhilfe. 

Wenn der Nachbar raucht, kann das die Miete mindern

Oktober 1998: Die Nichtraucher-Initiative Deutschland weist auf zwei Urteile des Amts- und Landgerichts Stuttgart hin: Wer sich in einer Mietwohnung vom Tabakrauch des Nachbarn belästigt fühlt, kann die Miete mindern oder den Vertrag fristlos kündigen - sofern der Mangel nicht abgestellt werden kann.

Das Amtsgericht gestand einer geplagten Familie aus Stuttgart eine Mietminderung um 20 Prozent zu, erkannte jedoch keinen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung der Wohnung durch die Mieter (Az.: 6 C 1711/97). Im Berufungsverfahren entscheidet das Landgericht dagegen, eine solche Kündigung sei rechtens (Az.: 5 S 421/97). 

Kündigen ist schwierig

Juli 1992: Das Landgericht Stuttgart gibt einer rauchenden Mieterin recht, die sich gegen die Kündigung der Wohnung gewehrt hat (Az.: 16 S 137/92). Begründung der Richter: Rauchen in der Wohnung ist generell erlaubt, wenn es nicht ausdrücklich im Mietvertrag verboten ist. Die Frau sagte dem Vermieter bei Abschluss des Vertrages zwar, sie habe mit dem Rauchen aufgehört. Dennoch griffen sie und ihre Besucher hin und wieder zur Zigarette. Der Vermieter hätte das Rauchen vertraglich verbieten müssen, befinden die Richter. Die Mieterin habe nicht arglistig getäuscht. 

Mehrheit ist für das Rauchen zu Hause

Eine große Mehrheit der Deutschen verteidigt das Rauchen in der Wohnung. In einer repräsentativen Umfrage erklärten 77 Prozent, zu Hause sollte das Rauchen erlaubt bleiben. Auch unter den Nichtrauchern war eine deutliche Mehrheit dieser Meinung, wie das Meinungsforschungsinstitut YouGov im Auftrag der dpa herausfand. Das Rauchen zu Hause zu verbieten, befürworteten dagegen nur 17 Prozent der insgesamt 1.020 Befragten. 

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.