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Kampagne #MedSafetyWeek

Aufruf zum Melden von Arzneimittelnebenwirkungen

LL
Praxis
Da nicht alle Nebenwirkungen von Medikamenten bereits vor der Zulassung bekannt sind, sollen Ärzte sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen und Patienten neu aufgefallene möglichst melden.

Die international aufgestellte Kampagne anlässlich der #MedSafetyWeek ruft zur Meldung von Verdachtsfällen von Nebenwirkungen an die zuständigen Arzneimittelbehörden auf. Nur gemeinsam könne man die Sicherheit von Arzneimitteln stärken, so der Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), Stefan Vieths, zum Start der Aktionswoche. Die Meldungen von Ärzten, Apothekern sowie Patienten seien „ein unverzichtbarer Bestandteil in der Pharmakovigilanz“. Mögliche Risiken könnten so frühzeitiger erkannt werden. Über 130 Organisationen aus 115 Ländern beteiligen sich an der Kampagne. 

Hierzulande kann ein Verdacht auf eine Arzneimittelnebenwirkung einfach und direkt über das Online-Meldeportal www.nebenwirkungen.bund.de an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) oder das PEI übermittelt werden.

Zahnärzte haben eigenes Melde-Portal

Für Zahnärzte gibt es darüber hinaus eine eigene, primäre Anlaufstelle: Die Arzneimittelkommission Zahnärzte (AKZ) ist ein gemeinsamer Ausschuss von Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV). Die Meldungen werden dort gesammelt, ausgewertet und fließen in die gesamtdeutsche Pharmakovigilanz ein. Die Meldemöglichkeit und weitere Informationen gibt es hier auf der Website der BZÄK.

Jeder praktizierende Zahnarzt ist verpflichtet, bekannte und nicht bekannte Nebenwirkungen aller von ihm eingesetzten Arzneimittel an die AKZ zu melden, so der Hinweis der BZÄK. Diese Meldungen werden von der Arzneimittelkommission selbst ausgewertet und an das BfArM weitergeleitet. Die Auswertungen werden jährlich online sowie in den zm veröffentlicht. Zu jeder gemeldeten Nebenwirkung kann der Zahnarzt ein von einem Kommissionsmitglied gesondert erstellten Beratungsbrief erhalten.

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